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Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und die hier vorgenommenen Transaktionen unterliegen den folgenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen. Sie erklären sich auch damit einverstanden, an die hierin festgelegten Bedingungen gebunden zu sein, indem Sie über von Pegasus-Kommunikationskanäle und Reisebüros für Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden, handeln. Bitte lesen Sie die folgenden Vorschriften und Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Pegasus-Website verwenden.
A. Alle Arten von Eigentums- und Nutzungsrechten der Website gehören Pegasus. Pegasus kann alle auf der Pegasus-Website enthaltenen Informationen und / oder Inhalte einschließlich der Allgemeinen Vorschriften und der Datenschutzrichtlinie jederzeit und ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung ab ihrer Veröffentlichung ändern.
B. Die Website von Pegasus enthält alle Informationen und alle Arten von geistigen Eigentumsrechten, Bild- und Audioinhalten und deren Darstellung, Seitenlayout, die Feldnamen, die den Zugriff auf die Pegasus-Website ermöglichen, sowie die Datenbanken und Software-Codes der Pegasus-Website stehen im Besitz von Pegasus oder im Rahmen der Nutzungsrechte die durch Dritte erteilt wurden. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verbreiten solcher Informationen, Inhalte, Designs und Daten oder deren geänderte Kopierung, ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pegasus nicht gestattet, es sei denn es liegen gesetzlich geschützte Umstände vor.
C. Pegasus überprüft regelmäßig die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website. Die Informationen auf der Pegasus-Website können jedoch geändert, unterschiedlich interpretiert und / oder angewendet werden. Aus diesem Grund verpflichtet sich Pegasus weder ausdrücklich noch stillschweigend über die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Informationen, die hierin nicht enthalten sind, oder Informationen von Drittanbietern und Informationen, die einer anderen Interpretation und Anwendung durch Dritte unterliegen. Pegasus verpflichtet sich auch nicht, diese Informationen zu aktualisieren.
D. Über die Pegasus-Website ist es möglich, auf Websites Dritter zu verlinken. Pegasus gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf die Richtigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder sonstige Informationen, die auf der Pegasus-Website oder anderen Medien auf den verlinkten Websites enthalten sind. Die Nutzung dieser Websites kann unabhängig von Pegasus durch die Bestimmungen und Bedingungen geregelt werden, die von den jeweiligen Websites regulierenden Dritten festgelegt werden. Pegasus übernimmt daher keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Zugriffs auf oder der Nutzung dieser Websites und übernimmt keinerlei Haftung.
E. Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Probleme, die aufgrund falscher oder falscher Bedienungen auftreten können.
F. Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und die darin durchgeführten Transaktionen unterliegen außerdem den unter Pegasus Datenschutzrichtlinie genannten Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sowie den unter Pegasus Allgemeine Vorschriften genannten Vorschriften und Bedingungen. Diese Vereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Kaufs und der Nutzung der von Pegasus hergestellten Produkte und Dienstleistungen sowie der Beförderungsvereinbarung. Sofern hier nicht anders angegeben, unterliegen Ihr Zugriff auf die Pegasus-Website, Ihre Nutzung der Pegasus-Website und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Transaktionen hierunter der ausschließlichen Zuständigkeit des türkischen Rechts und der Gerichts- und Vollstreckungsbehörden von Istanbul (Anatolien). Im Streitfall stellen die Aufzeichnungen von Pegasus gemäß Artikel 193 der Zivilprozessordnung schriftliche Beweise zwischen den Parteien dar.
G. Der Pegasus-Text für allgemeine Vorschriften wurde auf Türkisch erstellt. Pegasus kann den Text der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus zur Vereinfachung der Verwendung in anderen Sprachen als Türkisch veröffentlichen. In diesem Fall gilt der türkische Text in allen Fällen als gültig, in denen die Bedeutung oder Auslegung zwischen dem türkischen Text und einem Übersetzungstext in anderen Sprachen widerspricht.
H. Für detaillierte Informationen im Umfang der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und Pegasus Allgemeine Vorschriften können Sie auf die folgenden Links zugreifen oder diesen Inhalt im PDF-Format speichern oder drucken, indem Sie die Links in diesem Absatz verwenden, um auf den aktuellen konsolidierten Text im PDF-Format zuzugreifen. Pegasus behält sich das oben genannte geistige Eigentum hinsichtlich der auf diese Weise zu kopierenden oder druckenden Dokumente vor. Sie können uns über die gültigen Vorschriften und Bedingungen ab einem bestimmten Datum schriftlich kontaktieren.
1.1.1. Die folgenden Definitionen in den Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website, den Pegasus Datenschutzbestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften beziehen sich auf die Bedeutung, die ihnen in diesem Abschnitt zugewiesen wurde.
a) Flugschein oder elektronischer Flugschein (E-Flugschein): Über Pegasus-Kommunikationskanäle oder Reisebüros verkaufte Flugscheins vertreten einen Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Fluggast, die dem Türkischem Recht, internationalen Verträgen, in denen die Türkei eine Partei vertritt und den geltenden Pegasus Allgemeinen Vorschriften unterliegen. Der Flugschein gilt gleichzeitig als eine Rechnung. Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.
b) Gepäck: Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich diese Definition auf das eingetragene Gepäck und das Kabinen-/ Handgepäck.
c) Check-in (Fluganmeldung): Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme des Passagiers in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften eingecheckt werden.
d) Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen: Es bezieht sich auf Produkte oder Dienstleistungen, die von Pegasus im Rahmen einer PNR oder unabhängig von der PNR angeboten werden und die mit Ausnahme des Flugdienstes verkauft werden.
e) Flugscheinverkaufsstelle am Flughafen: Es bezieht sich auf die Verkaufseinheit, die von Pegasus und / oder Dritten betrieben wird und in Flughafenterminalbereichen für Vertriebs- und Marketingaktivitäten von Pegasus-Produkten und -Dienstleistungen sowie die Kommunikation mit Fluggästen. Der Betrieb der Flugscheinausstellungsbüros unterliegt den für die Reisebüros festgelegten Vorschriften, sofern nichts anderes angegeben ist.
f) IATA: Drückt die Internationale Luftverkehrsgesellschaft (International Air Transport Association) aus, der Pegasus angehört.
g) Kabinengepäck oder Handgepäck: Drückt alle Arten von Gütern aus, die Passagiere während des Fluges mit sich führen.
h) Eingetragenes Gepäck: Beinhaltet das Gepäck, das Pegasus vom Passagier zum Zeitpunkt des Check-in (Fluganmeldung) erhalten hat und im Gepäckraum des Flugzeugs befördert werden muss.
i) Codeshare-Flug: Gemäß den Kooperationsvereinbarungen zwischen Pegasus und anderen Luftfahrtunternehmen werden die Linienflüge von einem anderen Luftfahrtunternehmen als dem auf dem Flugschein angegebenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt die sich auf Flüge beziehen, die ein Luftfahrtunternehmen auf seinem eigenen Flug unter Verwendung seines eigenen Flugcodes und seiner eigenen Flugnummer für den planmäßigen Flug verkaufen kann, der von einem oder mehreren Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, an die es vertraglich gebunden ist. Wenn das Luftfahrtunternehmen, das die betreffenden Flüge durchführt, ein anderes Luftfahrtunternehmen ist als dasjenige, das Pegasus verkauft, können die Bedingungen der Vereinbarung des betreffenden Luftfahrtunternehmens, getrennt von den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus, angewendet werden.
j) Fluggast oder Passagier: Es bezieht sich auf den Passagier, dem für Pegasus ein Flugschein ausgestellt wurde.
k) Paket: Es bezieht sich auf die Flugscheingruppe, die sich hinsichtlich der Rechte unterscheidet, die dem Fluggast im Zusammenhang mit den zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen des von Pegasus organisierten Flugscheins gewährt werden. Bei den Inlandsflügen von Pegasus werden die Pakete Eco, Advantage und Business Flex verkauft, wobei für die internationalen Fluglinien zusätzlich zu den drei vorgenannten Paketen ein Super Eco-Paket verkauft wird.
l) Pegasus: Ist die nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi mit der Tätigkeitsanschrift: Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI.
m) Pegasus Call-Center: Bezieht sich auf das Callcenter, das von Pegasus und / oder Dritten für die Verkaufs- und Marketingaktivitäten und die Kommunikation von Fluggästen hinsichtlich der Pegasus-Produkte und -Dienstleistungen über auf der Pegasus-Website angegebenen Telefonnummern betrieben wird.
n) Pegasus Allgemeine Vorschriften: Vertritt die Summe der Vertragsbedingungen, einschließlich der allgemeinen Vorschriften und Bedingungen für alle von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
o) Pegasus Datenschutzrichtlinie: Bezieht sich auf alle Vorschriften und Bedingungen, die die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien von Pegasus abdecken und Teil der Allgemeinen Vorschriften und Bedingungen von Pegasus sind.
p) Pegasus-Kommunikationskanäle: Bezieht sich auf die Pegasus-Website, Pegasus Mobilanwendungen und Pegasus Call-Center.
q) Pegasus-Website: Bezieht sich auf den Inhalt, denen einschließlich http://www.flypgs.com undhttp://www.pegasusairlines.com aller Internetseiten, mobilen Internetseiten und mit diesen Internetseiten in Verbindung stehenden Mikro-Internetseiten sowie Pegasus Mobilanwendungen zugegriffen werden kann.
r) Nutzungsbedingungen der Pegasus-Website: Der Zugriff auf die Pegasus-Website umfasst alle Bestimmungen und Bedingungen, einschließlich der Pegasus-Datenschutzrichtlinie und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften, die von der Nutzung der Pegasus-Website und den darin enthaltenen Maßnahmen abhängen.
s) Pegasus Mobilanwendungen: Es bezieht sich auf mobile Pegasus-Anwendungen, die auf iOS- und Android-Plattformen ausgeführt werden.
t) Pegasus BolBol: Pegasus bezieht sich auf das Treueprogramm von Pegasus, das Programmmitgliedern abhängig von den Mitgliedschaftsvorschriften und -bedingungen in den BolBol Allgemeine Vorschriften verschiedene Gelegenheiten und Möglichkeiten bietet.
u) PNR (Passenger Name Record) oder Reservierungscode: Bezieht sich auf die spezielle Buchungsregistrierungsnummer, die jedem Flugscheinverkaufs- oder Preisfestlegungsvorgang im Reservierungs- und Verkaufssystem von Pegasus einschließlich der Flug- und Gastinformationen zugeordnet ist.
v) SHGM: Bezieht sich auf die Generaldirektion für Zivilluftfahrt des Ministeriums für Beförderung, Schifffahrt und Kommunikation der Republik Türkei.
w) Reisebüro oder Büro : Bezieht sich auf ein Reisebüro, das berechtigt ist, Pegasus-Produkte und zusätzliche Dienstleistungen über verschiedene Vertriebskanäle, wie selbst betriebene Verkaufsstellen, Websites, mobile Anwendungen und gemeinsam genutzte Verkaufsplattformen zu verkaufen.
x) Linienflug: Bezieht sich auf Linienflüge, die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus gemäß dem von Pegasus herausgegebenen Flugplan oder in regelmäßigen Abständen und seriengemäß erfolgen und für den Verkauf an Fluggäste offen ist.
y) Beförderungskosten: 4.4. Bezieht sich auf den an Pegasus unter Informationen zu Beförderungskosten und Gebührenklassen mit Tarifbestandteilen detailliert beschriebenen Gesamtbetrag, der an Pegasus für den planmäßigen Flug gezahlt wurde.
z) Flug: Bezieht sich auf alle Flüge, die mit der Pegasus-Flugnummer einschließlich Linienflüge für Passagiere und / oder Fracht erfolgen.
aa) Gebührenklasse: Bezieht sich auf die Gebührenklasse, die sich hinsichtlich der Rechte unterscheidet, die dem Fluggast im Zusammenhang mit den zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen des von Pegasus organisierten Flugscheins gewährt werden.
1.2.1. Die Artikel, auf die in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften in Bezug genommen wird, beziehen sich auf den entsprechenden Artikel der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.
2.1.1. Ihre Diskretion ist Pegasus sehr wichtig. Wir sind uns der Wichtigkeit Ihrer Diskretion bewusst. Die Pegasus-Datenschutzrichtlinie zielt darauf ab, Sie mit den notwendigen Informationen zu versehen, zu denen Ihre Daten von Pegasus verarbeitet und weitergegeben werden können. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten über Pegasus-Kommunikationskanäle oder andere Kommunikations- und Vertriebskanäle an Pegasus übermitteln, werden diese Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen von Pegasus verwendet.
2.1.2. Wir empfehlen, dass Sie sich die Pegasus-Datenschutzrichtlinie bei jedem Besuch der Pegasus-Website und unserer mobilen Anwendungen ansehen, damit Sie davon ausgehen können, dass Sie die neueste Version der Pegasus-Datenschutzrichtlinie einschließlich der Nutzung unserer Website oder unserer mobilen Anwendungen gelesen und akzeptiert haben.
2.1.3. Es wird außerdem davon ausgegangen, dass Sie die in den geltenden Pegasus-Datenschutzrichtlinie zum Zeitpunkt der Transaktion festgelegten Bedingungen akzeptiert haben, indem Sie die von Pegasus über einen Vertriebskanal angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erwerben oder nutzen.
2.1.4. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pegasus Datenschutzrichtlinie unterliegen den Gesetzen der Republik Türkei wobei für die Beilegung von Streitigkeiten die Gerichts- und Vollstreckungsbehörden von Istanbul (Anatolien) berechtigt sind.
2.2.1. Pegasus fungiert als Datenverantwortlicher gemäß dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten und anderen anwendbaren Gesetzen. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten von Pegasus oder als Datenverantwortlicher im Namen von Pegasus gemäß den hier genannten Bedingungen erfasst, aufgrund der zu bearbeitenden Gründe aktualisiert und gespeichert, mit Dritten im In- und Ausland geteilt und auf andere im Gesetz angegebene Verfahren verarbeitet.
2.2.2. Pegasus darf, in Übereinstimmung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder, falls zutreffend, falls gesetzlich vorgeschrieben, im Umfang Ihrer personenbezogenen Daten, Ihre
· Namen, Nachnamen, Beruf, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktinformationen,
· Identität und Passdaten,
· Ticketing- und Flugreservierungsdetails,
· Informationen zu Rechnungs- und Zahlungsmitteln,
· Produktbestellungs- und Nutzungsinformationen,
· persönlichen Interessen
· Informationen, die Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer Anfragen und Beschwerden bezüglich der Produkte und Dienstleistungen mitgeteilt haben,
· Informationen über Ihre Nutzung unserer Website, mobilen Anwendungen und anderer Kommunikations- und Servicekanäle,
· Präferenzen oder früheren Erfahrungen mit Produkten oder Dienstleistungen sammeln.
Ausführliche Informationen zu den Kategorien personenbezogener Daten, die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus im Titel des Datenverantwortlichen verarbeitet werden können, erhalten Sie über das Datenverantwortungsregister (VERBIS) der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten ( https://verbis.kvkk.gov.tr/ ).
2.2.3. Pegasus darf, in Übereinstimmung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder, falls zutreffend, falls gesetzlich vorgeschrieben, Ihre personenbezogenen Daten für die
· Durchführung Ihrer Reservierung, Flugschein, zusätzlichen Produkt- und Serviceeinkäufe und Verwaltung Ihres Flugkontos,
· bessere Ausführung Ihrer Reisewünsche,
· spezielle Flugangebote und Dienstleistungen,
· Erstellung einer Datenbank, Auflistung, Berichterstellung, Überprüfung, Analyse und Bewertung, Erstellung statistischer Informationen, Durchführen von Segmentierungen, Erstellen von Benutzerprofilen, Deduplizierung, Datenanreicherungsaktivitäten für die Gästeerfahrung und Weitergabe an Dritte Experte, vorausgesetzt, sie erfüllen die Datenschutzbedingungen,
· Analyse, wie Sie unsere Website, mobile Anwendungen und andere Kommunikations- und Vertriebskanäle nutzen, und um unsere Service- und Kommunikationskanäle spezifischer für Sie zu gestalten,
· Untersuchung und Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen sowie Ihrer persönlichen Auswahlmöglichkeiten,
· Kontakt über die Kommunikationskanäle, die Sie über die direkt oder zu Marktforschungszwecken bereitgestellten Dienstanbieter mit uns geteilt haben
· Bewerbung unserer Dienstleistungen oder verwandten Produkte, um neue kommerzielle Werbemitteilungen über neue Produkte, spezielle Flugangebote und andere Informationen zu übermitteln, die Sie interessieren könnten.
· einschließlich Gewährleistung der Flugsicherheit, der Schutz der leiblichen und materiellen Sicherheit von Pegasus, Pegasus-Mitarbeiter, Pegasus-Dienstleister oder deren Mitarbeiter oder Pegasus-Gästen, die Reise von Personen zu erleichtern oder eine Sicherheits- und Risikobewertung durchzuführen oder die Anforderungen der gesetzlichen Verpflichtungen oder der zuständigen Verwaltungsbehörden zu erfüllen, verwenden.
Ausführliche Informationen zu den geltenden Zwecken der Datenverarbeitungskategorien personenbezogener Daten, die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus im Titel des Datenverantwortlichen verarbeitet werden können, erhalten Sie über das Datenverantwortungsregister (VERBIS) der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten ( https://verbis.kvkk.gov.tr/ ).
2.2.4. Pegasus kann, entsprechend Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Ihre persönlichen Daten für die hier aufgeführten Zwecke im In- und Ausland
· mit Geschäftspartnern,
· mit seinen Mitarbeitern, Konzernunternehmen, Dienstleistern, autorisierten Agenten, die Ihre Transaktionen durchführen, Flugverbänden und anderen Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Partnerschaften,
· gemäß den Vorschriften des Luftverkehrs zuständige Verwaltungsorganisationen in der Türkei und im Ausland und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen mit anderen relevanten Personen und Organisationen,
· zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Flugsicherheit und zur Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen mit zuständigen Verwaltungsbehörden teilen.
Ausführliche Informationen über die Übertragbarkeit außerhalb der Republik Türkei und Empfängergruppen, die hinsichtlich der Datenverarbeitungskategorien personenbezogener Daten Datenaustausch durchführen und die von Pegasus oder im Auftrag von Pegasus im Titel des Datenverantwortlichen verarbeitet werden können, erhalten Sie über das Datenverantwortungsregister (VERBIS) der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten ( https://verbis.kvkk.gov.tr/ ).
Zusätzlich zu den Angaben in 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3 und 2.2.4 erhalten Sie Ausführliche Informationen über die Datengruppen für jede Kategorie personenbezogener Daten, die von Pegasus oder im Namen von Pegasus verarbeitet werden können, als Datenverantwortliche, Aufbewahrungsdauer der Daten und Sicherheitsmaßnahmen, die während der Aufbewahrung von Daten angewendet werden, über das Datenverantwortungsregister (VERBIS) der Agentur für den Schutz personenbezogener Daten ( https://verbis.kvkk.gov.tr/ ).
2.2.5. Pegasus darf Ihre persönlichen Daten über die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus Call Center, Flugscheinverkaufsstellen für Fluggäste, Check-in (Fluganmeldung)-Schalter und Checkpoints für Flugzeuge, Reisebüros und Internet-Vertriebskanäle, die zum Verkauf von Pegasus-Produkten und -Services berechtigt sind, sammeln und diese für den Zeitraum wie es für die hierin genannten Zwecke erforderlich ist aufbewahren.
2.2.6. Sie können jederzeit mit unser Unternehmen in Kontakt treten: Sie haben das Recht, (a) um zu erfahren, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, (b) um Informationen über Ihre personenbezogenen Daten anzufordern, wenn sie verarbeitet wurden, (c) um den Zweck Ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren und ob sie für ihren beabsichtigten Zweck verwendet werden, (d) um die für den Datentransfer im In- und Ausland angewandten technischen und administrativen Maßnahmen kennenzulernen, (e) um die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, falls diese unvollständig oder falsch verarbeitet sind; (f) um die Löschung oder Anonymisierung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern die Gründe für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entfernt wurden, g) um anzufordern, dass über die durch unter (e) und (f) genannten Verfahren Dritte benachrichtig werden, (h) gegen die Entstehung eines Ergebnisses Einspruch zu erheben, indem Sie Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich über automatisierte Systeme analysieren. Sie können Ihre Ansprüche schriftlich und unterschrieben an den Datenschutzverantwortlichen unter unserer Anschrift der Generaldirektion im Aeropark, Yenişehir Mahallesi, Osmanlı Bulvarı No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul, Türkei oder über die Pegasus Web-Site hier bzw. über weitere hier genannten Kanälen stellen.
