Extra Serviceleistungen
Die Bestimmungen, die Gebührenordnung und die Sonderleistungen im Zusammenhang mit der Mitnahme von Spezialausrüstung – wie Musikinstrumente, Fahrräder und Sportgeräte – auf Pegasus-Flügen finden Sie auf dieser Seite.
Golf
Das Gewicht darf 20 kg nicht überschreiten.
Ein Golfset umfasst einen Golfschläger, Golfbälle, ein paar Golfschuhe, einen Abschlag und eine Golftasche. Mindestens zwei dieser Artikel müssen vorhanden sein, damit ein Golfset als solches anerkannt wird. Die Golftasche darf keine persönlichen Gegenstände enthalten.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
Das Golfset muss sicher verpackt sein, um Schäden zu vermeiden, und muss in der dafür vorgesehenen Golftasche transportiert werden.
Fahrräder (BIKE)
Auf unseren Flügen werden (ausschließlich manuelle) Fahrräder befördert, sofern diese nicht mit einem Motor ausgestattet sind.
Sie sollten in einer Schutztasche verstaut sein, wobei die Pedale entweder abgenommen oder nach innen gerichtet sein müssen.
Der Lenker muss seitwärts gerichtet sein und die Luft muss aus den Reifen gelassen werden.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
Die Schutztasche muss in einem stabilen Karton oder einer Spezialverpackung transportiert werden, um eine Beschädigung des Fahrrads zu vermeiden.
Skiausrüstung (SKI)
Skiausrüstung wird befördert, sofern sie sich in einem entsprechenden Koffer befindet, der ein Paar Skier enthält.
Ein Skiset umfasst ein Paar Skier oder ein Snowboard, ein Paar Skistöcke, ein Paar Skischuhe und einen Helm. Mindestens zwei dieser Artikel müssen vorhanden sein, damit ein Skiset als solches anerkannt wird.
Die Transportverpackung muss stabil sein, und es ist darauf zu achten, dass scharfe Ecken oder Kanten kein Risiko für anderes Gepäck oder das Abfertigungspersonal darstellen.
Die Skitasche darf keine persönlichen Gegenstände enthalten.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
Tauchausrüstung (DIVE)
Eine Tauchausrüstung besteht aus einem Neoprenanzug, einer Tarierveste einer Maske, Flossen, einer Unterwasserlampe, einem Schnorchel, einer Harpune, Tauchstiefeln, einer Tauchflasche, einem Druckmesser, einem Bleigurt und einem Atemregler. Mindestens zwei dieser Artikel müssen vorhanden sein, damit eine Tauchausrüstung als solche anerkannt wird.
Die Tauchflasche muss vollständig entleert sein und ihr Ventil muss offen bleiben.
Falls die Tauchflasche eine Batterie oder Sicherung hat, muss diese getrennt von der Flasche verstaut werden. Der Ein-/Aus-Schalter muss auf „Aus“ stehen.
Unterwasserlampen sind vor der Beförderung zu genehmigen. Die Glühbirne und Sicherung müssen entfernt und getrennt von der Lampe verstaut werden.
Es ist nur eine Tarierweste erlaubt, die im entleerten Zustand nicht schwerer als 25 kg sein darf. Befüllte Westen werden nicht zur Beförderung angenommen.
Harpunen dürfen nicht geladen oder abschussbereit sein. Die Harpune und ihre Spitze müssen separat verstaut werden.
Tauchausrüstung muss sicher verpackt sein, um Schäden zu vermeiden. Wir empfehlen, ein Etikett an der Verpackung anzubringen, aus dem hervorgeht, dass sie Tauchausrüstung enthält.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
Surfausrüstung (SURF)
Kurze Surfbretter dürfen eine Höchstlänge von 145 cm haben.
Lange Surfbretter dürfen eine Höchstlänge von 145-280 cm haben.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
Spezielle tragbare Instrumente und Musikausrüstung („Special Portable Instruments and Music Equipment“ – SPEQ)
Sonstige Sportgeräte und Musikausrüstungen fallen unter die Kategorie SPEQ. Dazu gehören Artikel wie Lenkdrachen, Segelflugzeuge, Gleitschirme, Sportgewehre, Fechtausrüstung, Tennisausrüstung und Angelausrüstung.
Angelausrüstung: Eine Angelausrüstung umfasst eine Angelrolle, einen Kescher, eine Angelwathose und eine Angeltasche.
Wir befördern keine Kanus in unseren Flugzeugen.
Ein individuelles Musikinstrument – wie eine Gitarre, eine Saz oder eine Geige – kann gebührenfrei befördert werden, wenn es nicht als aufgegebenes Gepäck befördert wird. Wenn es als Handgepäck mitgeführt wird und die Maße von 55x40x20 cm nicht überschreitet, fällt eine SPEQ-Gebühr an. Für größere Instrumente, die die zulässigen Abmessungen für Handgepäck überschreiten, wie z. B. ein Cello (einschließlich Koffer), muss ein zusätzlicher Sitzplatz gebucht werden.
Größere Musikinstrumente können gegen eine Übergepäckgebühr im Frachtraum befördert werden.
TV-Geräte werden an Bord befördert, sofern sie ordnungsgemäß verpackt sind. Sie können im Frachtraum befördert werden und unterliegen einer Übergepäckgebühr.
Ein Musikinstrument, für das ein Sitzplatz erworben wurde, darf ein Höchstgewicht von 75 kg haben, um befördert zu werden.
Ein Musikinstrument, für das ein Sitzplatz erworben wurde, darf die Abmessungen von 120x40x20 cm, einschließlich des Transportbehälters nicht überschreiten. Das Instrument muss sicher innerhalb des Sitzbereichs platziert werden.
Hat das Musikinstrument, für das ein Sitzplatz erworben wurde, maximale Abmessungen von 75x50x45 cm, muss es auf dem Sitzplatz platziert werden.
Musikinstrumente und Sportgeräte müssen in entsprechenden Koffern oder Taschen transportiert werden, um Schäden während der Beförderung zu vermeiden.
Spezialausrüstung kann bis zu bestimmten Obergrenzen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden. Werden diese Grenzen überschritten, wird die Ausrüstung nicht befördert. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um die Mitnahme Ihrer Sonderausrüstung zu beantragen.
In der Kabine erlaubte Haustiere (PETC)
Auf Inlandsflügen dürfen Katzen, Hunde und Vögel befördert werden, während auf internationalen Flügen (einschließlich der TRNZ) nur Katzen und Hunde zulässig sind.
Lebende Tiere sind auf Flügen nach Saudi-Arabien, Bahrain, in die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar nicht gestattet. Wir befördern keine lebenden Tiere nach oder ab Großbritannien.
Kangalhunde werden bis zu einem Alter von 6 Monaten befördert.
Transportbehälter für Haustiere dürfen die Abmessungen 32*32*50 cm nicht überschreiten.
Ein einziger Transportbehälter für Haustiere eignet sich für einen Welpen, ein Muttertier und ihren Welpen oder zwei Tiere der gleichen Art, die es gewohnt sind, zusammen zu leben. Das Gesamtgewicht des Transportbehälters, einschließlich der Tiere, darf 8 kg nicht überschreiten. In solchen Fällen werden die Tiere, die zusammen in einem Transportbehälter reisen, als 1 PETC („Pet in Cabin“) behandelt.
Der Transportbehälter muss eine für das Tier angemessene Größe haben, wasserdicht, stabil, sicher verriegelt, gut belüftet und widerstandsfähig gegen Kratzer und Stöße sein.
Haustiere, die am Tag des Fluges jünger als 3 Monate sind, werden nicht befördert.
Passagiere unter 12 Jahren, die alleine reisen (UM), dürfen nicht mit einem Begleittier (PETC) reisen.
