Versicherbare Personen
Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen mit Hauptwohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
Personen, die nicht über eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben und nachweisen können.
Im Schadenfall
1. während der Reise
24 Stunden NOTRUF-ZENTRALE
zur
Reisekranken-Versicherung
Beistandsleistungen (Assistance-Leistungen)
Reiseabbruch
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+44 (0) 12 7374 0881
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2. vor Antritt und nach Beendigung der Reise
Bitte Schadenformular anfordern !
Chartis Europe S.A. SCHADENMELDUNG
zur
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Reisegepäck-Versicherung;
Flug & Gepäckverspätung und
ambulanter Arztbesuch
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+49 (0) 69 9711 3789
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| Schadenservice.de@travelguard.com |
Hier können Sie ein Schadenformular downloaden Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: Schadenservice.de@travelguard.com