2.2.7. Durch die Nutzung der Pegasus-Website, der Pegasus Mobilanwendungen und anderer Pegasus-Kommunikationskanäle oder durch den Kauf oder die Nutzung der von Pegasus über einen Vertriebskanal angebotenen Produkte oder Dienstleistungen stimmen Sie den in der Pegasus-Datenschutzrichtlinie genannten Bedingungen zu und erteilen Pegasus die Erlaubnis für die hier angegebenen Angelegenheiten.
2.2.8. Pegasus kann personenbezogene Daten anderer Fluggaste bzw. Leistungsnehmer, für die eine Transaktion durchführen und dadurch mit Pegasus teilen, verarbeiten. In diesem Fall kann Pegasus den Fluggast direkt im Namen des Fluges kontaktieren.
2.3.1. Hinsichtlich der kommerziellen elektronischen Nachrichten während des Ticketing-Prozesses, während der Registrierung von Pegasus BolBol-Mitgliedern und jeder anderen Art von Pegasus-Kommunikation, akzeptieren sie über Ihre Kommunikationsangaben durch Pegasus- und Pegasus-Partnern Nachrichten über Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen und kommerzielle elektronische Informationen, die Sie interessant finden können. In diesem Zusammenhang bietet Ihnen Pegasus die Möglichkeit, die Übertragung dieser Nachrichten über einige oder alle Kommunikationskanäle über die Optionen in den an Sie gesendeten Nachrichten zu stoppen.
2.4.1. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Sie der Meinung sind, dass Pegasus falsche oder unvollständige Informationen über Sie enthält. Pegasus korrigiert alle als ungenau ermittelten Informationen.
2.4.2. Wenn Sie als Pegasus BolBol-Mitglied auf Ihre Pegasus-Daten zugreifen oder diese ändern möchten, können Sie dies über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendung über die Registerkarte Pegasus BolBol auf der Seite "PERSONALANGABEN" durchführen.
2.5.1. Pegasus verpflichtet sich, die Vertraulichkeit Ihrer Informationen zu schützen. Unsere Datenformulare werden durch 128 Bit SSL (Secure Socket Layer) geschützt, der während der Übertragung ein verschlüsselter Kommunikationskanal ist. Wenn solche Informationen von Pegasus empfangen werden, sind diese Informationen gemäß unseren Sicherheits- und Datenschutzstandards geschützt. Um SSL zu nutzen, muss Ihr Webbrowser SSL unterstützen und SSL-Optionen in Ihrem Browser aktivieren.
2.5.2. Jedes Pegasus BolBol-Mitglied verfügt über einen Benutzernamen und ein Kennwort, die von ihm bestimmt werden. Der „Benutzername“ ist Mitglied-spezifisch, wobei derselbe Benutzername nicht an zwei verschiedene Mitglieder vergeben werden kann. Das „Passwort“ ist nur dem Benutzer bekannt. Der Benutzer kann sein Passwort jederzeit ändern. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, das Passwort auszuwählen und zu schützen. Pegasus haftet nicht für Probleme, die sich aus der Verwendung von Passwörtern ergeben.
2.5.3. In gleicher Weise informieren wir Sie über die von Ihnen vorgenommenen Reservierungen über die verschiedenen Kommunikations- und Vertriebskanäle (PNR-Codes) oder die Vertraulichkeit der Passwort- und Nutzungsinformationen, die im Rahmen der von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen oder der Kampagnenanwendungen erstellt und weitergegeben werden, was auch in der Verantwortung der Person liegt, die die Transaktion durchführt. Falls die Vertraulichkeit dieser Informationen nicht gewährleistet wird, können Dritte auf Ihre Reservierungsinformationen zugreifen.
2.5.4. Ihre Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für die Bedürfnisse oder rechtlichen Verpflichtungen unseres Geschäftsprozesses erforderlich ist. Die Daten Ihrer Kreditkarteninformationen werden nicht auf unseren Servern gespeichert.
2.6.1. Die Pegasus-Website enthält verschiedene Links, die Ihnen den Besuch anderer Websites erleichtern, und ermöglicht die Anzeige von Inhalten Dritter durch diese Links. Pegasus übernimmt keine Verantwortung, wenn Sie einen dieser Links verwenden, da auf den verlinkten Websites keine Kontrolle über Pegasus besteht und die Datenschutzbestimmungen unserer Website nicht gelten.
2.6.2. Sie sind allein verantwortlich für Ihren Zugriff, Inhalt, Verwendung und Informationen, die auf den verlinkten Websites bereitgestellt werden. Jegliche Weitergabe Ihrer persönlichen Daten über verlinkte Internetseiten unterliegt Informationen, sonstigen Hinweisen und Regeln, die von Dritten festgelegt werden, die die betreffende Website betreiben und gemäß den geltenden Gesetzen als verantwortliche Daten handeln.
2.7.1. Cookies sind kleine Dateien, die der Internet-Netzwerkserver über Ihren Browser auf Ihrem Computer ablegt. Wenn eine Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Server hergestellt wird, erkennt die Website Sie durch Cookies. Die Verwendung von Cookies dient dazu, dem Benutzer, der die Website besucht, Komfort zu bieten.
2.7.2. Je nach Anwendungsart gibt es vier Arten von Cookies: Sitzungs-Cookies, Leistungs-Cookies, Funktions-Cookies und Werbung sowie Cookies von Drittanbietern. Sitzungs-Cookies sind temporäre Cookies, die im Browser bleiben, bis der Benutzer die Pegasus-Website verlässt. Andere Cookies sind Cookies, die im Browser des Benutzers verbleiben, sofern sie nicht vom Benutzer gelöscht werden. Die Lebensdauer von Cookies hängt von den Browsereinstellungen ab, die der Benutzer vorgenommen hat.
2.7.3. Pegasus benutzt in seiner Website Sitzungs-Cookies, Leistungs-Cookies, Funktions-Cookies und Werbung sowie Cookies von Drittanbietern.
a) Sitzungs-Cookies: Solche Cookies sind erforderlich, damit die Pegasus-Website ordnungsgemäß funktioniert. Diese Cookies bieten die Möglichkeit, die Website zu besuchen und zu nutzen. Sitzungs-Cookies werden auf der Website verwendet, um Informationen zwischen den Seiten zu verschieben und die erneute Eingabe von Informationen zu vermeiden.
b) Leistungs-Cookies: Diese Cookies erfassen Informationen über die Häufigkeit der Besuche auf den Seiten, etwaige Fehlermeldungen, die auf den Seiten verbrachte Zeit und die Art und Weise, wie der Benutzer die Website verwendet. Durch diese Informationen wird die Leistung der Website erhöht.
c) Funktions-Cookies: Mit diesen Cookies ist es möglich, sich die Optionen zu merken, die der Benutzer innerhalb der Website getroffen hat (z. B. die ausgewählte Stadt, das Flugdatum) und somit für den Benutzer einfacher zu machen. Diese Cookies bieten Benutzern erweiterte Internetfunktionen.
d) Werbung und Cookies von Drittanbietern: Die Pegasus-Website verwendet Cookies von Drittanbietern, um bestimmte Funktionen zu nutzen (z. B. Cookies, die von Social-Media-Sharing-Tools auf Flugzielen und auf Aktionsseiten erstellt werden). Es gibt auch Cookies der Unternehmen, die den Anzeigen auf der Website folgen.
2.7.4. Internetbrowser sind im Allgemeinen vordefiniert, um Cookies automatisch zu akzeptieren. Browser können so eingestellt werden, dass sie Cookies blockieren oder den Benutzer benachrichtigen, wenn ein Cookie an das Gerät gesendet wird. Da die Verwaltung von Cookies von Browser zu Browser unterschiedlich ist, können Sie im Hilfemenü des Browsers nach detaillierten Informationen suchen. Weitere Informationen hinsichtlich der Löschung und Sperrung von Cookies und allgemeine Informationen zu Cookies finden Sie unter www.allaboutcookies.org.
2.7.5. Es liegt also in Ihrer Hand, die Cookies zu aktivieren und zu deaktivieren. Sie können Cookies akzeptieren oder ablehnen, indem Sie die Einstellungen in Ihrem Internetbrowser ändern. Informationen zum Ändern Ihrer Browsereinstellungen oder zum Löschen von Cookies finden Sie in den Anweisungen Ihres Browsers. Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen der Website nicht verfügbar sind, wenn Cookies deaktiviert sind. Informationen zum Blockieren von Cookies von Drittanbietern finden Sie auf den folgenden Websites:
3.1.1. Pegasus bieten seinen Fluggästen nach Flugplan von Pegasus basierende inländische Linienflugdienste zwischen Flugziele innerhalb der Türkei und ausländische Linienflugdienste zwischen Flugzielen von der Türkei ins Ausland und vom Ausland in die Türkei sowie Transit-Linienflugverkehr zwischen ausländischen Flugzielen an. Linienflugdienste unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen. Alle in der Pegasus Allgemeinen Vorschrift genannten Inlandslinienflüge beziehen sich auf inländische Linienflüge, die in der Türkei durchgeführt werden.
3.1.2. Neben den Linienflugdiensten bietet Pegasus zusätzliche Produkte und Dienstleistungen im Sinne von Abschnitt 3.2 an. Einige der zusätzlichen Produkte und Dienstleistungen werden unter einem PNR mit mindestens einem planmäßigen Flug angeboten. Einige Zusatzdienste werden jedoch unabhängig von Linienflügen und PNR angeboten. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen unterliegen den in den Pegasus Allgemeinen Vorschrift festgelegten Bedingungen.
3.1.3. Pegasus ist keine Vertragspartei der Vereinbarung zwischen dem Reiseveranstalter oder dem Dritten und den Passagieren, da Pegasus einen Charterflug mit Reiseveranstaltern oder Dritten gemäß der Vereinbarung zwischen dem Passagier oder dem Dritten für den Passagier durchgeführt hat. Dagegen erfolgt der Güterverkehr, der gemäß den einschlägigen Gesetzen durchgeführt wird, gemäß dem geltenden Beförderungsvertrag zwischen Pegasus und dem Frachtführer. Die Pegasus Allgemeine Vorschriften für Transportaktivitäten, auf die in diesem Absatz Bezug genommen wird, gelten nur in dem durchführbaren Umfang als gültig.
3.2.1. Weitere von Pegasus angebotene Produkte und Dienstleistungen sind folgendermaßen:
a) Zusätzliches Gepäckrecht: Alle Pegasus-Flüge sind auf die Anzahl, Größe und das Gewicht beschränkt, die im Umfang des Pakets im Flugschein für unsere Fluggäste definiert sind. Es gibt kein registriertes Freigepäck für Flugscheine, die im Super Eco-Paket angeordnet sind. Zusätzlich zum gekauften Flugschein können unsere Fluggäste eine zusätzliche Gepäckmenge, die sie gegen eine gesonderte Gebühr erwerben können erhalten, was nur nach bestimmter Anzahl und Gewicht des aufgegebenen Gepäcks für das zusätzliche Gepäckrecht sein kann. Weitere Informationen zum zusätzlichen Gepäckrecht sind unter 9.3. Freigepäckmenge und zusätzliche Gepäckgebühr zu finden.
b) Zusätzlicher Sitzplatz: Zusätzliche Sitze werden als separates Produkt angeboten, damit unsere Fluggäste ihre wertvollen oder zerbrechlichen Gegenstände, Musikinstrumente und ähnliche Gegenstände mit sich im Flugzeug mitnehmen können. Zusätzliche Sitzprodukte können nur über das Pegasus Call Center erworben werden. Es ist obligatorisch, einen zusätzlichen Sitzplatz während des Flugscheinvorgangs zu reservieren und die Gebühr zum Zeitpunkt des Flugscheinkaufs zu zahlen. Das zusätzliches Sitzprodukt darf nicht für Kleidung, Lebensmittel und ähnliche Artikel verwendet werden. Nur für einen Gegenstand kann ein zusätzlicher Sitz gekauft werden, was mit dem Passagier mitgeführt werden muss. Der im zusätzlichen Sitz mitzuführende Gegenstand darf das Gewicht von 75 Kg nicht überschreiten und sollte nicht verhindern, dass die Fluggäste auf den Rücksitzen die Warnleuchten sehen.
c) Preisfestlegung (Optionskauf): Preisfestlegung ist ein Produkt, das beim Verkauf des Flugscheins als separates Produkt verkauft wird und das Recht gibt, das Flugschein innerhalb einer bestimmten Zeit zum angezeigten Preis zu kaufen. Der Optionszeitraum und der Preis werden automatisch vom System bestimmt, abhängig davon, ob der geplante Flug ein Inlands- oder Auslandsflug ist, die Anzahl der verbleibenden Tage bis zum geplanten Flug und die Anzahl der im PNR registrierten Passagiere. Die Kaufoption kann nur einmal mit dem Pegasus Call Center unter Einzahlung einer neuen Preisfestlegungsgebühr verlängert werden. Unabhängig von der verbleibenden Zeit des Fluges ist der Verkauf einer Option nicht zulässig, wenn einer der Flüge im PNR 8 oder weniger geeignete Sitze übrig hat. Die Preisfestlegung kann nach dem Kauf nicht mehr storniert werden und wird nicht erstattet. Die Preisfestlegung gilt nur für die ausgewählten Flüge und wird ungültig, wenn Änderungen am Flug erfolgen. Da die Preise für internationale Flugscheine in US-Dollar oder Euro angegeben sind, werden Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Preisfestlegungsdatum und dem Datum des Kaufs von Flugscheinen im Flugscheinpreis berücksichtigt.
d) Besondere Dienstleistungen: Spezielle Dienstleistungen umfassen spezielle tragbare Güter, die nicht durch das aufgegebene Gepäck, Handgepäck für Kabinen und zusätzliches Gepäck abgedeckt sind und gegen eine Gebühr befördert werden können. Sonderdienste sind auf Anfrage gegen eine Gebühr oder kostenlos erhältlich. Detaillierte Informationen zu besonderen tragbaren Gütern und besonderen Dienstleistungen befinden sich unter 9.4. Besondere Dienstleistungen.
e) Pegasus Café: Bordverpflegung in allen Linienflügen von Pegasus sind gegen Kosten verfügbar. Der gültigen Preise für Pegasus Café-Produkte hängt davon ab, ob der Flug inländisch oder international ist. Der Verkauf von Pegasus Café erfolgt gemäß den Bedingungen der Flugsicherheit, der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Produkten im Linienflug. Darüber hinaus kann die Produktbestellung von Pegasus Café 24 Stunden vor Abflug erteilt werden. Unsere Fluggäste, deren Flugscheine im Umfang des Advantage-Paket sind, können von der Verpflegung nach Belieben kostenlos auswählen.
f) Pegasus Flex (abzugsfreies Änderungsrecht): Pegasus Flex wird während des Flugscheinverkaufs als separates Produkt verkauft, was dem gekauften Flugschein die Flexibilität gibt gemäß den hier angegebenen Bedingungen für Linienflüge den Flugschein ungestraft zu ändern. Pegasus Flex gibt nicht das Recht, den Flugschein zu stornieren. Das Pegasus Flex-Produkt kann nach dem Kauf des Flugscheins nicht separat erworben werden. Pegasus Flex wird mit dem Flugschein bis 6 Stunden vor Abflug angeboten. Wenn Pegasus Flex gekauft wird, kann der Flugschein ohne Zahlung einer Strafe in ein beliebiges Datum oder eine beliebige Linie geändert werden. Pegasus Flex gibt das Änderungsrecht bis zu 2 Stunden vor Abreise. Wenn weniger als 2 Stunden vor dem Flug Änderungen vorgenommen werden, gelten die Regeln der Flugscheinklasse wobei die Rechte der Pegasus Flex mit dem geänderten Flug übertragen werden. Wenn der Flugschein ausrangiert wird, kann Pegaus Flex nicht wiederverwendet werden. Ist der Pauschalpreis für den geänderten Flug höher als der Pauschalpreis für den ersten Flug, wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Da es sich bei Pegasus Flex jedoch um ein Produkt handelt, das eine uneingeschränkte Änderung des gekauften Tickets ermöglicht, wird der Betrag nicht erstattet, wenn die Gesamtkosten des geänderten Fluges niedriger sind als beim ersten Flug. Wenn es einen Unterschied zwischen der anwendbaren Pegasus Flex-Gebühr und der anwendbaren Pegasus Flex-Gebühr für den zu ändernden Flug gibt, wird diese Differenz auch während der Änderung in Rechnung gestellt oder erstattet. Falls die Änderung im Umfang von Pegasus Flex über das Pegasus Call Center oder die Vertretungen erfolgt, wird eine gesonderte Servicegebühr für diese Änderung erhoben.
g) Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl: Während des Check-in (Fluganmeldung)-Vorgangs wird auf allen Pegasus-Flügen die Sitzplatzzuweisung automatisch durchgeführt. Im Rahmen des Check-In-Prozesses besteht keine Möglichkeit der Platzwahl. Unsere Fluggäste können jedoch die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl erwerben, mit der sie gegen eine gesonderte Gebühr auf ihren bevorzugten Sitzplätzen reisen können. Mit der Auswahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes ist der Check-in-Vorgang ist nicht abgeschlossen, und Fluggäste, die dieses Produkt erwerben, müssen ebenfalls einchecken. Der gültigen Preise für kostenpflichtige Sitzplatzauswahl hängt mit den verbleibenden Tagen zum Flug ab sowie ob der Flug inländisch oder international ist. Die kostenpflichtige Sitzplatzauswahl kann nur zum Zeitpunkt des Flugscheinverkaufs oder nach dem Kauf des Flugscheins vorgenommen werden. Nur der Sitzwechsel ist ohne Änderung des Fluges nicht möglich. Wenn der Flug von den Gästen geändert wird, wird der für den vorherigen Flug gewählte Sitz automatisch auf den neuen Flug übertragen. Wenn jedoch derselbe Sitzplatz erworben wurde oder beim neuen Flug eingecheckt wurde, findet keine Übertragung statt und die bezahlte Sitzplatzgebühr wird dem Gast fortlaufend zurückerstattet. Fluggäste, die Im Umfang des Advantage-Pakets und Business Flex-Pakets ein Flugschein verfügen, können zwischen denen im Paket enthaltenen Sitzplätze von den noch nicht ausgewählten Sitzplätzen kostenlos auswählen. Wahl eines kostenpflichtigen Sitzplatzes durch den Passagier hindert Pegasus nicht daran, aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen, die diese Richtung erfordern, die Entscheidung zu treffen, einen anderen Sitz als dem von ihm gewählten Sitzplatz zu bestimmen. Wenn die Passagiere nicht an dem von ihnen gewählten kostenpflichtigen Sitzplatz platziert werden können, haben sie Anspruch auf einen erstattungsfähigen Preis ohne Abzug. Sitzordnung im Flugzeug sowie ausführliche Informationen zu den Einschränkungen beim Flug in den Sitzen mit Notausgangstüren finden Sie unter 6. Check-in (Fluganmeldung) und 7. Boarding (Flugzulassung).
h) Geschenkkarte: Die Geschenkkarte ist ein Produkt, das der Benutzer in den von Pegasus festgelegten Währungen und Beträgen erwerben kann. Der Karteninhaber kann beim Kauf des Flugscheins für Pegasus-Linienflüge oder der von Pegasus angebotenen Zusatzprodukte oder -dienstleistungen einen Saldo verwenden. Jede gekaufte Geschenkkarte hat nur einen Begünstigten. Die Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte ist nicht übertragbar. Es kann nicht für Dritte wie Codeshare-Flüge und Hotel- und Mietwagenvermietung oder für Produkte und Dienstleistungen verwendet werden, bei denen Pegasus eine andere Fluggesellschaft ist als derjenige, der Pegasus befördert. Die Geschenkkarte kann nicht für Zahlungen beim Flugscheinwechsel und beim Flugscheinwechsel anfallenden Zahlungen verwendet werden. Die Geschenkkarte kann nur über die Pegasus-Website und die Pegasus-Mobilanwendungen erworben werden. Der erworbene Gutscheinbetrag kann nur über diese Kanäle verwendet werden. Das Guthaben der Geschenkkarte kann nur in der Währung verwendet werden, in der die Geschenkkarte ausgestellt wurde. Die gekaufte Geschenkkarte oder das Guthaben auf der Karte kann unter keinen Umständen zurückerstattet werden. Die Geschenkkarte kann bis zum Ablaufdatum oder bis das Guthaben vor dem Ablaufdatum aufgebraucht ist, verwendet werden. Für jede mit der Geschenkkarte durchzuführende Transaktion kann während der Zahlung nur ein Geschenkkarten-Passwort verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte beträgt 12 Monate ab Kaufdatum der Geschenkkarte. Das während des angegebenen Gültigkeitszeitraums nicht verwendete Guthaben wird gelöscht. Die Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte kann nicht verlängert werden. Innerhalb der Laufzeit kann keine Erstattung des nicht genutzten Restbetrags und / oder sonstiger Rechte in Bezug auf diesen Restbetrag geltend gemacht werden.
i ) Bordunterhaltung (Fly & Watch): Fly & Watch ist eine Unterhaltungsplattform mit geschlossenem Kreislauf, auf der Gäste auf Reisen mit Pegasus-Linienflügen über ein drahtloses Netzwerk von Mobiltelefonen, Tablets oder Laptops auf Filme, Serien, Reiseführer, Zeitschriften, Sonderprogramme, Spiele und ähnliche Inhalte zugreifen können. Die technische Infrastruktur und der Inhalt der Fly & Watch-Plattform werden von IMMFLY Turkey Aviation Technologies Inc. (MERSİS: 0465081408400001) bereitgestellt. Der Zugriff auf die Fly & Watch-Plattform wird von Benutzern bereitgestellt, die die erforderlichen Informationen eingeben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Der Zugriff auf einige Inhalte auf der Plattform ist kostenpflichtig und wird für jeden Pegasus-Linienflug separat berechnet. Der kostenpflichtige Zugriff auf Fly & Watch-Inhalte kann an Bord oder vor einem Linienflug über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobile Applications erworben werden. Beim Kauf vor dem Flug wird das für den Gast erstellte Zugangspasswort per SMS und E-Mail an den Gast übermittelt. Der vom Gast generierte Zugangscode ist nicht übertragbar und kann nur vom Käufer verwendet werden. Der Zugangscode gilt nur für Linienflüge, für die Fly & Watch-Zugang erworben wurde. Aus technischen Gründen haben Gäste Anspruch auf eine nicht erstattbare Gebühr für den Zugang zu Fly & Watch, wenn Pegasus auf einem Linienflug keinen Plattformzugang anbieten kann. Der vor dem Flug erworbene Fly & Watch-Zugang kann bis 2 Stunden vor dem Flug storniert und erstattet werden.
3.3.1. Linienflugdienste und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus werden über Pegasus-Kommunikationskanäle und Reisebüros gemäß den in den Pegasus Allgemeinen Vorschriften festgelegten Regeln und Bedingungen angeboten.
3.3.2. Pegasus bietet seine Produkte oder Dienstleistungen nicht zum Verkauf auf einem anderen als den hier ausdrücklich angegebenen Kanälen an und übernimmt keine Haftung für Transaktionen, die von nicht autorisierten Personen durchgeführt werden.
3.3.3. Verschiedene Anfragen nach besonderen Dienstleistungen, wie unbegleitete Minderjährige und die Mitnahme von Haustieren sowie bestimmte Anfragen nach zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen können nicht über alle Pegasus-Kommunikationskanäle abgewickelt werden. Für spezielle Fälle verweisen wir auf die Erläuterungen in den entsprechenden Abschnitten der Pegasus Allgemeinen Vorschriften.
3.4.1. Pegasus kann im Rahmen von Partnerschaften mit Fluggesellschaften Codeshare-Flüge durchführen oder Flugscheine für Codeshare-Flüge ausstellen.
3.4.2. Bei einem von Pegasus für einem anderen Beförderer ausgestellten Flugschein für Codeshare-Flüge kann der entsprechende Flug von einem anderen Beförderer durchgeführt werden. In diesem Fall sind die Servicebedingungen des tatsächlichen Beförderers in Angelegenheiten, die sich auf die Durchführung des betreffenden Fluges beziehen, verbindlich. Die Bestimmungen des Vertrages, die von den allgemeinen Regeln von Pegasus des tatsächlichen Beförderers abweichen, werden in Bezug auf diese Angelegenheiten verwirklicht und gelten als Vertrag zwischen dem Passagier und dem zutreffenden Beförderer. Besondere Regeln und Dauer des Luftfrachtführers während des Fluganmeldung (check-in), Flugzulassung (boarding) und des Flugs, des Gepäcks und der Reisegepäck sowie der Sonderdienste, Kleinkinder, Kinder, eingeschränkte Mobilität und besondere Gesundheitsbedingungen, Eignung für die Reise, Haustiere können von den Pegasus Allgemeinen Vorschriften abweichen. Detaillierte Informationen zu diesen Angelegenheiten können über die eigenen Kommunikationskanäle des tatsächlichen Beförderers abgerufen werden.
3.4.3. Die ID des Luftfahrtunternehmens, das den betreffenden Flug im Zusammenhang mit Codeshare-Flügen durchführt, wird im Verkaufsstadium und im Falle von Unklarheiten im und in diesem Stadium oder im Falle einer Änderung zu einem späteren Zeitpunkt beim Abschluss des Flugscheins mitgeteilt. Für den Fall, dass der Flugscheinverkauf über einen anderen Kommunikations- und Vertriebskanal als Pegasus Kommunikationskanäle erfolgt, sind die Identifizierung des tatsächlichen Beförderers und die Änderungen in diesem Umfang innerhalb der hier angegebenen Zeiten in der Verantwortung der gleichzeitig verkaufenden Reisebüros.
4.1.1. Jedes PNR und im Umfang der PNR ausgestellte Flugschein wird dem Passagier einzeln ausgestellt und darf nicht an eine andere Person übertragen bzw. Vor-u.Nachname geändert werden.
4.1.2. Passagiere, die Rechnungsinformationen auf dem Flugschein haben möchten, müssen ihre Rechnungsinformationen an Pegasus weiterleiten, bevor der Flugscheinvorgang abgeschlossen ist. Nachdem der E-Flugschein erstellt und elektronisch versiegelt ist, kann das Rechnungsinformationsfeld nicht geändert werden.
4.1.3. Die Transaktionen, die Sie über die Pegasus-Website tätigen, müssen vollständig wie auf den Transaktionsseiten gezeigt ausgeführt werden. Pegasus haftet nicht für Fehler, die durch falsche oder fehlerhafte Vorgänge von Ihnen, einschließlich Verkauf von Flugscheinen oder zusätzlichen Dienstleistungen, Änderungen, Stornierungen und Rückerstattungen, verursacht werden können.
4.1.4. Sie können Flugscheine für bis zu 9 Passagiere pro Transaktion und 8 verschiedene Flüge pro Flugschein von der Pegasus-Website kaufen. Sie können bis zu zwei separate Flugscheine mit derselben Kreditkarte in mehr als einer Transaktion am selben Tag erwerben. Der Verkauf für Gruppen erfolgt über Reisebüros für mindestens 10 Passagiere.
4.1.5. Pegasus übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit der Unterbrechung des Ticketing und des Verkaufsdienstes für zusätzliche Produkte oder Dienstleistungen oder des einzelnen Verkaufsprozesses, Verbindungsproblemen, Verarbeitungsfehlern, Datenfehlern oder -verlust, Verzögerung der Transaktion oder Kommunikation, Angriffe auf das Computersystem aus Gründen, die nicht auf sie zurückzuführen sind.
4.1.6. Pegasus behält sich das Recht vor, die Übernahme der für den Flugschein verantwortlichen Person im Namen der gesetzlichen Bestimmungen oder in Fällen zu verweigern, in denen das Flugschein unter Verstoß gegen die Allgemeinen Bestimmungen erworben wird.
4.2.1. Die Gültigkeit der Flugscheine beträgt 1 Jahr ab dem ersten Flugdatum des Flugscheins. Gleiches gilt für Flugscheine, die geändert werden können. Für die Gültigkeitsdauer der Flugscheine, die mit offenem Datum neu ausgestellt wurden, lesen Sie bitte die Erläuterungen im Abschnitt 4.3. Offener Flugschein.
4.2.2. Es werden keine Maßnahmen ergriffen, einschließlich Änderungen und Stornierungen der abgelaufenen Flugscheine und der Erstattung, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Absatz angegeben ist. Unsere Fluggäste haben keine Anspruchsrechte außer der Erstattung der Flughafensteuern für den Flug, die noch nicht abgelaufen sind.
4.2.3. Beim Kauf des Flugscheins in einer einzigen Transaktion, die sich auf Code-Sharing(codeshare) oder Flüge zwischen Fluggesellschaften (interline) im Rahmen der Partnerschaften im Luftverkehr bezieht, bei denen Pegasus eine Partei ist, müssen alle Flüge des Flugscheins in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden. Wenn Passagiere an keinem Flug mit dem Flugschein teilnehmen, verlieren sie alle Reise- und Servicerechte für denselben Flug.
4.2.4. Der Flugschein kann nach der Abflugzeit von Linienflügen nicht mehr storniert oder geändert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen.
4.3.1. Das Datum der Nutzung des offenen Flugscheins beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ausrangierung des Flugscheins.
4.3.2. Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.
4.3.3. Wenn der offene Flugschein datiert ist, kann kein weiteres Flugdatum ausgewählt werden.
4.3.4. Während des Ausrangierung des Flugscheins wird die für die Klasse des betreffenden Flugscheins geltende Änderungsgebühr erhoben.
4.3.5. Die Servicegebühr für Pegasus Kommunikationskanäle, die während der Nutzung des über Pegasus Kommunikationskanäle ausrangierten Flugscheins verarbeitet wurde, wird ebenfalls erhoben. Für Transaktionen über Reisebüros gelten Vorschriften über die Dienstleistungskosten für Reisebüros. Bei einem Unterschied zwischen den beiden Flugscheinen, hinsichtlich der Grundgebühr, der Tankgebühr, der Flughafensteuer, der Check-in-Gebühr und der Servicegebühr wird die Differenz jedoch in Rechnung gestellt.
4.3.6. Bei Flugscheinen, die im Umfang der Advantage und Business Flex-Pakets ausgestellt wurden, werden die Paketinhalte nicht auf den offenen Flugschein übertragen. Der offene Flugschein wird in ein Eco-Paket umgewandelt und die Differenz wird dem Gast zurückerstattet.
4.3.7. Im Falle der Ausrangierung des Flugscheins, das im Business Flex-Paket ausgestellt wurde, gelten die Änderungsregeln des jeweiligen Pakets.
4.3.8. Die Kampagnenpreise können nicht verwendet werden, wenn ein offener Flugschein an den Verkaufsterminen der Kampagne erneut gekauft wird.
4.3.9 Im Rahmen von Flugscheinausrangierungsanfragen für Anschlussflüge können nur offene Flugscheine durch Hinzufügen von Anschlussflügen zwischen den Flughäfen Istanbul Sabiha Gökçen und Ankara Esenboğa, Antalya und Izmir Adnan Menderes oder zwischen den Flughäfen Antalya und Adana datiert werden.
4.4.1. Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Alle angegebenen Kostenbestandteile bilden einen integralen Bestandteil des Pauschalbetrags, den der Passagier für den Transportdienst bezahlt. Die verschiedenen Komponenten der Beförderungskosten stehen den Benutzern im jeweiligen Vertriebskanal gemäß den von der ICCA und den IATA-Vorschriften festgelegten Standards zur Verfügung. In diesem Zusammenhang:
a) Bezieht sich die Basisgebühr auf die von Pegasus für die Tarifklasse festgelegte Gebühr, die dem Linienflug des betreffenden Flugscheins unterliegt. Pegasus wendet dynamische Preiskalkulationen für verschiedene Tarifklassen für alle Flüge an.
b) Die Treibstoffgebühr ist ein Kostenposten, der separat von den Basiskosten in der Beförderungsgebühr angezeigt wird, da er der größte Kostenposten der Fluggesellschaft ist. Die Treibstoffladung wird gemäß den Brennstoffvereinbarungen und Sicherungsmaßnahmen, die von jeder Fluggesellschaft abgeschlossen wird, bestimmt und angewendet. Pegasus wendet die Treibstoffgebühr auf Inlands- und TRNC-Flügen mit direktionalen Kosten von 15 TL und bei einem Direktflug im Ausland von 20 USD (oder einer entsprechenden Fremdwährung) zu einem Festpreis an.
c) Die Flughafentaxe oder Steuer(n) bezieht sich auf die Kosten für die Verpflegungsgebühr oder ähnliche Kosten der Fluggäste, die Pegasus in Übereinstimmung mit den geltenden Tarifen an den Flughafen- / Terminalbetreiber bezahlt, die im Hinblick auf die Linienflüge mit dem entsprechenden Flugschein reisen.
d) Die Check-In-Gebühr ist der Betrag, der die Kosten widerspiegelt, die erforderlich sind, um die regelmäßige und ununterbrochene Bereitstellung der Systeminfrastruktur und der Betriebsdienste für den Check-in (Fluganmeldung)-Vorgang sicherzustellen, den die Passagiere für ihren Linienflug durchführen müssen. Unabhängig von dem Kanal, in dem der Check-in durchgeführt wird, wird sie in allen Verkaufskanälen von Pegasus während der Ticketkaufphase angewendet. Als Check-in-Gebühr werden für jeden Passagier und für jeden Flug ab 20 TL für Inlandsflüge, 2 US-Dollar für Flüge nach TRNC und 2 Euro für Flüge ab TRNC, 10 US-Dollar für internationale Flüge (oder andere Fremdwährungen) während der Ausstellung des Flugscheins angewendet. Die Check-In-Gebühr wird je nach Fluglinie unterschiedlich festgelegt. Für die einzelnen Flüge wird für jede Flugnummer eine einzige Check-in-Gebühr für Transitflüge erhoben, die mit derselben Flugnummer durchgeführt werden.
e) Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die im Rahmen des Flugdienstes im Zusammenhang mit den über die Pegasus-Website, Pegasus Mobilanwendungen, das Pegasus Call Center, die Ticketverkaufsstellen und die Reiseagenturen durchgeführten Ticketing-Verfahren berechnet wird. Die Servicegebühr ist eine Gebühr, die die individuellen Kosten jedes Vertriebskanals widerspiegelt. Sie kann für jeden Vertriebskanal unterschiedlich festgelegt werden und variiert je nach Fluglinie und Tarifklasse des gekauften Flugscheins. Die Kosten, die Pegasus Internet Site, Pegasus Mobilanwendungen und Pegasus Call Center für die Erbringung regelmäßiger und unterbrechungsfreier Ticketdienste benötigen, werden in dem von Pegasus für diese Vertriebskanäle festgelegten Service-Fee-Konto berücksichtigt. Bei den über das Reisebüro ausgestellten Flugscheinen wird die im Rahmen der Flugdienste berechnete Servicegebühr direkt von der Agentur eingeholt, wobei es sich um den von der Agentur beim Passagier eingezogenen Betrag handelt. Agenturen bestimmen die Servicekosten selbst. Pegasus bietet eine Servicegebühr für Agenturen mit einer Einweggebühr von 20 TL für Inlandsflüge, 20 Euro für Auslandsflüge. Es kann außergewöhnliche Unterschiede in der Höhe der auf bestimmten Routen empfohlenen Servicegebühr geben.
4.4.2. Die Servicegebühr, die während der Ticketabwicklung erhoben wird, wird nicht erstattet. Ausführliche Informationen zur Rückgabe anderer Gebührenpositionen finden Sie in Abschnitt 5. 5. Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen. Bei Ticketänderungen, die über das Pegasus Call Center oder über Büros vorgenommen wurden, wird die Servicegebühr für diese Transaktion erhoben.
4.4.3. Nach dem Kauf des Flugscheins ist die Erhöhung der Kosten bis zum Flugdatum nicht im Ticketpreis enthalten. Für unsere Fluggäste können jedoch Änderungen oder Erstattungen in der Flughafensteuer oder anderen Steuern vorgenommen werden, die auf den Flugpreis des Flugscheins angewendet werden. Es kann auch die Zahlung nicht vereinnahmte Steuern oder Gebühren aufgefordert werden.
4.4.4. Pegasus kann bei bestimmten Linienflügen, in bestimmten Zeiträumen und in bestimmten Vertriebskanälen Kraftstoffgebühren, Check-in-Gebühren oder Servicegebühren erheben, um günstige Gebühren für Werbeklassen zu erheben.
4.5.1. Die von Pegasus organisierten Flugscheine werden in einem vom Passagier während der Verkaufsphase ausgewählten Paket zusammengestellt.
4.5.2. Bei den Inlandsflügen von Pegasus werden die Pakete Eco, Advantage und Business Flex verkauft, wobei für die internationalen Fluglinien zusätzlich zu den drei vorgenannten Paketen ein Super Eco-Paket verkauft wird.
4.5.3. Das Super Eco-Paket ist nur für internationale Flüge und TRNC-Flüge verfügbar. Super Eco-Paket-Tickets werden nur über die Pegasus-Website und die Pegasus-Mobilanwendungen verkauft.
4.5.4. Informationen zu den in den jeweiligen Paketen enthaltenen Produkten und Dienstleistungen finden Sie auf der Pegasus-Website .
4.6.1. Der Verkauf von Tickets über Pegasus Kommunikationskanäle kann nur mit Kreditkarten von Visa und Master Card sowie mit Bankkarten erfolgen, die eine 3D-Transaktion ermöglichen.
4.6.2. Mit Ausnahme der oben genannten Kreditkarten und Bankkarten:
a) Wenn Sie Ihre Bankkontonummer in Deutschland haben, können Sie Ihre Zahlung mit der ELV-Methode (Electronic Wire Transfer) vornehmen. Sie können jedoch die Zahlungsmethode verwenden, wenn bis zu Ihrem Flug länger als sieben Tage übrig sind.
b) Wenn Sie ein Internetbanking-Konto in einer der Banken von ABN Ambro, der ASN Bank, der Friesland Bank, der ING, der Knab, der Rabobank, der SNS Bank, der SNS Regio Bank, der Triodos und der Van Lanschot in den Niederlanden haben, können Sie mit der idealen Zahlungsmethode bezahlen.
c) In Ländern, in denen das Sofort-Zahlungssystem gültig ist, können Sie Ihre Zahlungen in Euro-Währung mit der Sofort-Zahlung bezahlen. Sofort ist eine Online-Zahlungsmethode, bei der Sie von Ihrem Bankkonto aus bezahlen können. Wenn Sie auf der Zahlungsseite mit Sofort bezahlen, werden Sie zum System von Sofort zur Pegasus-Website weitergeleitet, sobald Sie die erforderlichen Informationen eingegeben und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte schließen Sie Ihren Browser nicht, bevor die Weiterleitung erfolgt.
4.6.3. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Übermittlung, verspätete Übermittlung oder Übermittlung von Bestätigungsnachrichten im Zusammenhang mit der Ticketverkaufstransaktion aus Gründen, die vom Benutzer oder von Dritten verursacht werden, die nicht für Pegasus tätig sind.
4.6.4. Für Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht ordnungsgemäß oder missbräuchlich sind, gelten folgende Regeln:
a) Die Zahlung mit Kreditkarte muss von der Person bestätigt werden, die als Inhaber der Kreditkarte für die Zahlung des Verkaufs erscheint. Pegasus führt verschiedene Maßnahmen durch, um dies zu überprüfen und die Verwendung einer illegalen Kreditkarte zu verhindern. Diese von Pegasus durchgeführten Maßnahmen stellen keine Verpflichtung zur Verhinderung irregulärer Kreditkartentransaktionen dar und sollen eine detaillierte Analyse von Kreditkartentransaktionen mit Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung herbeiführen.
b) Pegasus kann verlangen, dass die zum Kauf des Flugscheins verwendete Kreditkarte vom Karteninhaber beim Ticket-Verkaufsbüro des Flughafens oder am Check-in-Schalter vor dem Flug mit einem gültigen Personalausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) vorgelegt wird.
c) Pegasus behält sich das Recht vor, den Widerrufs- und Beförderungsvertrag oder einen anderen Produkt- und / oder Dienstleistungskaufvertrag zu kündigen, ohne dass Transaktionen mit Kreditkartentransaktionen angekündigt werden, bei denen der Verdacht auf unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung besteht. Die folgenden Bedingungen gelten insbesondere für die unbefugte oder missbräuchliche Stornierung von Transaktionen.
· Wenn von den Kontaktdaten der Transaktion aus kein Kontakt erreicht werden kann, der das Risiko von unsachgemäßer oder missbräuchlicher Verwendung beinhaltet.
· Wenn die Kontaktinformationen des Kreditkarteninhabers nicht an Pegasus weitergegeben werden, obwohl sie zur Transaktionskontrolle erforderlich sind
· Wenn Beschwerden des Kreditkarteninhabers bei der Bank oder Pegasus erhoben werden, dass die Kreditkarte nicht mit Genehmigung der Transaktion benutzt wurde,
· Wenn eine Kreditkarte, ein Kreditkarteninhaber oder der Name / die Transaktion eines Passagiers vorhanden ist, die zuvor als unregelmäßig oder missbräuchlich erfasst wurden,
· Wenn mehrere Kreditkartenversuche beim Kauf oder mehrere Einträge für verschiedene Kreditkarten derselben Kreditkarte benutzt werden.
· Es kann jedoch Situationen geben, in denen der Prozess aufgrund anderer Merkmale als unangemessen oder missbräuchlich angesehen wird.
5.1.1. In den Artikeln 5.6 und 5.7 finden Sie die Tabellen über die Regeln für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen für Ihre Ticketänderungen und Stornierungen. Neben den hier genannten Transaktionsgebühren, Abzugs- und Rückgabebedingungen werden die Differenz in den Tarifklassenunterschieden zwischen den beiden Tickets und die Differenz in Höhe der verbleibenden Gebührenposten berechnet. Für Business Flex Packet-Tickets, die vom Business Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln. Außerdem gelten in Bezug auf Pegasus Flex (Änderungsrecht) die Erläuterungen im Abschnitt 3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.
5.1.2. Erstattungen werden nur an den Karteninhaber, der von ihm geleisteten Kreditkarte, mit der gleichen Zahlungsweise und am Ort des Tickets vorgenommen.
5.1.3. Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen und die gewünschten Änderungen und Stornierungen durchführen. Wenn Sie Ihren Flugschein über die Agentur erworben haben, können Sie Änderungen und Stornierungen über den Vertriebskanal vornehmen, von dem Sie Ihren Flugschein erworben haben. Die hier genannten Ticketwechsel- und Stornierungsregeln gelten auch für Flugscheine, die bei Agenturen gekauft wurden. Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechsel- und Stornierungsvorgängen über Pegasus Call Center und Agenturen eingezogen werden.
5.1.4. Wenn Sie ein Ticket ändern und stornieren möchten, müssen Sie Ihre Kreditkarte und einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Heiratsurkunde) mit Ihrem E-Ticket vorlegen.
5.1.5. Im Falle der Kündigung des besonderen Stornierungs-, Rückgabe- und Beförderungsvertrages, der in diesem Abschnitt ausgefertigt wurde, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Abschnitts. Für Business Flex Packet-Tickets, die vom Business Flex Packet herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
5.1.6. Bei Änderung und Stornierung des Tickets gelten die Bestimmungen in dem nachfolgenden Abschnitt für die Übertragung oder Rückgabe der Sonderleistungen oder des für den betreffenden Flug gekauften Paketinhalts.
5.1.7. Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei einem Ticketwechsel wird die Differenz zwischen der Grundpreisdifferenz und der Grundgebühr, die sich von der Grundgebühr unterscheidet, berechnet. Bei einer niedrigeren Gebühr wird keine Klassengebühr zurückerstattet. Im Falle eines Ticketwechsels wird das Paket für die im Advantage-Paket und im Business Flex-Paket organisierten Tickets nicht auf den neuen Flug übertragen und die Differenz wird zurückerstattet.
5.1.8. Unsere Fluggäste, die eine Stornierung nach weniger als 2 Stunden vor dem geplanten Flug oder nach der planmäßigen Flugzeit beantragen, gelten als Nichterscheinende Fluggäste (no show). In diesem Fall werden die Grundgebühr, die Kraftstoffgebühr, die Check-in-Gebühr und die Servicegebühr nicht zurückerstattet. Bei Stornierung wird den Gästen nur die Flughafensteuer erstattet. Wenn Sie Ihr Ticket von der Pegasus-Website, den Pegasus Mobilanwendungen, dem Pegasus Call Center oder den Ticketverkaufsstellen an Flughäfen erworben haben, können Sie über den Menüschritt „Meine Ticket-Transaktionen“ eines beliebigen Online-Vertriebskanals mit dem PNR-Code (Reservierungscode) und der Nachnameninformation einloggen oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ Ihre Anforderung für die Rückerstattung einreichen. Wenn Sie Ihr Ticket über die Agentur erhalten haben, können Sie es über denselben Kanal zurücksenden oder kostenlos über die Seite „Schreiben Sie uns“ uns einreichen. Auf Ihre Anfrage wird der Betrag berechnet, den Sie für den Erhalt Ihres Flugscheins erhalten können, und die Transaktion wird spätestens innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen.
5.1.9. Anträge auf Stornierung von Flugscheinen werden im Rahmen des Flugscheinwechsels berücksichtigt.
5.1.10. Stornierungen der in Raten gekauften Flugscheine werden in Raten wieder an die Zahlungskarte zurückerstattet.
5.2.1. Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet.
5.2.2. In diesem Zusammenhang können Flüge und nicht erstattungsfähige Flugscheine für Pegasus-Flüge, die am selben Tag eine Verbindung annimmt oder eine Verbindung abgibt, bis zum Ablaufdatum des Tickets angefordert werden. Für den Rückerstattung des stornierten Fluges darf der Flug nicht vom Gast durchgeführt worden sein. Für andere Flüge mit dem Flugschein gelten die geltenden Tarifklassenregeln für diesen Flug.
5.3.1. Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen.
5.4.1. Wenn Sie Ihren Flugschein über die Pegasus-Website erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:
a) Wenn im Falle von 24 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 30 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
b) Wenn im Falle zwischen 24 und 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
c) Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.
5.4.2. Wenn Sie Ihren Flugschein über das Pegasus Call Center, Verkaufsbüros am Flughafen oder Agenturen erworben haben, wird Ihnen die Änderung oder Stornierung nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Pegasus-Website in den folgenden Zeiträumen ändern und stornieren:
a) Wenn im Falle von 72 Stunden oder kürzerer Zeit des Abflugs des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 60 Minuten ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt oder
b) Wenn im Falle von längerer Zeit als 72 Stunden vor dem Abflug des Linienfluges eine Änderung oder Absage des Flugs innerhalb von 12 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ticketings erfolgt.
5.4.3. Außerdem kann die Servicegebühr von den Agenturen bei Ticketwechselvorgängen über Pegasus Call Center oder Agenturen eingezogen werden.
5.4.4. Die Fristen, die für die kostenlosen Änderungs-, Stornierungs- und Rückgaberegeln ab dem Ticketausstellungsprozess festgelegt wurden, werden unter Berücksichtigung des Datums und der Uhrzeit des ersten im PNR-Datensatz enthaltenen Linienfluges für Transaktionen berechnet, die in all diesen Fällen durchzuführen sind, wenn mehr als ein Linienflug innerhalb desselben PNR vorhanden ist.
5.5.1. Wenn Ihre Kreditkarte / Debitkarte / Ihr Konto nicht abgeschlossen wurde, wird Ihre Erstattung bearbeitet, nachdem die Bank einen Tagesabschlussbericht erhalten hat.
5.5.2. Um Stornierung / Rückerstattung über das Pegasus Reservierungs- und Verkaufssystem durchzuführen, wird eine automatische Rückmeldung an den virtuellen POS der Bank gesendet. Die Rückgabe von Transaktionen, die von der Bank akzeptiert werden, erfolgt je nach Land innerhalb von 2-3 Tagen nach Tagesende, wenn die Kreditkarte einer türkische Bank gehört und innerhalb von 3-7 Tagen wenn die Kreditkarte einer ausländischen Bank gehört, auf Ihr Konto. Da die Banken keine automatischen Rückgaben akzeptieren, wenn die Verkaufs- und Rückgabegeschäfte am selben Tag ausgeführt werden, erfolgt die Rückgabe am nächsten Tag von Pegasus (außer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen). Da bei Bankkarten keine Erstattung möglich ist, werden die Kontoinformationen des Gastes per Rückgabe, Überweisung oder EFT angefordert. In diesem Fall ändern die Anforderungen an die Verarbeitung, z. B. der Zugang zu unseren Gästen zum Erhalt von Rückerstattungen, das Einholen von Kontoinformationen für die Rückgabe und das Senden des Zahlungsauftrags an die Banken, die Rückerstattungsfrist.
5.5.3. In solchen Fällen, in denen die zurückerstattete Karte gesperrt ist oder mehr als 6 Monate zwischen Verkauf und Rückgabe liegen, kann die Rückgabe nicht über die virtuellen POS-Systeme erfolgen, wobei in diesem Fall der Geldüberweisungs- / EFT-Prozess beginnt. Die Dauer kann je nach den Umständen variieren.
5.5.4. Da das EDD-System, das über in Deutschland eröffnete Bankkonten bezahlen darf, keine Rückerstattung zulässt, erfolgt die Zahlung nach Einholung der Kontodaten der Fluggäste. In diesem Fall kann die Dauer je nach den Umständen variieren.
5.6.1. Für Inlandsflüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Business Flex Packet-Tickets, die vom Business Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
| INLÄNDISCHE TARIFFLÜGE (1), (2), (3) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
| PROMOTION 1/G/P Preisklassen | STANDARD U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y Preisklassen | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 2 Stunden und mehr als 2 Stunden | 75 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | 95 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 12 Stunden und mehr als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | 75 TRY Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
| INLAND - INLAND-FLÜGE | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
| (1) | Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet. | |||
| (2) | Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Business Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Busines Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Business Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Business Flex-Pakets. | |||
| (3) | Treibstoffgebühren werden bei einer Stornierung der Super Eco-Paket, Eco-Paket und Advantage Paket-Flugscheine nicht erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug 2 Stunden oder mehr Zeit übrig sind, wird kein Abzug in der Treibstoffgebühr vorgenommen, bei weniger als 2 Stunden wird die Treibstoffgebühr jedoch nicht erstattet. | |||
| (4) | Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden. | |||
5.6.2. Für TRNC-Flüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Business Flex Packet-Tickets, die vom Business Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
| TRNC-TARIFFLÜGE (1), (2), (3) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
| PROMOTION 1/G/P Preisklassen | STANDARD U/T/Z/V/X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y Preisklassen | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 2 Stunden und mehr als 2 Stunden | 12 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | 12 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 12 Stunden und mehr als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | 15 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | Keine Rückerstattung (4) | ||
| INLAND - INLAND-FLÜGE (5) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | ||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | |||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (4) | |||
| (1) | Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet. | |||
| (2) | Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Business Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Busines Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Business Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Business Flex-Pakets. | |||
| (3) | Treibstoffgebühren werden bei einer Stornierung der Super Eco-Paket, Eco-Paket und Advantage Paket-Flugscheine nicht erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug 2 Stunden oder mehr Zeit übrig sind, wird kein Abzug in der Treibstoffgebühr vorgenommen, bei weniger als 2 Stunden wird die Treibstoffgebühr jedoch nicht erstattet. | |||
| (4) | Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden. | |||
| (5) | Es wird nur für Inlands- und TRNC-Flüge in Inlands- und TRNC-Flügen zum Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen und Antalya, Ankara Esenboğa oder Izmir Adnan Menderes-Flughafen oder Inlandsflughafen-Verbindungsflug zwischen Adana Flughafen und Antalya Flughafen verwendet. Für Inlands- und TRNC-Flüge unterliegen Inlands- und TRNC-Flüge Änderungen und Stornierungsregeln. | |||
5.7.1. Für Auslandsflüge, für die keine kostenlosen Stornierungs- oder Änderungsregeln gelten, werden die folgenden Gebühren und Regeln angewendet. Für Business Flex Packet-Tickets, die vom Business Flex Packet nach Fußtext (2) herausgegeben werden, gelten besondere Änderungs- und Stornierungsregeln.
| AUSLÄNDISCHE TARIFFLÜGE(1), (2), (3), (4) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | |||
| PROMOTION G Preisklasse | PROMOTION / P / U / T/ Z/V Gebührenklassen | STANDARD X/S/N/K/M/L/B/Q/Y Preisklassen | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 2 Stunden und mehr als 2 Stunden | 25 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | 50 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | 50 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | ||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 72 Stunden und mehr als 72 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | 65 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| 72-12 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | 85 Euro Transaktionsgebühr wird erhoben | ||
| Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | ||
| AUSLAND - INLAND-FLÜGE (6) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL (I/E/W/F/A/J/C für alle Preisklassen) | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | |||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | ||||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | ||||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | Mehr als 72 Stunden | 30% der Gebühr wird abgezogen | |||
| 72-24 Stunden | 50% der Gebühr wird abgezogen | ||||
| Weniger als 24 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | ||||
| AUSLAND - AUSLAND-FLÜGE (7) | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | |||
| PROMOTION Q/I Preisklasse | PROMOTION E/W Preisklassen | STANDARD F/A/J/C Preisklassen | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 72 Stunden und mehr als 72 Stunden | 45 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | 45 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | 45 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Zwischen 2 Stunden - 72 Stunden | 50 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | 80 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | 80 $ Transaktionsgebühr wird erhoben | ||
| Weniger als 2 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | ||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 72 Stunden und mehr als 72 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | 100 USD Transaktionsgebühr wird erhoben | |
| Zwischen 12 bis 72 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | 130 USD Transaktionsgebühr wird erhoben | ||
| Weniger als 12 Stunden | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | Keine Rückerstattung (5) | ||
| (1) | Die Beförderungskosten (a) basieren auf der Basisgebühr, (b) Treibstoffgebühr, (c) Flughafentaxe, (d) Check-in-Gebühr und (e) Servicegebühr. Bei Standardänderungen im Geltungsbereich der Ticketregel gelten die Erläuterungen unter 5.1. Allgemeine Informationen zu Änderungs- und Widerrufsverfahren. Bei einem Unterschied der Grundgebühr und sonstigen Kosten zwischen dem zweiten Flugschein und dem ersten Flugschein, wird die Differenz dem Passagier zugerechnet. | ||||
| (2) | Die in der Tabelle angegebenen Regeln gelten nicht für die innerhalb des Business Flex-Pakets organisierten Flugscheine. Stornierungen und Änderungen, die bis zu 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit in den innerhalb des Busines Flex-Pakets organisierten Flugscheins vorgenommen werden, unterliegen nicht der Transaktionsgebühr. Die Ticketgebühr wird ohne die Servicegebühr erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug weniger als 2 Stunden übrig sind, wird nur die Flughafensteuer an unsere Fluggäste zurückerstattet, wenn Änderungen und Stornierungen für im Business Flex-Paket arrangierte Tickets verlangt werden. Die Regeln in der Fußnote (1) in dieser Tabelle gelten auch für die Flugscheine des Business Flex-Pakets. | ||||
| (3) | Treibstoffgebühren werden bei einer Stornierung der Super Eco-Paket, Eco-Paket und Advantage Paket-Flugscheine nicht erstattet. Wenn zum planmäßigen Abflug 2 Stunden oder mehr Zeit übrig sind, wird kein Abzug in der Treibstoffgebühr vorgenommen, bei weniger als 2 Stunden wird die Treibstoffgebühr jedoch nicht erstattet. | ||||
| (4) | Für (gegenseitige) Linienflüge zwischen der Türkei und Dänemark, Großbritannien, Schweden und der Schweiz werden Änderungs- und Storniergerbühren sowie Erstattungsbeträge in der lokalen Währung des betreffenden Landes umgesetzt. | ||||
| (5) | Bei Stornierungen und Rückerstattungen, die nicht erstattet wurden, sind die Flughafensteuer sowie das mindestens zwei Stunden vor dem Flug durchgeführte Stornierungs- und Erstattungsverfahren von diesem Umfang ausgeschlossen und an den Fluggast zurückzusenden. | ||||
| (6) | Dies wird nur bei inländischen Anschlussflügen bei Auslandsflügen mit Inlandsverbindung angewendet. Internationale Flugänderungs- und Stornierungsregeln gelten für die Operation in Auslandsflügen. Bei Inlandsflügen mit oder ohne Inlandsverbindung unterliegen den Änderungs- und Stornierungsregeln der Inlands- und TRNC-Flüge. | ||||
| (7) | Dies gilt nur für ausländische Anschlussflüge in den verbundenen Flügen. Die Internationalen Flugänderungs- und Stornierungsregeln gelten für den ersten internationalen Flug und für nicht verbundene internationale Flüge. | ||||
5.8.1. Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften besonderen Dienstleistungen.
| ALLE TARIFFLÜGE | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||||
| PEGASUS CAFÉ | SITZAUSWAHL | ZUSÄTZLICHES GEPACKRECHT | BESONDERE DIENSTLEISTUNG | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 23 Stunden und mehr | Die Dienstleistung wird in den neuen Flug übertragen (1) | Wenn der gekaufte Sitzplatz verfügbar ist, wird der Service auf den neuen Flug übertragen. Andernfalls wird die Gebühr für den gekauften Sitzplatz zurückerstattet | Die Dienstleistung wird in den neuen Flug übertragen | Solange das Limit für die Art der besonderen Dienstleistung des Flugs nicht überschritten wird, wird der Service auf den neuen Flug übertragen. Wird er überschritten, wird die Gebühr zurückerstattet. | |
| Weniger als 23 Stunden | Die Dienstleistung wird nicht zum neuen Flug übertragen, die Gebühr wird nicht erstattet (2) | |||||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 23 Stunden und mehr | Gebühr wird erstattet | Gebühr wird erstattet | Gebühr wird erstattet | Gebühr wird erstattet | |
| Weniger als 23 Stunden | Gebühr wird nicht erstattet | Gebühr wird erstattet | Gebühr wird erstattet | Gebühr wird erstattet | ||
| (1) | Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, wird die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen. Andernfalls wird die Dienstleistung nicht übertragen und die Gebühr wird zurückerstattet. | |||||
| (2) | Falls der neue Linienflug mindesten 24 Stunden vor dem Flug während des Ticketänderungsprozesses geändert wird, kann die Dienstleistung zum neuen Flug übertragen werden. Der Pegasus Café-Tarif wird jedoch für den neuen planmäßigen Flug berechnet, da die Bestellung für den Flug nicht storniert werden kann. | |||||
5.8.2. Die folgenden Regeln gelten für alle Inlands-, TRNC- und internationalen Linienflüge, für die Änderung und Stornierung von Flugscheinen sowie für die Übertragung oder Rückgabe von zur Stornierung gekauften Sitzplatzauswahl, zusätzlichen Gepäckrecht, Pegasus Café und weiteren besonderen Dienstleistungen. Mit Ausnahme der genannten Punkte gelten hinsichtlich der Ticketgebühr 5.6. Änderungs- und Stornierungsregeln der Inlands- und TRNC-Flüge und 5.7. Änderungs- und Stornierungsregeln der Auslandsflüge .
| ALLE TARIFFLÜGE | VERBLEIBENDE ZEIT ZUM FLUG | REGEL | ||||
| SUPER ECO-PAKET (1) | ECO-PAKET | ADVANTAGE-PAKET | BUSINESS FLEX-PAKET | |||
| FLUGSCHEIN ÄNDERN | 23 Stunden und mehr | Es gibt keine Inhalte, die im Paket verarbeitet werden sollen | Aufgegebenes Gepäck wird auf den neuen Flug übertragen | Der Paketinhalt wird storniert und die Differenz der Paketgebühren wird zurückerstattet | Der Paketinhalt wird storniert und die Differenz der Paketgebühren wird zurückerstattet | |
| Weniger als 23 Stunden | ||||||
| FLUGSCHEIN STORNIEREN | 23 Stunden und mehr | Keine anderen Verfahren als die unter 5.6 und 5.7 hinsichtlich des Paketinhalts genannten Maßnahmen | Es gelten die unter 5.6 und 5.7 genannten Regeln, und die Paketpreisdifferenz wird erstattet. | Es gelten die unter 5.6 und 5.7 genannten Regeln, und die Paketpreisdifferenz wird erstattet. | ||
| Weniger als 23 Stunden | ||||||
| (1) | Nur für internationale Flüge für den Verkauf verfügbar. | |||||
6.1.1. Sie vertritt das Eintragsverfahren der Passagiere für den bezugnehmen Flug vor Einstieg in das Flugzeug. In diesem Zusammenhang muss für die Aufnahme der Passagiere in einen beliebigen Flug von Pegasus, der Sitz zugewiesen, ggf. das Gepäck, das befördert werden soll, an Pegasus abgegeben und gemäß den Vorschriften der Luftfahrt eingecheckt werden.
6.1.2. Bei allen Pegasus-Flügen wird die Sitzplatzzuweisung automatisch während des Check-In-Vorgangs durchgeführt, und es besteht keine Möglichkeit, einen Sitzplatz für den Check-In zu wählen. Sie können jedoch Ihren Sitzplatz (gegen Gebühr) vor dem Check-in oder beim Check-in selbst auswählen. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt 3.2. Zusätzliche Produkte und Dienstleistungen.
6.1.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen.
6.2.1. Sie können Ihre Flüge über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen, über den Bordkartendruck (Kiosk) oder über automatische Check-In- und Gepäckauslieferungsautomaten (Express Gepäckservice) an den Flughäfen, an denen der Service angeboten wird, und an den Check-In-Schaltern an allen Flughäfen einchecken.
6.3.1. In allen Fällen, in denen keine Flugregistrierung mit anderen Check-In-Verfahren erfolgt, müssen unsere Fluggäste die Flugregistrierungsprozeduren an den Check-In-Schaltern des Flughafens vor dem Flug durchführen.
6.3.2. Alle Fluggäste, die den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Gepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen sich zum Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.3.3. Für weitere Informationen zum Check-in und allen anderen Check-in-Fristen klicken Sie hier. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Check-in (Fluganmeldung)-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an diesem Flug.
6.3.4. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.4.1. Internet Check-in ist eine bequeme Dienstleistung, mit der Sie über Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen vor dem Eintreffen am Flughafen Ihren Flugeintrag durchführen können. Darüber hinaus können Sie die mobile Bordkarte (Barcode) -Anwendung an verschiedenen Flughäfen, an denen Internet-Check-In-Service angeboten wird, nutzen. Alle Fluggäste, die den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggäste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.4.2. Bei einigen Flughäfen, in denen unsere Flugzeug abfliegen, gibt es keinen Internet-Check-in. Die Verfügbarkeit der Internet Check-in und Mobile mobile Bordkarte (Barcode) an bestimmte Flughäfen können Sie hier finden.
6.4.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Internet-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.4.4. Während des Internet-Eincheckvorgangs müssen die erforderlichen Passagierinformationen korrekt eingegeben werden.
6.4.5. Während des Internet-Eincheckvorgangs, können Sie auch für alle Passagiere einchecken, die im selben PNR registriert sind, nebeneinander oder nahe beieinander sitzen.
6.4.6. Klicken Sie hier, um Informationen zu den Internet-Check-in-Fristen zu erhalten. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.
6.5.1. Kiosk Check-in und Express Gepäckservice ist ein Service, der die Flugregistrierung erleichtern kann, ohne in der Check-in-Warteschlange am Flughafen warten zu müssen. Kiosk-Boarding-Karten auf Kiosken an definierten Flughäfen gedruckt werden. Alle Fluggäste, die den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, aber ihr Freigepäck abgeben möchten oder ihr Gepäck nicht für das Flugzeug zugelassen ist und Fluggaste mit besonderen Anforderungen (z.B. Eingeschränkte Mobilität bzw. Gesundheitszustand, Mitnahme von Haustieren) müssen zum den Schalter wenden. Die Gepäckausgabe kann in den Ausgabebereichen erfolgen, in denen der Express-Gepäckservice am Istanbul Sabiha Gökçen Airport angeboten wird.
6.5.2. Der Kiosk-Check-in-Vorgang kann an bestimmten Flughäfen erfolgen. Verfügbarkeit des Kiosk-Check-in können Sie hier überprüfen. Der Express-Gepäckservice ist nur am Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen verfügbar.
6.5.3. Aufgrund der Anforderungen, die sich aus der Flugsicherheit ergeben, dürfen unsere Fluggäste unter 18 Jahre, mit Säuglingen oder, die hinsichtlich Ihrer Mobilität oder Gesundheitszustand im Falle einer Notsituation nicht geeignet sind, nicht erlaubt an den Notausgangsplätzen zu sitzen. Auch wenn Sie den Kiosk-Check-in-Vorgang abgeschlossen haben, ist unser autorisiertes Personal berechtig aus Gründen wie Flugzeugtypwechsel, Flugsicherheit oder der Flugsicherheit Änderungen durchzuführen.
6.6.1. Für alle inländischen und internationalen Linienflüge muss der Check-in (Fluganmeldung) innerhalb der folgenden Zeiträume abgeschlossen sein. Fluggäste, die innerhalb der angegebenen Zeiträume die Fluganmeldung-Transaktionen nicht abgeschlossen haben, verlieren ihre Rechte an dem Flug.
| Art des Check-ins | Check-in-Schließzeiten | Schließzeit des Flugsteigs |
| Check-in-Automat | 45 Minuten vor Abflug | 10 Minuten vor Abflug |
| Internet (Online) | 60 Minuten vor Abflug | |
| Check-in-Schalter am Flughafen (Inlandsflüge) | 45 Minuten vor Abflug | |
| Check-in-Schalter am Flughafen (Internationale Flüge) | 60 Minuten vor Abflug |
6.6.2. Für alle Ihre Flüge sollten Sie ausreichend Zeit für die Ankunft an den Sicherheitskontrollpunkten des Flughafens, für die Flugregistrierung, für besondere Serviceanfragen, die Passprozeduren und den Zugang zum Flugsteig zur Verfügung haben um rechtzeitig am Flugsteig bereit zu sein. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug für Ihre Inlandsflüge und mindestens 3 Stunden vor Abflug für Ihre internationalen Flüge haben.
6.7.1. Um in inländischen Flügen Ihren Eincheck-Prozess abzuschließen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.
6.7.2. Um Ihren Check-in auf unseren internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.
6.7.3. Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10.1. Baby- und Kinderpassagiere finden.
6.8.1. Die Check-In-Gebühr ist ein integraler Bestandteil der All-Inclusive-Beförderungsgebühr. Detaillierte Informationen finden Sie unter 4.4. Informationen zu Beförderungskosten und Tarifklassen.
7.1.1. Das Boarding (Flugzulassung) umfasst die Endkontrolle und das Einsteigen von Passagieren, die das Check-in-Verfahren (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Der Einstieg wird am für diese Vorgänge festgelegten Flugsteig durchgeführt. Aus betrieblichen Gründen, die an jedem Flughafen und nicht bei Pegasus auftreten, kann jedoch die Nummer des Flugsteigs, die zum Einstieg benutzt wird, geändert werden. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, die Informationsmeldungen über den Wechsle des Flugsteigs am Flughafen und in den Informationsbildschirmen zu verfolgen.
7.1.2. Bei allen Flügen von Pegasus werden Boarding-Verfahren 10 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit beendet. Fluggäste, die erst zum angegebenen Zeitpunkt nicht am Flugsteig anwesend sind, verlieren alle Rechte, die mit ihren Flügen verbunden sind.
7.1.3. Um in den Flug aufgenommen zu werden, müssen unsere Fluggäste ein Ticket für ihren jeweiligen Flug erhalten und den Check-In (Fluganmeldung)-Vorgang abgeschlossen haben.
7.1.4. Pegasus kann den Einstieg auf der Grundlage der Flugsicherheits- und Betriebsanforderungen in der von Pegasus festgelegten Prioritätsreihenfolge durchführen. Sofern zwingende Gründe nichts anderes erfordern, haben unsere Fluggäste, die Pegasus über die Notwendigkeit besonderer Unterstützung unterrichtet haben, den Vorrang. Detaillierte Informationen zu unseren Gästen mit eingeschränkter Mobilität können Sie unter den Regeln in 10.4. Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.
7.2.1. Sie müssen Ihre Bordkarte oder Ihr Internet-Check-in-Dokument/ Ihre mobile Bordkarte (Barcode) oder Ihrem durch den Druckautomaten (Kiosk) ausgestellte Bordkarte zusammen mit Ihrem für den Check-in (Fluganmeldung) verwendeten Ausweis vorlegen. Im Istanbul Sabiha Gökcen Flughafen konnen unsere Fluggäste im Linieninlandsflug, die ihren Check-in-Prozess abgeschlossen haben, mit ihrer Republik Türkei Ausweis, in den Flug ohne Bordkarten aufgenommen werden.
7.2.2. Akzeptierte Ausweisdokumente für den Check-in (Fluganmeldung) und die Flugzulassung sind folgendermaßen:
· In allen inländischen Flügen muss mit der Original-Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto mit der Republik Türkei-Identifikationsnummer vorgewiesen werden (z.B. Geburtsurkunde, Führerschein, Reisepass oder Passersatzpapier, Heiratsurkunden, von offiziellen Institutionen / Organisationen ausgestellte Ausweise, Geburtsurkunden, die zusammen mit der Identität des Elternteils bis zu einem Monat nach der Geburt einzureichen sind). Damit unsere Fluggäste ab 15 Jahren reisen können, muss auf ihren Ausweis ein Foto vorhanden sein. Fluggäste, die keine Bürger der Republik Türkei sind, müssen für inländische Flüge einen Auslandspersonalausweis vom Innenministerium bzw. Reisepass vorweisen können.
· Um Ihren Check-in auf allen internationalen Flügen durchführen zu können, sind Pässe oder gleichwertig Original-Dokumente erforderlich. Reisedokumente, die unsere Fluggäste für ihre internationalen Reisen eingereicht haben, müssen für internationale Reisen akzeptiert werden.
· Angaben zu den Sonderregeln für Kinder und Kleinkinder können Sie unter Abschnitt 10. Babys, Kinder und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und besonderem Gesundheitszustand überprüfen.
7.2.3. Unsere Fluggäste, die die erforderlichen Dokumente während des Flugvorgangs nicht einreichen, werden nicht zum Flug zugelassen, auch wenn sie für ihren jeweiligen Flug ein Flugticket bestellt haben und / oder den Check-in (Fluganmeldung) durchgeführt haben.
7.2.4. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, über die notwendigen Reisedokumente für alle Reisen zu verfügen, und Pegasus übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der betreffenden Reisedokumente. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für die Sperrung von Reisen durch autorisierte Grenzbehörden aus den genannten Gründen. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden darüber hinaus Fluggäste, die nicht die nötigen Reisedokumente, die während des Fluganmeldung erstellt werden, in der Kontrolle vorzeigen können, nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ihnen ein Ticket auf ihren Namen zur Verfügung gestellt wurde und / oder das Check-in (Fluganmeldung) -Verfahren abgeschlossen ist. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie unter 11. Eignung für die Reise.
7.2.5. Auf der anderen Seite hält sich Pegasus um die Flugsicherheit zu gewährleisten, um das Leben und Eigentum von Pegasus, Pegasus-Mitarbeitern, von Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten und deren Mitarbeiter, das Recht vor, Passagiere an Bord nicht anzunehmen, auch wenn diese auf ihren Nahmen ausgestellten Flugschein besitzen und/oder ihre Check-in (Fluganmeldung) abgeschlossen haben. Bitte lesen Sie darüber den Abschnitt 5.3. Beendigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus.
7.3.1. Bei unseren Flügen sind die Artikel, die unsere Gäste behalten können, in Anzahl, Gewicht und Größe begrenzt. Ausführliche Informationen zu Einschränkungen finden Sie im Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.
7.3.2. Im Falle der Annahme wird die Ware, die mit sich mitnehmen, auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen übeprüft. Bei Verstößen gegen diese Regeln wird Übergepäck unter dem aufgegebenen Gepäck ausgewertet. Dementsprechend können zusätzliche Gebühren anfallen oder die nicht für den Transport geeignete Ware kann von Pegasus abgelehnt werden. Weitere Informationen zu den Beschränkungen für Waren, die nicht von Pegasus akzeptiert werden finden Sie unter Abschnitt 9. Gepäckregeln, tragbare Güter und besondere Dienstleistungen.
8.1.1. Die Regeln in diesem Abschnitt gelten für alle Pegasus-Flüge.
8.1.2. Die hier dargelegten Regeln sind keinesfalls einschränkend. Alle Fluggäste müssen alle gesetzlichen Bestimmungen und Beförderungsvorschriften hinsichtlich der Flugsicherheit und anderer Bedingungen einhalten, die in den Allgemeinen Bestimmungen aufgeführt sind, und die diesbezüglichen Warnungen und Anweisungen des Personals befolgen. Sie sind verpflichtet, auf jegliche Handlungen und Verhaltensweisen auszuweichen, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinflussen können.
8.1.3. Der Verstoß gegen die Flugregeln innerhalb des Flugzeugs, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung von Anweisungen auf Sitzen, anlegen von Sicherheitsgurt, schließen des Gepäckfachs, fortfahrende Diskussion mit anderen Passagieren oder der Flugbesatzung, die Flugbesatzung mit Gewalt daran hindern, ihren Dienst zu verrichten, die Flugbesatzung und die anderen Passagiere zu beleidigen, verbale Belästigung, die Anweisungen der Kabinenbesatzung und der Gefahrenschilder nicht zu beachten, wird von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellt eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird. Pegasus behält sich alle anderen Rechte vor, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und den Pegasus Allgemeinen Vorschriften aufgrund solcher Handlungen ergeben.
8.2.1. Die Verwendung von Geräten und Produkten zur Raucherentwöhnung, einschließlich Zigaretten und elektronische Zigaretten, ist im Flugzeug nicht gestattet.
8.2.2. Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.
8.3.1. Alle elektronische Geräte, Laptops und Mobiltelefone dürfen nach der Durchsage an der Startbahn, vor dem Abheben, während des Flugs, bis zur Durchsage nach der Landung nur im Flugmodus benutzt werden.
8.3.2. Alle Fluggäste müssen während der Sicherheitsanweisung vor dem Abheben, beim Abheben und während der Landung ihre Kopfhörer abnehmen, auch wenn das elektronische Gerät, an das sie angeschlossen sind, ausgeschaltet ist.
8.3.3. Die Verwendung von Mikrobatterien, solarbetriebenen Geräten, elektrischen Uhren (einschließlich DCF-Empfängern), Hörgeräten (einschließlich digitaler Empfänger), Pager (nur Empfänger) und herzbetriebenen Geräten während des Fluges ist nicht eingeschränkt.
8.3.4. Notebooks mit CD-ROM-Lesegerät und DVD-Playern mit Treiber, Nicht-Drucker-Taschenrechner, CD-Player, Mini-Discs und MP3-Player, Audio-Magnetband-Player (Walkman), Computerspiele und -konsole, Videokameras und digitalen Aufzeichnungsgeräten, Digitalkameras, Monitore (außer Kathodenstrahlröhren), GPS-Empfänger, Elektrorasierer und elektronisches Spielzeug dürfen nur während des Fluges verwendet werden. Bei der Verwendung jeglicher Aufzeichnungsmittel sind die Rechte und Interessen anderer Fluggäste und des Personals, das für den Schutz ihrer persönlichen Daten verantwortlich ist, zu beachten.
8.3.5. Die verwendung von Radiofrequenzgeräten, Funkgeräten, Fernsteuerungsspielzeugen, Kathodenrohr-Displays, drahtlose Computerausrüstungen (Maus, Tastatur usw.), Druckern für Personalcomputern, CD-Brennern und Mini-Disc-Recordern für Aufnahmen, tragbaren große Stereo-Musikgeräten, mobilen Funkgeräten (AM / FM) und Fernsehempfängern sind vor und während des Fluges und während der Landung verboten.
8.3.6. Um die Brandgefahr im Flugzeug zu vermeiden, müssen beschädigte Telefone oder elektronische Geräte während des Fluges geschlossen, nicht aufgeladen und im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bei Beschädigung, Erhitzung, Entrauchung oder Verlust der von den Insassen in der Kabine mitgeführten Geräte ist die Kabinenbesatzung unverzüglich zu informieren.
8.3.7. Verstoßende Handlungen gegen diese Regelungen werden von Pegasus an die Generaldirektion für Zivilluftfahrt gemeldet und stellen eine Straftat dar, die gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit einer Geldbuße belegt wird.
9.1.1. Das aufgegebene Gepäck beinhaltet das Gepäck, das Pegasus vom Passagier zum Zeitpunkt des Eincheckens erhalten hat und im Gepäckraum des Flugzeugs befördert werden muss. Das aufgegebene Gepäck wird auf dem Flugticket registriert, im Gegenzug wird das Gepäcketikett in einem separaten Kabinenfach angeordnet und zugestellt.
9.1.2. Auf allen Flügen von Pegasus gelten für die zulässige Freigepäckmenge von Passagieren Teil- und Gewichtsbeschränkungen. Für Flüge mit Freigepäckrechten und Beschränkungen des angemeldeten Gepäcks lesen Sie bitte die Angaben unter Abschnitt 9.3. Freigepäcksrechte.
9.1.3. Die Haftung von Pegasus bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Zustellung des als Beförderer gelagerten Gepäcks ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den angeführten Gründen sollten verhandelbare Dokumente, Geld, Personalausweise, amtliche Rechnungen, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Material oder geistige hochwertige Güter nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Falle einer solchen Übertragung übernimmt Pegasus keine Haftung für Haftungsgrenzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur beschränkten Haftung des Beförderers lesen Sie bitte die Angaben unter Abschnitt 13. Hinweise zur Verantwortung des Beförderers.
9.1.4. Die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in den Ländern, in denen die Waren im registrierten Gepäck befördert werden, können den Beschränkungen der zuständigen Zivilluftfahrtbehörden gemäß den IATA-Standards oder den Anforderungen der Allgemeinen Bestimmungen unterliegen. Pegasus behält sich das Recht vor, die Beförderung unzulässiger Waren innerhalb des Flugzeugs abzulehnen. Für Einschränkungen bei tragbaren Gütern lesen Sie bitte die Angaben unter Abschnitt 9.5. Einschränkungen bei der Gepäckannahme.
9.1.5. Für alle Pegasus-Flüge beträgt das maximal zulässige Gewicht für ein einzelnes Gepäckstück 32 Kilogramm. Nach den IATA-Standards und den SHGM-Bestimmungen ist ein Gepäckstück mit einem Gewicht von mehr als 32 kg nicht zulässig.
9.1.6. Bereiten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihr aufgegebenes Gepäck selbst vor oder beaufsichtigen Sie die Vorbereitung. Bereiten Sie Ihr Gepäck nach dem Öffnen und Überprüfen des geschlossenen Pakets, der Box und aller Pakete vor. Bitte akzeptieren Sie keine Gegenstände, die Ihnen zur Weiterleitung an Dritte angeboten wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, die von einem Dritten übergebenen Waren oder Gepäck zu befördern, haben Sie die rechtliche Verantwortung für alle in Ihrem Namen registrierten Waren und für die daraus resultierenden Folgen.
9.2.1. Das Handgepäck umfasst alle Güter, die die Passagiere während des Fluges mit sich führen. Das Handgepäck wird während des Fluges zusammen mit dem Passagier in der Kabine mitgeführt. Das Handgepäck und sein Inhalt liegen in der Verantwortung der Passagiere. Schäden, die im Zusammenhang mit vergessener, verlorener oder beschädigter Ware im Luftfahrzeug oder anderen Personen und Gegenständen im Luftfahrzeug auftreten, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt hierfür keine Verantwortung.
9.2.2. Um die Platzierung in der Flugkabine zu beschleunigen und zu erleichtern, können ein Handgepäck im Gewicht von nicht mehr als 8 kg und den Abmessungen von maximal 55 cm x 40 cm x 20 cm und ein Rucksack oder Handtasche oder Laptop oder Kameratasche oder Babytragetasche mit einer Abmessung von maximal 35 cm x 20 cm x 20 cm, die unter dem Sessel angebracht werden kostenlos im Flugzeug mitgeführt werden. Passagiere, die mehr als zwei Gepäckstücke mitbringen, wird das überzählig Teil während Aufnahme in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht. Bei den im Business Flex-Paket ausgestellten Flugscheinen beträgt das Gewicht des Handgepäcks 12 Kilogramm.
9.2.3. Die Babytragetasche oder der Kinderwagen, die die Babypassagiere bei sich tragen, und die tragbaren Rollstühle oder Krücken, die die Passagiere verwenden müssen, werden während des Fluges in den Frachtraum des Flugzeugs gebracht.
9.2.4. Fluggäste, die von einer Station außerhalb der Türkei in unserem Flug teilnehmen und während der Flugaufnahme (boarding) am letzten Kontrollpunkt am Tor, die maximalen Gewichte, Abmessungen und Stückzahl des Handgepäcks überschreiten, wird ohne Rücksichtnahme auf eingetragenes Gepäckrecht für jeder überschrittene Teil von Handgepäck 70 Euro einkassiert und das überzählige Handgepäck in den Frachtraum des Flugzeug aufgenommen.
9.2.5. Fluggäste, die von einer Station innerhalb der Türkei in unserem Flug teilnehmen und während der Flugaufnahme (boarding) am letzten Kontrollpunkt am Tor, die maximalen Gewichte, Abmessungen und Stückzahl des Handgepäcks überschreiten, wird das überzählige Handgepäck dem eingetragenen Gepäckrecht zugerechnet, wofür bei einer Überschreitung die zusätzliche Gepäckgebühr zugerechnet und einkassiert wird und das überzählige Handgepäck in den Frachtraum des Flugzeug aufgenommen. Das Handgepäckrecht wird bei der Berechnung der zusätzlichen Freigepäckgebühr nicht zur Freigepäckgrenze hinzugerechnet.
9.2.6. Bei Fluggästen, die von einem Flughafen in der Türkei ins Ausland reisen und deren Flugscheine im Umfang des Super Eco-Pakets keine eingetragenes Freigepäck vorsehen und deren Handgepäcks hinsichtlich ihres Gewicht, Abmessung und Volumen die Grenzen überschreiten, werden bis zu 20 kg Gewicht für die gültige Linie 0 bis 20 Kg zusätzliche Gepäckgebühren angewendet. Wenn das Gewicht 20 kg übersteigt, gelten die Gebühren für die zusätzliche Freigepäckmenge für das in den Tarifen für zusätzliche Gepäckansprüche angegebene Gewichtslimit.
9.3.1. Alle Pegasus-Flüge sind auf die Anzahl, Größe und das Gewicht beschränkt, die im Umfang des Pakets im Flugschein für unsere Fluggäste definiert sind. Es gibt kein registriertes Freigepäck für Flugscheine, die im Super Eco-Paket angeordnet sind. Zusätzlich zum gekauften Flugschein können unsere Fluggäste eine zusätzliche Gepäckmenge, die sie gegen eine gesonderte Gebühr erwerben können erhalten, was nach Anzahl und Gewicht des zusätzlichen Gepäckrechts sein kann.
9.3.2. Die folgende Tabelle zeigt die Freigepäckmenge der Fluggäste gemäß dem Paket, zu dem das Ticket gehört.
| Freigepäckmenge für aufgegebenes Gepäck * | ||||
| Flug / Paket | Basic-Paket | Essentials-Paket | Advantage-Paket | Business-Flex-Paket |
| Inlandsflüge | - | 15 kg | 20 kg | 15 kg |
| Internationale Flüge (einschl. Nordzypern) | 0 kg | 20 kg | 20 kg | 20 kg |
| * Die Freigepäckmenge beträgt 10 kg für alle Kleinkinder unter zwei Jahren auf allen Flügen und unabhängig vom gewählten Flugpaket. | ||||
9.3.3. Zusätzlich zu den oben genannten Freigepäckrechten können unsere Gäste, mit der für die zusätzlichen Freigepäckmenge bezeichneten Anzahl und Gewicht eine zusätzliche Gepäckmenge gegen eine Sondergebühr zufügen.
9.3.4. Zusätzliche Freigepäckgebühren unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge, TRNC-Flüge und internationale Flüge. Gebühren für die zusätzliche Gepäckausgabe sind hier verfügbar.
9.3.5. Für die internationalen Flüge von der Außenlinie zur Innenlinie und von der Innenlinie zur Außenlinie gilt das für den internationalen Flug geltende Freigepäckrecht. Die Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge wird separat der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge berechnet, die für jeden internationalen und Inlandsflug gilt.
9.3.6. Zusätzliche Gepäcktransaktionen können auf der Pegasus-Website, im Pegasus Call Center, in Reisebüros und in den Flughafenverkaufsbüros bis zum Abschluss des entsprechenden Fluges (Check-in) durchgeführt werden.
9.3.7. Es ist nicht möglich, das Freigepäck für aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von 8 kg Handgepäck zu belasten.
9.3.8. Wenn das auf den Flug gebuchte Gepäckgewicht unter der vorgekauften zusätzlichen Freigepäckmenge liegt, erfolgt keine Erstattung für die zusätzliche Freigepäckmenge. Wenn das auf den Flug gebuchte Gepäckgewicht über der vorgekauften zusätzlichen Freigepäckmenge liegt, muss die Zahlung für die zusätzliche Freigepäckmenge am Flughafen erfolgen.
9.3.9. Im Falle eines Ticketwechsels wird die für den geänderten Flug erworbene zusätzliche Gepäckausgabe automatisch auf den neuen Flug übertragen. Bei einem Unterschied in der Gebühr für die zusätzliche Freigepäckmenge aufgrund der Flugänderung wird der Differenzbetrag vom Passagier abgerechnet oder an den Passagier zugerechnet. Bei einer Flugstornierung wird die Gebühr für den zusätzlichen Gepäckkauf automatisch zurückerstattet.
9.3.10. Eine zusätzliche Freigepäckmenge für Babypassagiere ist nicht verfügbar.
9.3.11. Die gekaufte zusätzliche Freigepäckmenge kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
9.4.1. Spezielle Dienstleistungen umfassen spezielle tragbare Güter, die nicht durch das aufgegebene Gepäck, Handgepäck für Kabinen und zusätzliches Gepäck abgedeckt sind und gegen eine Gebühr befördert werden können. Sonderdienste sind auf Anfrage gegen eine Gebühr oder kostenlos erhältlich.
9.4.2. Gebühren besonderer Dienstleistungen unterliegen separaten Tarifen für Inlandsflüge (einschließlich TRNC-Flüge) und internationale Flüge. Hier finden Sie spezifische Servicetypen, deren Definitionen und Tarife für die von Pegasus angebotenen besonderen Dienstleistungen. Bestimmte Regeln und Einschränkungen gelten für bestimmte Arten von benutzerdefinierten Diensten zusätzlich zu den im Link angegebenen.
9.4.3. Sportartikel gelten nicht als registriertes Gepäck und gelten nicht als Freigepäck. Jedes transportierte Ausstattung wird nach dem Tarif der besonderen Dienstleistung abgerechnet. Die Sportartikel können je nach Gewicht oder Größe in der Kabine oder im Gepäckraum des Flugzeugs befördert werden.
9.4.4. Sportartikel werden pro Stück berechnet. Das zweite Paar und die folgenden Paare der in derselben Tasche mitgebrachten Waren werden in Höhe der Anzahl der mitgebrachten zusätzlichen Teile gemäß dem Flugtarif der besonderen Dienstleistung berechnet. Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Sportartikel mitführen und auf der Durchreise reisen.
9.4.5. Passagiere, die Sportartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden.
9.4.6. Aufblasbare Bälle müssen nicht abgesenkt werden. Aufblasbare Bälle können in Flugzeugen transportiert werden.
9.4.7. Passagiere, die Musikartikel mitführen, sollten ihre Transportanfragen an ihrem Check-in-Schalter an das Pegasus Call Center oder an Flughafenflüge senden. Für alle Musikinstrumente mit Handtaschenmaßen (55 cm x 40 cm x 20 cm) kann das Instrument in der Kabine transportiert werden, nachdem die Gebühr für die besondere Dienstleistung, am Check-in-Schalter bezahlt wurde. Ein zusätzliches Sitz-Produkt kann für Instrumente erworben werden, die die Abmessungen des Handgepäcks überschreiten. Instrumente, die die zusätzlichen Sitzbedingungen nicht erfüllen, müssen in der Spezialbox oder entsprechend gepackt im Gepäckraum des Flugzeugs transportiert werden.
9.4.8. Die Gebühr der besonderen Dienstleistung wird für jeden Flug separat von den Gästen berechnet, die Musikinstrumente mitführen und auf der Durchreise reisen.
9.4.9. Der Transport von Waffen und Bestandteile von Passagieren erfolgt gemäß den vom Nationalen Sicherheitsrat für Zivilluftfahrt und den Sicherheitskommissionen für Flughäfen festgelegten Regeln und Beschränkungen. In Übereinstimmung mit den genannten Regeln und Beschränkungen werden nur zugelassene Waffen und Bestandteile, die zur Inlandsflüge zugelassen sind, an die entsprechenden Flughafensicherheitseinheiten abgegeben und am Bestimmungsort von den Flughafensicherheitseinheiten übernommen und an den Passagier übergeben.
9.4.10. Waffen und ihre Bestandteile nicht nicht in der Kabine und / oder mit den Passagieren befördert werden.
9.4.11. Der Transport von lizenzierten Waffen und Komponenten sowie der Transport von Sportwaffen unterliegen der Gebühr für besondere Dienstleistungen. Die Kosten für den Transport von Waffen im besonderen Dienstleistungstarif mit dem Kurzcode WPAY und die Transportgebühr für die Sportwaffen in derselben Tabelle auch mit dem Kurzcode SPEQ angegeben. Der Flugpreis wird von den Passagieren während der Fluganmeldung am Check-in-Schalter erhoben.
9.4.12. Die folgenden Passagiere sind von der WPAY-Vergütungsanwendung befreit. Befreite Fluggäste können von der Befreiung Nutznießen, sofern sie die gültigen Ausweisdokumente am Check-in-Schalter während der Fluganmeldung vorlegen.
a) VIP-Passagiere, die die Ehren-Lounges und VIP-Lounges der Flughäfen nutzen
b) Autorisiertes Sicherheitspersonal bzw. öffentliche Beamte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über private Sicherheitsdienste Nr. 5188, das mit VIP-Passagieren reist,
c) Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der türkischen Streitkräfte angestelltes Personal
d) Sicherheitspersonal Personal in zentralen und provinziellen Funktionen der Generaldirektion für Sicherheit
e) Als Offiziere, Unteroffiziere und spezialisierte Unteroffiziere der Küstenwache und der Gendarmerie-Organisation angestelltes Personal
f) Als feste Beamte und Vertragspersonal der Nationalen Geheimdienstorganisation sowie in den türkischen Streitkräften angestelltes festes Beamtenpersonal
g) Gemeindepolizei
h) Dorfwächter
i) Forstbeamte unter dem Ministerium für Forstwirtschaft
j) Zollbeamte des Zoll- und Handelsministeriums
9.5.1. Es ist strengstens verboten, Messer, Klappmesser, Scheren, Rasiermesser, Spieße und andere Arten von schneidende, stehende sowie verletzende Gegenstande mitzuführen. Diese Waren können von Sicherheitsbeamten zerstört oder beschlagnahmt werden, wenn sie während der Vorfluginspektion entdeckt werden. Pegasus übernimmt keine Haftung für den Verlust derartiger Artikel aus den vorgenannten Gründen. Scharfe Gegenstände, die im aufgegebenen Gepäck enthalten sind, müssen auf sichere Weise verpackt werden, um Beschädigungen des Frachtführers und anderer Personen, die das aufgegebene Gepäck bearbeiten, zu vermeiden.
9.5.2. Eine Lithium-Ionen-Batterie oder elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Laptops und Tablets mit Lithium-Metall-Batterie, die mitgeführt werden kann, mit einem Lithiummetallgehalt von 2 Gramm oder weniger und 100 Wh für Lithium-Ionen-Batterien, werden höchstens 15 tragbare elektronische Geräte (PED - Portable Electronic Device) und bis zu 20 Ersatzbaterien zum Transport akzeptiert. Die Batterie des mit Lithiuminhalt ausgestattete Gepäcks (außer den Lithium-Knopfzellen) muss abnehmbar sein. Falls ein solches Gepäck als eingetragenes Gepäck geliefert wird, ist es zwingend erforderlich, die Batterie vor dem Versand zu entfernen und unter Passagieraufsicht in der Kabine zu transportieren. Auswechselbare Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien oder Batterien oder beschädigte Telefone oder elektronische Geräte tragbarer elektronischer Geräte dürfen nur in der Kabine mit dem Fluggast im Handgepäck befördert werden. Außerdem sollten tragbare elektronische Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, nicht im gleichen aufgegebenen Gepäck mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. Parfüms und Aerosolen) sein.
9.5.3. Gepäckstücke, die gefährliche, gesundheits-, sicherheits- und sonstige gefährliche Stoffe enthalten, müssen während des Lufttransports gemäß den internationalen und nationalen Vorschriften deklariert und auf dem Beförderer, der den gefährlichen Stoff enthält, eindeutig angegeben werden.
9.5.4. Alle Arten von Waffen und Waffenteilen, scharfe, scharf kantige, spitze bzw. nicht spitzig, aber verletzbare Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, Gegenstände, die die Gesundheit oder Sicherheit des Flugzeugs mit dessen brennbaren, flammbaren, explosiven Stoffen, chemischen und toxischen Stoffen sowie Flüssiggehalten gefährden können, werden im Flughafen in sicheren isolierten Räumen und für den Transport in Flugzeugen und aufgegebenem Gepäck bestimme Beschränkungen angewendet. Diese Einschränkungen können sich aus internationalen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen, internationalen Normen und Regeln zur Gewährleistung der Flugsicherheit des Luftfahrtunternehmens ergeben. Bitte überprüfen Sie in diesem Zusammenhang die untenstehenden Links auf Einschränkungen bei der Gepäckannahme.
Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter für Fluggäste und Besatzungen in Pegasus Airways (Quelle: IATA)
Tabelle für den Transport von Lithiumbatterien im von Pegasus Airways Flugzeugen als Passagiergepäck
Sie können die Flüssigkeitseinschränkungen der Generaldirektion für Zivilluftfahrt hier beobachten.
9.5.5. Nach dem auf dem Nationalen Luftsicherheitsprogramm und von der SHGM genehmigten Verfahren kann ein nicht zur Beförderung zugelassener und bei der Sicherheitskontrolle entdeckter Gegenstand von der Polizei, dem Sicherheitspersonal, den Zollbeamten und der Fluggesellschaft oder dem jeweiligen Vertreter, jedoch in Abwesenheit des Fluggastes, unter Videoaufzeichnung zur Kontrolle geöffnet werden. Ist das aufgegebene Gepäckstück verschlossen und muss das Schloss entfernt werden, ist der durch das Aufbrechen des Schlosses entstandene Schaden vom Passagier zu tragen. Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verluste an aufgegebenen Gepäckstücken, die einem solchen Verfahren unterzogen werden.
9.5.6 Um ein Auslaufen zu verhindern, dass das Flugzeug beschädigen und eine Gefahr zu verursachen könnte dürfen Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke unter folgenden Bedingungen, auf Pegasus-Flügen transportiert werden. Pegasus behält sich das Recht vor, das Mitführen von Gepäck mit Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke abzulehnen, das die genannten Anforderungen nicht erfüllt.
a) Olivenöl, Melasse, Honig und weitere flüssige Lebensmittel sowie Getränke in der Flasche dürfen nur im registrierten Gepäck im Gepäckraum transportiert werden.
b) Das maximale Transportlimit pro Passagier beträgt 5 Liter.
c) Mindestens 5% der Flasche sollten leer sein, um ein Lecken unter Druck zu vermeiden.
d) Registriertes Gepäck wird von Pegasus mit einem eingeschränkten Freigabekennsatz (limited release) angenommen.
e) Das zu transportierende Olivenöl, Melasse oder Honig muss in einen auslauffesten Plastikbeutel ggf. mit einem Verschluss fest verschlossen, wenn nicht, verbunden sein. Dana muss die Ware in einen zweiten auslauffesten Plastikbeutel ggf. mit einem Verschluss fest verschlossen, wenn nicht, verbunden sein. Das Produkt sollte in eine Hartschachtel mit einer Schutzschicht (Schaumstoff, Luftplastik usw.) auf der Innenseite gelegt werden. Die Schachtel sollte mit Klebeband bedeckt sein und ein Etikett angeklebt werden, um anzuzeigen, wem die Schachtel gehört.
f) Pegasus übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder ein Austreten von Flüssigkeiten während der Zollabwicklung oder beim Be- oder Entladen von exportiertem oder importiertem Olivenöl, Sirup oder Honig auf Reisen mit Pegasus.
9.6.1. Gepäckprobleme umfassen alle Arten von verlorenem, beschädigtem oder zu verspätetem Gepäck. Wir bitten Sie jedoch, das Büro für verlorenes Gepäck von Pegasus am Ankunftsflughafen zu kontaktieren, am selben Tag ohne die Ankunftshalle zu verlassen, und einen vollständigen Bericht ausfertigen zu lassen und die angeforderten Informationen vorzulegen.
9.6.2. Unsere Gäste, die ein Problem hinsichtlich des Gepäcks mit dem auf dem Ankunftsflughafen registrierten Gepäck haben, sollten sich beim Büro für verlorenes Gepäck für Pegasus-Flüge mit den folgenden Dokumenten bewerben und einen Gepäckausfallsbericht (PIR - Property Irregularity Report) erstellen lassen.
a) Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte
b) Gepäcketikett,
c) Ausweis.
9.6.3. Bei der PIR-Registrierung wird die Anforderung bei Bedarf über WorldTracer verarbeitet (globales Gepäcküberwachungssystem, das von vielen Fluggesellschaften weltweit verwendet wird). Sie können Ihre Gepäckprobleme jederzeit auf der Pegasus-Website unter dem Reiter „Gepäckverfolgung“ überprüfen.
9.6.4. Für Schäden, die bei beschädigtem Gepäck nicht sofort erkannt werden können, muss dem Beförderer innerhalb von sieben Tagen nach dem Anreisedatum gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingereicht werden. In den späteren Anträgen entfällt die rechtliche Verantwortung von Pegasus.
9.6.5. Falls Sie mit einer anderen Buchungsnummer (PNR) reisen, geben Sie dies bitte im Gepäckbericht an. Fluggäste, die das Gepäcketikett und den in ihrem Namen angeordneten Gepäckausfallsbericht (PIR) nicht vorlegen können, verlieren ihren Anspruch.
