Das Mitführen von scharfen, spitzen oder gefährlichen Gegenständen wie Messern, Taschenmessern, Rasierklingen und Stricknadeln im Handgepäck ist verboten. Diese können jedoch in das aufgegebene Gepäck verstaut werden. Falls diese Gegenstände bei der Kontrolle vom Sicherheitspersonal entdeckt werden, werden diese unter Umständen vernichtet und dem Eigentümer nicht ersetzt. Pegasus Airlines übernimmt dabei keinerlei Haftung für den Verlust solcher Gegenstände.
Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die während der Beförderung an Bord eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit und das Eigentum anderer darstellen. Gepäck, welches gefährliche Stoffe enthält, unterliegt nationalen und internationalen Bestimmungen. Dieses Frachtgut ist entsprechend zu kennzeichnen, wobei auf den Inhalt der gefährlichen Stoffe klar hingewiesen werden muss.
Aus Sicherheitsgründen ist es Passagieren nicht gestattet, folgende Artikel in eingeschränkten Bereichen oder an Bord mitzuführen:
- Jede Art von Waffen, Schusswaffen, Feuerwaffen aller Art (Pistolen, sechsschüssige Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten aller Art, Objekte alle Art, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, Verletzungen hervorzurufen oder ein Projektil abzufeuern, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte), Luftpistolen, Gewehre, Schrotpistolen, Signalpistolen, Startpistolen, Spielzeugpistolen aller Art, Softguns, industrielle Gewehrmechanismen, Nagelschusspistolen, Armbrüste und Pfeile, Harpunen und Harpunenabschussgeräte, Steinschleudern, Speerwaffen, Speere, Spieße, Unterwassergewehre, Jagdgewehre und Betäubungsgeräte, Elektroschocker, Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte, ballistische Energiewaffen (Laserwaffen), Feuerzeuge in Form einer Schusswaffe;
- Scharfe und spitze Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, z. B. Waffen mit spitzen/scharfen Kanten oder Spitzen, scharfe Objekte, Äxte, Pfeile, Darts, Haken, Klemmen, Hakenleisten, Eisenstangen in Hakenform, Steigeisen, Steigeisennägel, Speere, Lanzen, Eispickel, Meißel, Messer mit einschlagbaren Klingen jeglicher Länge oder aus sonstigen Metallen, einschließlich Messer mit zeremoniellen, religiösen oder jagdspezifischen Funktionen, die stark genug sind, um als Waffe gebraucht zu werden, Springmesser, Feststellmesser, Säbel, Fleischerbeile, Macheten, Rasiermesser, ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einweg-Rasierer mit Klingen in geschlossener Patrone, Schwerter, Bajonette, Stockdegen, Lanzen, Bistouris, Skalpelle, Chirurgenmesser, Scheren gewisser Schärfe, Ski- und Wanderstöcke, Stangen, Wurfsterne, Signalfackeln, Bohrer, Schneider, Schneckenbohrer, Schraubendreher, Aufsätze für Schraubenzieher oder Bohrer, Teppichmesser, Drahtzangen, Zwickzangen, Schneidermesser, Multifunktionsmesser und Taschenmesser, Reparatur- und Wartungswerkzeug, das in eine scharfe und spitze Waffe umfunktioniert werden kann, einschließlich Sägen aller Art, Schraubenzieher, Brechstangen, Hebel, Kurbeln, Stemmeisen, Krähenfüße, Klauenhammer, Hammer, Schlägel, Kneifzangen, Spitzzangen, Schraubenschlüssel, verstellbare Schraubenschlüssel, Lötlampen, Schweißwerkzeug, Tauchlampen etc.
- Stumpfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Tennisschläger, Baseball- und Softball-Schläger, harte oder biegsame Golfschläger, Gummiknüppel, Stöcke, Stangen, Knüppel, Schläger jeder Art (dicke und kurze Knüppel mit biegsamem Ledergriff),
- Keulen, Haken, Gehstöcke, Stöcke, Kricketschläger, Hockey- und Hurling-Stöcke, Lacrosse-Schläger, Snowboards und Kanupaddel, Skateboards, Billardstöcke, Angelruten, Schlagringe, Stöcke, Knüppel, Kampfsportausrüstung, z. B. Dolche und Schwerter;
- Gegenstände, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere oder Besatzung sowie für die Sicherheit des Flugzeugs sowie dessen Fracht darstellen: Explosivkörper, brennbare Stoffe wie Munition, Sprengkapseln, Sprengkapseln und Detonatoren, Zündschnüre, Zünder, Rauchpatronen, Lunten, explosive Stoffe und Geräte, Nachbildungen oder Nachahmungen explosiver Stoffe und Geräte, explosive militärische Ausrüstungsgegenstände wie Minen, Handgranaten, Gase wie Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff und deren Behälter, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse, Überallzündhölzer, Tabakdosen oder -kisten aus Metall oder Blech, brennbare flüssige Kraftstoffe, z. B. Benzin/Diesel, Alkohol, Äthanol, Spraydosen, Terpentin, Terpentinersatz, Terpentinöl, Verdünner, brennbare Flüssigkeiten, z. B. Farbverdünner, alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol. % Alkohol;
- Chemische und toxische Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit der Passagiere und Besatzung oder für die Sicherheit des Flugzeugs sowie dessen Fracht darstellen: ätzende Stoffe, z. B. Quecksilber und Chlor in Thermometern, Batterien, die auslaufen können, Säuren, Basen, bleichende Stoffe, z. B. Bleichmittel und Weißer, Betäubungs- oder Abwehrsprays, z. B. Pfeffersprays, Tränengase, radioaktives Material, z. B. medizinische oder gewerbliche Isotope, infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z. B. infiziertes Blut, Bakterien oder Viren, ausgenommen bei Beförderung laut Vorschriften des für das Flugzeug geltenden Notfall- und Brandschutzplans, Materialien wie Feuerlöscher, die infolge von Oxidation Feuer entwickeln oder sich erhitzen können.
Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in das aufgegebene Gepäck:
Leicht brennbare, entzündliche, abrasive, giftige, oxidierende, explosive, radioaktive, infektiöse, selbstentzündliche, reaktive Substanzen, Substanzen, die unter Feuchtigkeitseinwirkung eine Gefahr darstellen sowie verdichtete Gase, organische Peroxide und gefährliche Gegenstände, welche diese Stoffe und sonstige Materialien enthalten, die einer Untersuchung bedürfen, Sprengstoffe, Patronen, Zündschnüre, Sprengkapseln, Lunten, Zünder, Handgranaten, Minen, Propan- und Butangas, brennbare Flüssigkeiten, z. B. Benzin, Methanol, Methylalkohol und entzündliche flüssige Stoffe und Geräte und Werkzeuge, z. B. Camping-Gaszylinder mit diesen Stoffen, brennbare Feststoffe, reaktive Stoffe, z. B. Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Leuchtsignale, Wunderkerzen, Bleichmittel, Weißer, Oxidantien, z. B. in Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien, organische Peroxide, Rattengift, giftige oder infektiöse Stoffe, z. B. infektiöses Blut, radioaktive Stoffe, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope, Quecksilber, Fahrzeugbatterien, Scheuermittel, z. B. Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten, DÜRFEN NICHT BEFÖRDERT WERDEN.
ACHTUNG: Alle scharfen Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck verstaut werden, müssen zum Schutz des Bodenpersonals und anderer Mitarbeiter sicher verpackt werden.
ACHTUNG: Explosive Gegenstände, z. B. Farben, Feuerwerkskörper, Cracker, Gegenstände mit Verbrennungsmotor, z. B. Motorsägen, Modellflugzeuge, Rasenmäher, radioaktive Stoffe können weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden!