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Schwangere Fluggäste

Ab Beendigung der 28. bis Ende der 36. Woche ist das Fliegen mit einem ärztlichen Attest möglich.

Ab Beendigung der 28. bis Ende der 32. Woche ist das Fliegen mit einem ärztlichen Attest möglich. Nach der 32. Woche ist das Fliegen auch mit ärztlichem Attest nicht erlaubt.

Der Passagier muss ein ärztliches Attest vorlegen. Das Attest darf höchstens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt worden sein. Ein Attest das davor ausgestellt wurde, kann nicht akzeptiert werden. Das ärztliche Attest sollte Auskunft darüber geben, dass der Passagier trotz Schwangerschaft fliegen darf. Darüber hinaus muss diese Genehmigung vom behandelnden Arzt unterschrieben und abgestempelt sein.