9.6.6. Wir bitten Sie, die elektronischen Kopien der folgenden Informationen und Dokumente an die Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck des Pegasus Center weiterzuleiten, damit die Verfahren im Rahmen der Pegasus-Prozeduren durchgeführt werden können.
a) Gepäckverlust / beschädigtes Gepäckbericht
b) Buchungsnummer (PNR), Ticket und Bordkarte
c) Gepäcketikett
d) Registrierter Gepäckinhalt für verlorenes Gepäck
e) Informationen zu Gepäckmarke und -modell für beschädigtes Gepäck, Datum des Eingangs der Reparaturrechnung oder Kaufdatum des beschädigten Gepäcks
f) Bankverbindung (IBAN, Vor-/ Nachname des Kontoinhabers, Name der Bank, BIC / SWIFT-Code)
g) Ihre E-Mail-Adresse, unter der wir Sie kontaktieren können
9.6.7. Die Haftung von Pegasus bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Zustellung des als Beförderer gelagerten Gepäcks ist gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Aus den angeführten Gründen sollten verhandelbare Dokumente, Geld, Personalausweise, amtliche Rechnungen, Schmuck, Edelmetalle, elektronische Geräte und Material oder geistige hochwertige Güter nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Falle einer solchen Übertragung übernimmt Pegasus keine Haftung für Haftungsgrenzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, eine spezielle Reiseversicherung für unsere Fluggäste abzuschließen, die über der Verantwortungsebene gefährdet sind. Weitere Informationen zur beschränkten Haftung des Beförderers lesen Sie bitte die Angaben unter Abschnitt 13. Hinweise zur Verantwortung des Beförderers.
9.6.8. Das Handgepäck und sein Inhalt liegen in der Verantwortung der Passagiere. Schäden, die im Zusammenhang mit vergessener, verlorener oder beschädigter Ware im Luftfahrzeug oder anderen Personen und Gegenständen im Luftfahrzeug auftreten, liegen in der Verantwortung des betreffenden Passagiers. Pegasus übernimmt hierfür keine Verantwortung.
9.6.9. Wir empfehlen, dass Sie jedes Ihrer registrierten Gepäckstücke mit einem vollständig ausgefüllten Namensschild versehen. Falls der Inhaber eines registrierten Gepäcks nicht identifiziert oder das Gepäck nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden kann, kann es in Anwesenheit des Luftfahrtunternehmens oder seines Beauftragten geöffnet werden, ohne dass es zu einem Verlust von Leben und / oder Eigentum kommen kann.
9.6.10. Pegasus übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Gepäckstücken aufgrund:
a) Leichten Abnutzungen, Löcher, Schnitte;
b) Leichter Befeuchtung, Benetzung;
c) Die Beschaffenheit des Kofferraums, ein Defekt oder eine Beschädigung im Koffer selbst;
d) Schäden verursacht durch schlecht verpacktes (zerbrechliches) und Gewicht;
e) Schäden im Umfang des eingeschränkten Freigabe mit dem Etikett der eingeschränkten Freigabekennsatz (LRT - Limited Release Tag).
9.6.11. Sie können die Abteilung für verlorenes und beschädigtes Gepäck des Pegasus Center unter den unten angegebenen Kontaktinformationen erreichen.
a) Telefon : +90 850 250 0224
b) Online : https://www.flypgs.com/en/write-to-us
10.1.1. Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges nicht älter als 3 Jahre alt sind (0-24 Monate), als Baby-Passagiere. Für alle Pegasus-Linienflüge gelten Fluggäste, die zum Zeitpunkt des Fluges älter als 3 Jahre, aber kleiner als ihr 13. Lebensjahr alt sind (2-12 Lebensjahre), als Kinder-Passagiere.
10.1.2. Babygäste und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Gäste und ihre Mütter auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.
10.1.3. Baby-Passagiere, die älter als 8 Tage, doch jünger als 3 Lebensjahre sind, werden nur mit ihren Eltern oder von ihnen berechtigten zum Flug zugelassen. Für Reisen mit kleinen Passagieren nach TRNC und Ausland können zusätzliche Einschränkungen gelten. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 15. Rechtliche Hinweise. Die für unsere Babygäste gilt Babygebühr , und unseren Babygästen ist kein separater Sitzplatz gestattet. Sie reisen mit ihren Begleitern auf demselben Sitz. Pegasus bietet keinen Begleitdienste für unsere Babygäste im Rahmen der besonderen Dienstleistungen an. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.
10.1.4. Kinder-Passagiere, die in ihr 3. Lebensjahr, doch noch nicht ins 13. Lebensjahr eingetreten sind (zwischen 2 und 12 Lebensjahren), werden nur mit ihren Eltern oder von ihnen berechtigten zum Flug zugelassen. Für Reisen mit kleinen Passagieren nach TRNC und Ausland können zusätzliche Einschränkungen gelten. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 15. Rechtliche Hinweise. Für Kinder der genannten Altersgruppe gilt die Kinderermäßigung und die Kindergäste reisen auf dem ihnen zugewiesenen Sitzplatz. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Pegasus bietet keinen Begleitdienste für unsere im Rahmen der vorgenannten Altersgruppe angehörigen Kinder-Gäste im Rahmen der besonderen Dienstleistungen an. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung. Für Minderjährige (6-12 Jahre), die in ihr 7. Lebensjahr, aber nicht ihr 13. Lebensjahr eingetreten sind, gilt ebenfalls die Anwendung für unbegleitete Minderjährige.
10.1.5. Kinder über ihrem 7. Lebensjahr, die unter ihrem 13. Lebensjahr sind (6-12 Jahre), können mit der Begleithilfe von Pegasus im Rahmen der besonderen Dienstleistung allein reisen. Detaillierte Informationen zu unbegleiteten Minderjährigen finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 10.3. Anwendung für unbegleitete Kinder. Für Kinder der genannten Altersgruppe gilt die Kinderermäßigung und die Kindergäste reisen auf dem ihnen zugewiesenen Sitzplatz. In Promotion-Preisklassen wird keine Kinderermäßigung gewährt. Für detaillierte Informationen zur Babygebühr lesen Sie bitte den Abschnitt 10.2. Baby- und Kinderermäßigung.
10.1.6. Minderjährige Kinder über ihrem 13. Lebensjahr dürfen allein und ohne die Prozedur für unbegleitete Kinder reisen. Diese Fluggäste dürfen jedoch nicht mit Kindern unter 13 Jahren reisen.
10.1.7. Informationen zu den Passagieren, die mit Baby und Kind reisen, sowie den Unterlagen, die sie in Bezug auf die Baby- und Kinderpassagiere mit sich führen sollten, finden Sie im Abschnitt 15. Rechtliche Hinweise. Fluggäste, die die im jeweiligen Abschnitt genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Flug zugelassen.
10.2.1. Die Altersbeschränkungen für Preisanwendungen für Babys und Kinder gelten für jeden Flug, für den das Ticket gilt gesondert. Entsprechend dem Flugschein mit mehr als einem Flug sollten Fluggäste, die im ersten Flug unter der Altersgrenze für Babys liegen, in den folgenden Flügen jedoch die Altersgrenze überschreiten, gemäß den Flugsicherheitsregeln auf den Sitz gesetzt werden, sodass diese Flüge im Rahmen der Kinderermäßigung berechnet werden müssen. Ebenso werden für folgende Flüge, nach dem ersten Flug, in denen unsere Fluggäste die die Altersgrenze für Kinder unter 12 Jahren überschreiten, zu normalen Ticketpreisen berechnet.
10.2.2. Die folgenden Regeln gelten für den Fluggastpreis für Babys und für die Ermäßigung von Kinder-Passagieren.
| FLUGART | FLUGGAST | PREISKLASSE | PREISREGEL |
| INLÄNDISCHE & TRNC-TARIFFLÜGE | BABY | G/P/U/T/Z/V | 20 TRY Festpreis wird erhoben |
| X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y | 30 TRY Festpreis wird erhoben | ||
| KIND | G/P/U/T/Z/V | Preis für Erwachsene wird erhoben | |
| X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y | 10% Rabatt auf die Erwachsenengebühr | ||
| INLAND - INLAND-FLÜGE | BABY | Alle Klassen | 20 TRY Festpreis wird erhoben |
| KIND | Alle Klassen | Preis für Erwachsene wird erhoben | |
| AUSLÄNDISCHE TARIFFLÜGE | BABY | G/P/U/T/Z/V | 20 Euro Festpreis wird erhoben |
| X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y | 30 Euro Festpreis wird erhoben | ||
| KIND | G/P/U/T/Z/V | Preis für Erwachsene wird erhoben | |
| X/S/N/K/H/M/L/B/Q/Y | 30 US-Dollar Rabatt auf die Erwachsenengebühr | ||
| AUSLAND - INLAND-FLÜGE | BABY | Alle Klassen | 12 US-Dollar Festpreis wird erhoben |
| KIND | Alle Klassen | Preis für Erwachsene wird erhoben | |
| AUSLAND - AUSLAND-FLÜGE | BABY | I/E/W | 30 US-Dollar Festpreis wird erhoben |
| F/A/J/C | 50 US-Dollar Festpreis wird erhoben | ||
| KIND | I/E/W | Preis für Erwachsene wird erhoben | |
| F/A/J/C | 15% Rabatt auf die Erwachsenengebühr |
10.3.1. Die Anwendungen zu unbegleiteten Kindern, ist eine besondere Dienstleistung, die für alle, mit Ausnahme der unter Artikel 10.3.2 genannten Linienflüge von Pegasus, für alle Kinder-Passagiere ab dem 7. Lebensjahr, jedoch unter 13 Jahren (6-12 Jahre) die Möglichkeit bietet, ohne Begleitung reisen zu können. Dieser Sonderdienst gilt für den Tarif unter Artikel 9.4.2 angegebenen Gebühr. Bei unseren Flügen ist der Begleitservice gemäß den Flugsicherheitsregeln auf die Zahl des Flugpersonal pro Flug beschränkt. Daher ist es sehr wichtig, die Anfrage für den begleitenden Service zum Zeitpunkt des Ticketkaufs zu melden. Für die Gäste, die von der Anwendung für unbegleitete Kinder Gebrauch machen möchten wird der Ticketverkauf nur über das Pegasus Call Center abgewickelt.
10.3.2. Anfragen für unbegleitete Minderjährige werden bis zu 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit bearbeitet. Anfragen für die Anwendung für unbegleitete Kinder nach dem angegebenen Zeitraum werden nicht akzeptiert. Bei Transitflügen gilt die Anwendung für unbegleitete Kinder nicht für Flüge, die mit anderen Fluggesellschaften verbunden sind und einer Buchungsnummer (PNR) unterliegen.
10.3.3. Die Reise von Kindern, die im Rahmen der Anwendung für unbegleitete Kinder reisen, bedarf der Genehmigung des Vormunds oder gesetzlichen Vertreters des Kindes. Das Formular zur Genehmigung einer unbegleiteten Beförderung von Kindern wird am Flughafen ausgefüllt und vom Elternteil oder gesetzlichen Vertreter des Kindes unterschrieben und genehmigt. Außer wie oben angegeben, können alle Eltern bzw. Personen, die durch ein Notariat als Vormund bevollmächtigt oder als ein gesetzlicher Vertreter bevollmächtigt sind, einen Anfrage im Rahmen einer Anwendung für unbegleitete Kinder stellen. Der Kindergast wird während der Abflugzeit in Begleitung eines Bodenpersonals zur Kabinenaufsicht begleitet. Bis zum Abflug des Flugzeugs muss der Vormund oder gesetzliche Vertreter des Kindes am Abflughafen warten. Am Ankunftsflughafen wird das Kind vom Kabinenpersonal an das Bodenpersonal übergeben. Das Bodenpersonal wird das Kind an die berechtigte Person übergeben. Wenn die Person, die den Fluggast an die Behörden des Flughafens ausliefert, kein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter des Kindesgastes ist, muss sie den Pegasus-Behörden zum Zeitpunkt des Fluges eine vom Notar erteilte Genehmigungsurkunde vorlegen.
10.3.4. Auf Anfrage der Anwendung für unbegleitete Kinder müssen unsere Kindergäste und deren Eltern oder gesetzliche Vertreter mindestens 1,5 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für Inlandsflüge und mindestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit für internationale Flüge am Flughafen einchecken (Fluganmeldung).
Reiseregeln für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität und Rollstuhl
10.4.1. Wenn mobilitätseingeschränkte Gäste Beförderungsmittel nutzen, sind dies auch Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, altersbedingten oder sonstigen Behinderungen, die mit permanenten oder vorübergehenden, sensorischen oder bewegungsspezifischen Fähigkeiten verbunden sind, besondere Aufmerksamkeit und Anpassung an die Bedürfnisse anderer Passagiere benötigen.
10.4.2. Um unsere Gäste, die aus gesundheitlichen Gründen Rollstühle benötigen, rechtzeitig und angemessen zu unterstützen, müssen die Anfragen zum Zeitpunkt des Ticketkaufs und in jedem Fall mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug an das Pegasus Call Center unter 0 888 228 1212 gerichtet werden.. Die Passagiere, die von diesem Service Gebrauch machen, müssen mindestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen eintreffen und ihren Flug am Fluganmeldungs- (Check-in)-Schalter beginnen. Abhängig von den Flughafeneinrichtungen ist die Fluganmeldung (Check-in) für Personen mit eingeschränkter Mobilität an einem separaten privaten Serviceschalter möglich. Diese Dienste werden in dem Umfang bereitgestellt, in dem die auf den Flughäfen vorhandene Kapazität des Gesundheitsdienstes dies zulässt, und die Bereitstellung des entsprechenden Dienstes kann bei der Fluganmeldung (Check-in) am Flughafen, beim Einsteigen und bei der Sicherheit von Terminals länger dauern. Bei Anfragen, die weniger als 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit gestellt werden, werden möglicherweise Dienste innerhalb der verfügbaren Einrichtungen angeboten und sind möglicherweise nicht rechtzeitig verfügbar.
10.4.3. Passagiere, die ihre Flugscheine über die Flughafenverkaufsstellen oder -agenturen kaufen, müssen den Betreuer während der Ticketkaufphase über die Rollstuhlanforderungen informieren, die ihren Bedürfnissen entsprechen.
10.4.4. Die Anforderungen unserer Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, können nach den Regeln der Flugsicherheit erfüllt werden. In allen unseren Linienflügen können Passagiere mit eingeschränkter Mobilität mit bis zu acht Rollstuhlanfragen befördert werden.
10.4.5. Wenn Sie eine besondere Situation haben, große Entfernungen zurücklegen, die Flugzeugleiter zu steigen bzw. ohne Hilfe Ihren Platz einzunehmen, teilen Sie uns dies bitte zu den angegebenen Zeiten mit. Die korrekten Informationen, die Sie während des Ticketkaufs oder der Fluganmeldung (Check-Ins) machen, können Unterbrechungen Zugang zum Flugzeug und Verzögerungen Ihrer Reise verhindern.
10.4.6. Fluggäste, die mit ihren batterielosen und zusammenklappbaren Rollstühlen reisen, müssen ihren Fluganmeldungs- (Check-In)-Vorgang an den Flughafenschaltern durchführen und diese aufzeichnen lassen. Die auf diese Weise erfassten Gegenstände werden von Pegasus während der Flugaufnahme (boarding) am Flugsteig des Flugzeugs unter das Flugzeug gebracht und ohne Gebühr unter das Flugzeug befördert.
10.4.7. Passagiere, die mit ihren eigenen Rollstühlen reisen, sollten vor dem Flug besondere Vorkehrungen bezüglich der in ihren Sitzen verwendeten Batterien treffen. Flüssige Batterien werden in unseren Flügen nicht transportiert. Die Batterie von Trocken bzw. Gel-Batteriebetriebenen Rollstühlen müssen unter der Bedingung, dass ein Kurzschließen der Batterieköpfe verhindert wird (z. B. durch Abkleben der Polkappen), in ihrer Schutzhülle gelegt und vom Fluggast mit in die Kabine genommen werden. Der Batterietyp und die Angaben zu Watt / Stunde (Wh) werden beim Check-in am Flughafen überprüft. Im Umfang des unter Artikel 9.5.4. genannten kapsamında belirtilmiş olan „Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter für Fluggäste und Besatzungen in Pegasus Airways“ und „Tabelle für den Transport von Lithiumbatterien im von Pegasus Airways Flugzeugen als Passagiergepäck „ Batteriebetriebene Rollstühle, die nicht den Anforderungen für Batterietyp und Wh-Wert entsprechen oder deren Informationen zur Batterie / Akku beim Check-in nicht ermittelt werden können, werden aus Sicherheitsgründen nicht für den Flug akzeptiert.
a) Nachdem die Batterien entfernt werden, können die Rollstühle ohne Einschränkungen zum aufgegebenen Gepäck gebracht werden.
b) Batterien sollten vor Kurzschluss geschützt werden, indem die Batterieköpfe isoliert werden (z. B. durch Abkleben der Pole).
c) Beschädigung von Batterien, die durch das Einsetzen in eine Schutzhülle entfernt wurden, sollten vermieden werden. Batterien sollten zusammen mit dem Passagier in der Kabine transportiert werden.
d) Die Batterietrennung des Geräts muss vom Besitzer nach den Anweisungen durchgeführt werden.
e) Bei unseren Flügen kann 1 Ersatzakku mit einer maximalen Kapazität von nicht mehr als 300 Wh oder 2 Ersatzakkus mit einer Kapazität von nicht mehr als 160 Wh transportiert werden.
f) Nach Artikel 8.4.5. Gelten für Lithiumbatterien, die im Transportumfang im Passagiergepäck angegeben sind, sowie die Beförderungsbedingungen für gefährliche Güter. Weitere Informationen finden Sie in den Erläuterungen in den Links im entsprechenden Abschnitt.
Schwangere Fluggäste
10.4.8. Schwangere Fluggäste müssen keinen medizinischen Bericht vorlegen, um auf Pegasus-Flügen zu reisen, mit den in diesem Abschnitt genannten Ausnahmen. Wir empfehlen unseren schwangeren Gästen jedoch dringend, sich vor der Flugreise von einem Facharzt über ihren Gesundheitszustand zu informieren.
10.4.9. Pegasus akzeptiert einzelnen unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 36 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 36. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein. Pegasus akzeptiert plurale unkomplizierte Schwangerschaften keine Reisen von werdenden Müttern, die länger als 32 Wochen schwanger sind. Alle Flüge müssen vor der 32. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein.
10.4.10. Bei komplizierten Schwangerschaften empfehlen wir dringend, vor der Flugreise einen Facharzt zu konsultieren. In Fällen, in denen ein begründeter Verdacht auf eine komplizierte Schwangerschaft besteht, die Pegasus nicht vorgelegt wurde, und dem von unserem Gast angegebenen voraussichtlichen Geburtsdatum, kann die Bedingung bestehen, dass der Gast ein Reisegarantieformular akzeptiert und unterschreibt.
10.4.11. Neugeborene Babys und ihre Mütter werden in den ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht zum Flug zugelassen, auch wenn ein ärztlicher Befund auf Reisefähigkeit vorliegt. Von 48 Stunden nach der Geburt bis zum Ende der ersten 7 Tage nach der Geburt werden die Mütter und ihre Babys auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Gutachtens zum Flug zugelassen, wonach keine Flughindernisse bestehen. Gemäß den Flugsicherheitsregeln darf ein erwachsener Passagier maximal ein Baby-Passagier begleiten.
10.4.12. In dem Bericht des Arztes, der besagt, dass unsere Gäste keine Hindernisse für die Flugreise haben, sollte die Erklärung „Es besteht keine Unannehmlichkeit für ihre Flugreise“ eingefügt werden. Das ärztliche Attest muss spätestens 7 Tage vor dem Flug ausgestellt werden.
10.4.13. Pegasus übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Flugreisen entstehen können, wenn unsere schwangeren Gäste die allgemeinen Bestimmungen nicht einhalten. In diesen Fällen sind unsere Gäste für die Folgen der Flugreise verantwortlich.
10.4.14. Falls sich Pegasus weigert, eine schwangere Besucherin gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben schwangere Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
Fluggäste, die medizinischen Sauerstoff benötigen
10.4.15. Pegasus bietet seinen Gästen keine Sauerstoffunterstützung an, außer in Notfällen. Gäste, die während des Fluges medizinischen Sauerstoff benötigen, dürfen nicht fliegen. Pegasus kann die notwendige Unterstützung nur in medizinisch dringenden Situationen leisten. Pegasus akzeptiert, dass unsere Gäste leere Sauerstoffflaschen als aufgegebenes Gepäck bei geöffnetem Ventil tragen müssen.