Buggys, die für den Transport von Haustieren verwendet werden, gelten als Gepäck und werden im Frachtraum des Flugzeugs verstaut.
Passagiere, die mit Haustieren reisen (PETC), dürfen nicht am Notausgang oder in der ersten Reihe sitzen.
Wildvögel, Greifvögel und Kampfvögel sowie wilde und agressive Hunde und Kampfhunde (z. B. Amercan Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Japanische Tosa, Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, American Staffordshire Terrier, Presa Canario, Rottweiler, Doberman, Dogge, American Bulldog, Kaukasischer Owtscharka, Mastino Napoletano, Chow-Chow) werden nicht befördert.
Ungeimpfte Katzen und Hunde unter 3 Monaten werden nicht befördert. Besitzer von Katzen und Hunden, die älter als drei Monate sind, müssen gewährleisten, dass diese jährlich gegen Tollwut geimpft sind. Nicht vollständig geimpfte Haustiere werden nicht befördert.
Darüber hinaus ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, um nicht kommerziell genutzte lebende Tiere zusammen mit dem jeweiligen Passagier in die TRNZ zu befördern.
Die jeweiligen Gesetze und Vorschriften der Abflug-, Ankunfts-, Transfer- und Transitländer für lebende Tiere (einschließlich Gesundheitsbescheinigungen, Reisedokumente, Beschränkungen, Höchstzahlen, Quarantänevorschriften, Altersanforderungen usw.) müssen geprüft und alle erforderlichen Unterlügen müssen im Voraus vorbereitet werden.
Bei nervösen, aggressiven oder unruhigen Tieren liegt es in der Verantwortung des Passagiers, zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem Flug unter tierärztlicher Aufsicht entsprechende Arzneimittel zu verabreichen.
Sämtliche Regeln und Beschränkungen für das Reisen mit Haustieren finden Sie auf unserer Seite „Allgemeine Regeln“.
Haustiere werden im Rahmen bestimmter Obergrenzen an Bord akzeptiert. Wenn diese Grenze erreicht ist, kann Ihr Haustier nicht befördert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um Ihr Haustier im Voraus anzumelden.
Ausführliche Informationen zu den Regeln und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Mitnahme von Haustieren finden Sie auf unserer Seite „Allgemeine Regeln“.
Tiere im Frachtraum (AVIH)
Auf internationalen Flügen werden keine Tiere im Frachtraum (AVIH) befördert.
Nur Katzen und Hunde werden für die Beförderung zugelassen.
Der AVIH-Transportbehälter muss stabil und hygienisch sein, dem Tier ermöglichen, sich hinzulegen, umzudrehen und frei zu bewegen, und er muss sicher verriegelt sein. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, dafür zu sorgen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei nervösen, aggressiven oder unruhigen Tieren liegt es in der Verantwortung des Passagiers, zu einem angemessenen Zeitpunkt vor dem Flug unter tierärztlicher Aufsicht entsprechende Arzneimittel zu verabreichen.
Wildvögel, Greifvögel und Kampfvögel sowie wilde und agressive Hunde und Kampfhunde (z. B. Amercan Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Japanische Tosa, Pit Bull Terrier, Dogo Argentino, American Staffordshire Terrier, Presa Canario, Rottweiler, Doberman, Dogge, American Bulldog, Kaukasischer Owtscharka, Mastino Napoletano, Chow-Chow) werden nicht befördert.
Kangalhunde werden bis zu einem Alter von 6 Monaten befördert.
Ungeimpfte Katzen und Hunde unter 3 Monaten werden nicht befördert. Besitzer von Katzen und Hunden, die älter als drei Monate sind, müssen gewährleisten, dass diese jährlich gegen Tollwut geimpft sind. Nicht vollständig geimpfte Haustiere werden nicht befördert.
Darüber hinaus ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich, um nicht kommerziell genutzte lebende Tiere zusammen mit dem jeweiligen Passagier in die TRNZ zu befördern.
Die jeweiligen Gesetze und Vorschriften der Abflug-, Ankunfts-, Transfer- und Transitländer für lebende Tiere (einschließlich Gesundheitsbescheinigungen, Reisedokumente, Beschränkungen, Höchstzahlen, Quarantänevorschriften, Altersanforderungen usw.) müssen geprüft und alle erforderlichen Unterlügen müssen im Voraus vorbereitet werden.
Passagiere unter 12 Jahren, die alleine reisen, dürfen nicht mit einem AVIH reisen.
Ausführliche Informationen zu den Regeln und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Mitnahme von Haustieren finden Sie auf unserer Seite „Allgemeine Regeln“.
Haustiere werden im Rahmen bestimmter Obergrenzen an Bord akzeptiert. Wenn diese Grenze erreicht ist, kann Ihr Haustier nicht befördert werden. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Flug mit unserem Call Center in Verbindung zu setzen, um Ihr Haustier im Voraus anzumelden.
Drohnen
Der in einer Drohne befindliche Akku darf nicht gegen die Beförderungsbedingungen für Lithiumakkus verstoßen.
Wenn die Drohne die üblichen Abmessungen für Handgepäck nicht überschreitet und ihre Akkukapazität die für andere elektronische Geräte zulässigen Lithium-Grenzwerte nicht überschreitet, kann sie in der Kabine mitgeführt werden. Aufgrund ihrer geringen Größe und der niedrigen Akkukapazität können solche Drohnen mit ihren Akkus an Bord mitgeführt werden.
Drohnen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen im Frachtraum des Flugzeugs befördert werden, wobei die Akkus separat zu verpacken sind. Je nach Flugstrecke wird eine Übergepäckgebühr erhoben.
Kinderwagen
Kinderwagen, einschließlich klappbarer Modelle in Kabinengröße, werden als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum befördert.
Passagiere können ihren Kinderwagen zum Flugsteig bringen, indem Sie einen Gepäckanhänger mit „Delivery at Aircraft“ anbringen. Der Kinderwagen wird am Flugsteig zum Verladen entgegengenommen und kann bei der Ankunft am Flugsteig wieder abgeholt werden.
Kinderwagen dürfen grundsätzlich nicht in der Kabine mitgeführt werden, auch dann nicht, wenn der Passagier kein weiteres Handgepäck dabei hat und im Flugzeug noch Platz ist.
Kinderwagen werden für Passagiere, die mit einem Baby oder Kleinkind reisen, kostenlos befördert. Pro Baby oder Kleinkind ist nur 1 kostenloser Kinderwagen erlaubt.
Kinderwagen: Ein Kinderwagen gilt als aufgegebenes Gepäck, kann nicht in der Kabine mitgeführt werden und wird kostenlos im Frachtraum befördert.
Kinderwagen: Ein Kinderwagen gilt als aufgegebenes Gepäck, kann nicht in der Kabine mitgeführt werden und wird kostenlos im Frachtraum befördert. Ein Kinderwagen darf die Abmessungen 75*50*45 cm nicht überschreiten.
Wenn ein Passagier mit einem Baby oder Kind reist, wird 1 Autositz kostenlos befördert. Wenn der Passagier auch einen Kinderwagen oder Buggy mitführt, wird nur 1 dieser Gepäckstücke kostenlos befördert. Alle weiteren Gepäckstücke gelten als Teil des aufgegebenen Gepäcks. Wird die Freigepäckmenge überschritten, so fällt eine Übergepäckgebühr an.
Diese Seite dient nur zu Informationszwecken. In allen hier nicht aufgeführten Fällen gelten die in den Allgemeinen Regeln von Pegasus dargelegten Bestimmungen.
Die Gebühren für besondere Dienstleistungen/die Abfertigung von Geräten hängen von der verbleibenden Zeit bis zum Flug ab.