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Sonderbestimmungen über die Mitnahme von Flüssigkeiten

Laut den neuen Sicherheitsbestimmungen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten, Sprays und gelartigen Produkten nicht untersagt, jedoch nur bis zu einer bestimmten Menge.

Duty-Free-Artikel, die ungeöffnet in ihrer versiegelten Tüte transportiert werden, sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.

Die Einschränkungen bezüglich Flüssigkeiten gelten nicht für eingechecktes Gepäck. Im Gepäckstück, das Sie bei der Entgegennahme Ihrer Bordkarte aufgeben, dürfen alle möglichen Flüssigkeiten transportiert werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den Vorschriften der Fluglinie sowie den Zollbestimmungen.

Flüssige und gelartige Produkte sowie Sprays können im Handgepäck in Behältnissen mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden, sofern diese in einer verschließbaren Tüte mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter transportiert werden.

Pro Passagier ist nur eine Tüte erlaubt.

Dazu können verschließbare Gefrierbeutel verwendet werden.

Bei der letzten Sicherheitskontrolle müssen Sie die verschließbare Tüte mit den Flüssigkeiten aus Ihrem Handgepäck nehmen und die Tüte separat in das Röntgengerät legen.

  • Alle Flüssigkeiten, einschließlich Wasser, Sirup und Getränke
  • Cremes, Lotionen, Öle (auch kosmetische Öle), Parfüms, alle Arten von Make-up, auch Mascara (ausgenommen kompakter Lippenstift)
  • Rasierschaumprodukte, Deodorants
  • Alle pastenartigen Produkte, einschließlich Zahnpasta
  • Alle nicht völlig festen Nahrungsmittel, z. B. Konfitüre, Honig, Fruchtsirup (Pekmez) und Saucen
  • Kontaktlinsenflüssigkeiten
  • Shampoos
  • Andere Substanzen, die den oben genannten ähnlich sind.

Arzneimittel (in ihrer Originalverpackung und unter Beilage eines Arztberichts/ärztlichen Attests, dass der betreffende Passagier diese benötigt, oder unter Beilage eines schriftlichen Rezepts auf den Namen des Passagiers)

Babynahrung (für ein Baby, das an Bord ist, und nur in der Menge, die für die Flugdauer als nötig erachtet wird)

Bei der Sicherheitskontrolle können Sie vom Sicherheitspersonal aufgefordert werden, Dokumente für Ausnahmefälle vorzulegen oder das Arzneimittel/die Babynahrung/Flüssigkeit zu kosten.

Artikel, die Sie in einem Duty-Free-Shop oder an Bord erwerben, werden vom Verkaufspersonal mit der Quittung in einer speziellen, versiegelten Tüte verpackt. Nachdem diese Tüte und die zugehörigen Quittungen bei der Sicherheitskontrolle überprüft wurden, ist es Ihnen gestattet, an Bord zu gehen.

Bei Anschlussflügen ist es sehr wichtig, dass Sie die speziellen Duty-Free-Einkaufstüten, die Sie in den Läden oder an Bord erhalten haben, erst öffnen, wenn Sie an Ihrem endgültigen Zielflughafen angekommen sind. Ansonsten kann der Inhalt an einem Transitflughafen beschlagnahmt werden.

Wenn Sie bezüglich dieser Bestimmungen im Zweifel sind, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Reise an die Fluglinie oder Ihre Reiseagentur. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheitspersonals und des Fluglinienpersonals am Flughafen Folge zu leisten.