10.4.16. Gäste, die einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator während des Fluges mitnehmen möchten, dürfen die Geräte nur gegen eine schriftliche Erklärung über die Transportvorschriften des Geräts unter den von Pegasus akzeptierten Bedingungen in der Kabine befördern. Um die Verfügbarkeit des Geräts zu erhalten, müssen Gäste mindestens 48 Stunden vor dem Flug das Pegasus Call Center anrufen und Informationen über das Thema und den Inhalt der Erklärung erhalten.
Erdnuss-Allergie
10.4.17. Gäste, die an einer Anaphylaxie leiden, müssen das Pegasus Call Center während des Ticketkaufs benachrichtigen oder den Kabinenpersonal darauf hinweisen, dass während des Fluges keine Erdnüsse angeboten wird.
Diabetes
10.4.18. Fluggäste mit Diabetes sind dafür verantwortlich während des Fluges ausreichend Insulin dabei zu haben. Insulin- und Diabetes-Nadeln können im Handgepäck mitgeführt werden. Die Verwendung von diabetischen Insulinpens ist bei Flüssigkeitsbeschränkungen im Kabinenbeutel, bei Vorliegen eines medizinischen Dokuments und bei Sicherheitsüberprüfungen zulässig. Es wird dringend empfohlen, dass unsere Fluggäste zusätzlich zu ihren ärztlich verschriebenen Medikamenten, Dokumente zur Behandlung vorlegen, um sie zu bestätigen.
Gäste, die Medikamenten benötigen
10.4.19. Es liegt in der Verantwortung unserer Fluggäste, die an einer chronischen Krankheit leiden, alle Arzneimittel mitzubringen, die sie während des Fluges benötigen. Alle Arzneimittel sollten in ihren Originalverpackungen oder -flaschen mit angebrachten Etiketten im Handgepäck des Passagiers aufbewahrt werden. Unseren Gästen wird geraten, ihre Medikamentenreserven in ihrem aufgegebenen Gepäck zu hinterlegen, um vor Verlust oder Beschädigung von Medikamenten im Handgepäck zu schützen. Es wird empfohlen, Arzneimittel, die während oder nach der Reise innerhalb eines kurzen Zeitraums verwendet werden müssen, und den Namen des Arzneimittels zusammen mit den Rezepten, in denen es vermerkt ist, aufzubewahren. Unseren Gästen wird dringend empfohlen, eine Kopie der Rezepte für den Verlust von Medikamenten oder für Sicherheitskontrollen aufzubewahren.
10.4.20. Es besteht keine Möglichkeit für das Kabinenpersonal, die Medikamente in der Kabine auf Wunsch unserer Gäste zu kühlen oder kalt aufzubewahren. Wenn der Fluggast ein Medikament verwenden muss, das kühl aufbewahrt werden muss, wird das Medikament als Aufbewahrung in einem kalten Beutel oder einer Vakuumthermos akzeptiert, die von unserem Fluggast bereitgestellt werden muss. Unsere Gäste sollten sich vorab mit ihren Apothekern darüber informieren, wie sie ihre Medikamente optimal aufbewahren können.
10.4.21. Schneidwerkzeuge müssen in Ihren Hüllen bzw. im Gepäck sicher verstaut sein, wobei Pakete, die mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit enthalten, in ihren Beuteln dem aufgegebenen Gepäck mitgegeben werden.
11.1.1. Pegasus behält sich das Recht vor, aus nachstehenden Gründen, die Annahme unserer Ticketgäste wegen ihres Gesundheitszustands und der Sicherheit anderer Fluggäste oder des verantwortlichen Personal abzulehnen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
a) Fluggäste, die während des Fluges medizinische Versorgung benötigen oder medizinische Geräte, Ausrüstung, Behandlung oder Systeme verwenden, die nicht in einem Flugzeug oder elektrisch oder pneumatisch mit Druckluft oder Druckluft betrieben werden.
b) Gäste, die kurz vor dem Flug einen Asthmaanfall oder ein akutes Atemversagen am Flughafen durchgehen.
c) Fluggäste, die während des Fluges besondere medizinische Maßnahmen benötigen, können aufgrund der gesundheitlichen Bedingungen ein Flugrisiko darstellen.
d) Fluggäste, die soweit leiden, die nachteilige Folgen zu verursachen können, z. B. die Änderung der Flugroute oder den Tod
e) Fluggast deren infizierende Krankheit noch in der Infektionsphase sind und kein Gesundheitsbericht der geheilten Infektionsphase vorweisen können.
f) Fluggäste, die ein Verhalten zeigen können, das die Sicherheit, Gesundheit und Unversehrtheit des Körpers anderer Gäste und / oder des Personals beeinträchtigen kann oder die Flugsicherheit oder die rechtzeitige Realisierung des Fluges aufgrund von Krankheit oder körperlicher Verfassung gefährden können.
g) Fluggäste, die während des Fluges persönliche Betreuung benötigen, die sich ihre eigenen Bedürfnisse wie Mahlzeiten, Toiletten und Reisen ohne Begleiter nicht leisten können.
h) Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität unterliegen und nach Artikel 10.4., 10.4.3 und 10.4.4 genannten Einschränkungen haben.
i) Schwangere, Baby und Mütter die nach Artikel 10.4.9, 10.4.10 und 10.4.11 genannten Fällen nicht zum Flug zugelassen werde.
j) Fluggäste, deren Gliedmaßen innerhalb der ersten 24 Stunden ihres Gipsverbands an einem Flug teilnehmen möchten, der zwei Stunden oder kürzer dauert bzw. innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Gipsverband an einem Flug teilnehmen möchte, der länger als zwei Stunden dauert.
11.2.1. Pegasus behält sich das Recht vor, den Beförderungsvertrag zu kündigen und die Reservierung und Flugscheine zu stornieren und in diesem Umfang die Fluggäste an einem Flug abzulehnen, um die Flugsicherheit, Pegasus, Mitarbeiter von Pegasus, Unternehmen, die mit Pegasus zusammenarbeiten oder deren Mitarbeiter bzw. das Leben und Eigentum von Pegasus-Gästen zu schützen. Falls sich Pegasus weigert, einen Fluggast gemäß den hierin festgelegten Regeln zu befördern, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
11.2.2. Gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes Nr. 2920 sind die Fluggäste verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes internationaler Abkommen, in denen die Türkei eine Partei vertritt, und der Anweisungen des Beförderers einzuhalten und sich jeglicher Handlung und Verhaltensweise zu enthalten, die die Sicherheit von Leben und Eigentum sowie die Disziplin und Ordnung der Reise beeinträchtigen würde. Der zuständige Pilot ist dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Ordnung des Luftfahrzeugs zu gewährleisten, Befehle und Anweisungen für Passagiere, Personal und andere Personen im Luftfahrzeug zu erteilen und sie gegebenenfalls aus dem Luftfahrzeug zu entfernen. Der verantwortliche Kapitänspilot ergreift auch die erforderlichen Maßnahmen in Fällen, in denen die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährdet ist oder ein Schaden durch Verspätung eintreten kann. Sie sind befugt, Personen in Gewahrsam zu halten, Personen oder Besitztümer zu durchsuchen, den zur Straftat benutzten bzw. beabsichtigten Gegenstand zu beschlagnahmen, bis die zuständigen Polizeibeamten den Fall unter Kontrolle haben.
11.2.3. Die Republik Türkei ist Partei des am 14. September 1963 in Tokio abgeschlossenen Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen. Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags hat der Luftfahrzeugführer das Recht eine Notlandung in anderen Staatsgrenzen vornehmen, und Personen, die gegen die Strafgesetze verstoßen oder eine Straftat darstellen, können die Sicherheit des Luftfahrzeugs oder seiner Personen oder seines Eigentums, sei es strafbar oder nicht, gefährdet, den Behörden zu übergeben.
11.2.4. Als Betreiber für Passagierbeförderung über Luft ist Pegasus damit verpflichtet, gemäß den gesetzlichen geltenden Vorschriften in der Türkei und in ausländischen Ländern, die Flugscheine und weitere Passagierdokumente über ihre Gültigkeit für Einreise bzw. Durchreise des betreffenden Landes zu überprüfen um unerlaubte Personen die Einreise bzw. Durchfahrt durch das Land zu rechtzeitig zu hindern, weil sie den Anforderungen für die Beförderung nicht entsprechen. Diese rechtlichen Regelungen verpflichten Pegasus nicht zur Überprüfung und Bestätigung der Eignung der Reisedokumente der Fluggäste, sondern erfordern verschiedene Maßnahmen, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten. Pegasus kann sich weigern, Fluggäste im Rahmen dieser Maßnahmen zu befördern.
11.2.5. In diesem Abschnitt sind die Situationen und Verhaltensweisen, die zur Annahme oder Ablehnung der Aufnahme zum Flug führen können, wie folgt:
a) Wenn der Fluggast nicht nachweisen kann, dass er die im Flugschein angegebene Person ist.
b) In Fällen, in denen der vom Fluggast vorgelegte Flugschein rechtswidrig von einer nicht autorisierten Person außer Pegasus Kommunikationskanäle und Reisebüros zur Verfügung gestellt wurde, oder im Zusammenhang mit Kreditkartentransaktionen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich gemäß Madde 4.6.4 um einen Verstoß oder um einen Missbrauch handelt.
c) Wenn der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen der Länder nicht erfüllt, in denen der Fluggast seinen endgültigen Bestimmungsort oder den Durchflugspunkt hat, die angeforderten Reisedokumente (Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Visum) für die Annahme seines Bestimmungslandes und Durchflugslandes nicht vorlegen kann.
d) Bedingungen, die die Ablehnung des Fluges des Gastes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer des Abflugs bzw. der Landung bzw. des Durchflugs erfordern.
e) Wenn der Fluggast aufgrund seines Verhaltens, seines Alters, seiner körperlichen oder psychischen Verfassung keine besondere Unterstützung erhält und die Situation des Gastes eine unbequeme Umgebung für die anderen Gäste schafft oder die Gefahr besteht, dass andere Personen oder Eigentum verletzt werden.
f) In Fällen, in denen der Insasse ein Risiko für seine geistige oder körperliche Verfassung, die Einstellung oder das Verhalten aufgrund des Alkohol- oder Drogenkonsums, für die anderen Gäste, für das Personal im Flugzeug, für das Eigentum oder für die Sicherheit des Fluges darstellt.
g) Wenn der Fluggast darauf besteht, gegen die vom Beförderer festgelegten Regeln zu verstoßen, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, der ausdrücklichen Anweisungen und Warnungen des betroffenen Personals, einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften zur Flugsicherheit.
h) Alle anderen Bedingungen, die sich der Flugsicherheit begründen.
11.2.6. Pegasus behält sich das Recht vor, den betroffenen Passagier auf etwaige Schäden zu verweisen, die ihm aufgrund der hierin genannten Umstände entstehen könnten. Pegasus kann diese Verluste von dem gesamten vom Gast bezahlten Betrag für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Reise oder für andere Produkte und Dienstleistungen abziehen, die unter das Ticket fallen.
11.3.1. Für Fluggäste, die während ihrer Reise von einer zuständigen Verwaltungsbehörde nicht in das Land zugelassen (INAD - unzulässig) werden und die während einer Reise mit Pegasus-Flügen in ein Land eingereist sind, von den zuständigen Behörden dieses Landes jedoch nicht länger im Land bleiben dürfen (Deport) werden durch Pegasus-Flüge besondere Regeln in diesem Abschnitt durchgeführt.
11.3.2. Auf Pegasus-Flügen werden deportierte Passagiere nur mit Begleitpersonen befördert. Für Fluggäste mit Verwahrung oder Inhaftierung kann Pegasus aus Gründen der Flugsicherheit zusätzliche Beschränkungen oder Regeln hinsichtlich der Anzahl der zu befördernden Fluggäste und Begleitpersonen anwenden.
11.3.3. Pegasus kann hinsichtlich der Beförderung von INAD- oder Deport-Passagieren aus Sicherheitsgründen ablehnen, wenn eine Gefahr für die restlichen Fluggäste des betreffenden Fluges besteht.
11.3.4. INAD-Passagiere werden entsprechend der Entscheidung der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde oder von Pegasus hinsichtlich Flugsicherheit mit oder ohne einem Begleiter befördert.
11.3.5. Pegasus kann INAD- und Deport-Passagiere, die mit Begleitpersonen befördert werden sollen:
a) Nach Erhalt aller relevanten Informationen und Dokumente, die sich auf den INAD- bzw. Deport-Passagiere beziehen, der angeforderten Flugnummer, INAD/Deport-Passagierzahl, INAD/Deport-Grund, Angben zur Begleitperson und alle weiteren Informationen über die Flugsicherheit mindestens 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und
b) Falls alle Dokumente und Genehmigungen im Zusammenhang mit INAD- oder Deporte-Passagieren bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingegangen sind, die die Beförderung erfordert
in die Flüge aufnehmen.
11.3.6. Wenn der Passagier aufgrund seiner Ablehnung an der Zollkontrolle in einen beliebigen Zwischenpunkt in der Reiseroute bzw. einen beliebigen Staat am Zielort auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zurück in den Startpunkt der Reise oder einen anderen Ort gebeten wird, wird die Passagiergebühr vom Passagier entrichtet. Pegasus kann die Gebühren für den ungenutzten Teil der Beförderung, für die der Gast bezahlt hat, oder andere Produkt- und Dienstleistungszahlungen abziehen, indem er die zusätzliche Beförderungsgebühr einseitig verrechnet. Bitte beachten Sie, dass alle Kosten, die Pegasus für den Transport in oder aus dem Land, in das der Gast deportiert wird, berechnet werden, in keinem Fall erstattet werden. Pegasus kann auch den nicht genutzten Teil des Tickets stornieren und der Gast kann das Recht verlieren, die Reise in den angegebenen Fällen abzuschließen. Für alle Maßnahmen, die Pegasus gemäß den hierin festgelegten Regeln ergreift, haben Fluggäste keinen Anspruch außer den für die Ticketklassen geltenden Storno- und Rückgaberegeln.
11.3.7. Für den Fall, dass gegen Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden eine Geldbuße verhängt wird, weil der Fluggast die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes und die Warnungen und Anweisungen des zuständigen Verwaltungspersonals nicht eingehalten hat, oder falls er die von ihm verlangten Dokumente nicht vorlegt, behält sich Pegasus das Recht vor, bei allen Schäden im Bezug auf alle fälligen bzw. gezahlten Geldbußen auf den betroffenen Passagier zurückzugreifen. Pegasus kann solche Verluste von dem gesamten durch das Ticket abgedeckten Preis für den nicht genutzten Teil der Reise oder für alle anderen vom Gast bezahlten Produkte und Dienstleistungen abziehen.
11.3.8. Unsere Gäste sind dafür verantwortlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Luftraumländer einzuhalten, die während des Abflugs und der Ankunft oder während des Fluges betreten werden, sowie den allgemeinen Pegasus-Regeln. Schäden, die durch unsere Gäste verursacht werden, die die angegebenen Regeln nicht einhalten, liegen in ihrer Verantwortung. Pegasus übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die der Passagier als Folge von INAD oder Deporte erlitten haben soll.
12.1.1. Auf Pegasus-Flügen wird der Transport von Haustieren gegen Aufpreis als besondere Dienstleistung angeboten. Pegasus erlaubt im Umfang von Haustierbeförderung auf Inlandflügen nur Katzen, Hunde und Vögel auf internationalen Flügen nur Katzen und Hunde mitzuführen. Die Beförderung von Wild-, Raub- und Kampfhunden sowie Vögeln ist nicht gestattet. Kangal-Hunde werden höchstens bis zu sechs Monaten befördert. Außerdem sind American Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Boxer, American Bulldog, Caucasian, Chow, Dobermann, Dogo Argentinos, Fila Brazileiro, Japanische Tosa, Mastiff, Mastino Napoletano, Pitbullterier, Presa Canario und Rottweiler im Flugzeug nicht erlaubt.
12.1.2. Haustiere müssen älter als 12 Wochen (3 Monate) sein, um in das Flugzeug aufgenommen zu werden. Schwangere Haustiere sowie neugeborene Katzen und Hunde die noch gestillt werden und stillende Müttertiere werden in das Flugzeug nicht aufgenommen.
12.1.3. Pegasus gestatttet Haustierbeförderung in Käfigen oder Reisetaschen mit einem maximale Abmessung von 32 cm x 32 cm x 50 cm die zusammen mit den Haustieren nicht mehr als 8 Kilogramm wiegen in der Kabine (PETC) und Haustiere über dem genannten Gewicht im Gepäckraum mit Belüftungssystem (AVIH). Für die Beförderung von Haustieren im Rahmen der Sonderdienste gilt die Gebühr, die für die betreffende Dienstleistung in dem in Artikel 9.4.2 angegebenen Tarif angegeben ist. Für besondere Beförderungsbedingungen im Zusammenhang mit Haustieren, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH), lesen Sie bitte die Angaben unter Abschnitt 12.2. Sonderregeln für Haustiere, die nicht in der Kabine befördert werden (AVIH).
12.1.4. AVIH-Haustiere (Haustiere als Fracht) sind nur auf Inlandsflügen gestattet. Darüberhinaus dürfen PETC-Haustiere (Haustiere in der Kabine) ausser Vögel, in der Kabine aller Pegasus-Flüge befördert werden, mit Ausnahme der Strecken England, Bahrain, Katar, die Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi Arabien. Zugelassene Vogelarten werden nur auf Inlandsflügen und in der Kabine befördert. Für (PETC bzw. AVIH) Haustiere, die aus diesen Bestimmungsorten transportiert werden, sind unsere Passagiere dafür verantwortlich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen an den Austritts-, Ankunfts-, Transfer- und Transitpunkten einzuhalten.
12.1.5. Alle Transportanträge für Haustiere (PETC oder AVIH) werden nur über das Pegasus Call Center oder durch Reisebüros bearbeitet.
12.1.6. Wenn die Abmessungen des Käfigs, in dem PETC-Haustiere innerhalb der Kabine transportiert werden sollen, maximal 32 cm x 32 cm x 50 cm betragen, werden die Käfige in die Kabine aufgenommen. Bis zu 2 Katzen, 2 Hunde oder 2 Vögel können in demselben Käfig transportiert werden, wobei Mutter und Babytiere denselben Käfig oder zwei Babytiere dieselbe Mutter teilen.
12.1.7. Unsere Fluggäste sollten das Gesundheitszeugnis, das Impfpapier und die Identität des Haustieres mit sich führen. Gäste, die eine Reise in die Mitgliedsländer der Europäischen Union planen, sollten einen Haustierpass für die mitgeführten Haustiere mitbringen.
12.1.8. Für unsere Gäste ist es obligatorisch zu überprüfen, dass die Länder, in denen sie sich vor dem Flug aufhalten, die besonderen Regeln für nicht gewerbliche Haustiere einhalten. Ausführliche Informationen zu den Einschränkungen und Regeln, die Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden mitgeteilt wurden, finden Sie in den Erläuterungen in Abschnitt 15. Rechtliche Hinweise. Von unseren Fluggästen mitgeführte lebende Tiere, die nicht die in den entsprechenden Abschnitten angegebenen Bedingungen erfüllen, werden nicht für den Flug angenommen. Pegasus übernimmt keine Haftung für Haustiere, die aus irgendeinem Grund nicht in das Bestimmungsland aufgenommen werden.
12.1.9. Pegasus behält sich das Recht vor, Haustiere aus berechtigten Gründen zu vom Flug unterbinden. Haustiere sollten gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein. In Fällen, in denen hinsichtlich des Haustiers Zweifel an der Erfüllung dieser Bedingungen befinden, kann das Tier von dem zuständigen Personal nicht zum Flug angenommen werden, insbesondere wenn es unangenehm, aggressiv, krank, sehr alt oder zu klein ist.
12.1.10. Haustiere, die seh- und hörbehinderte Fahrgäste begleiten können als („Führungstiere“), ohne dem gemäß unter Artikel 9.4.2 genannten Dienstkosten im Tarif hinsichtlich der Tierbeförderung im Umfang der speziellen Dienstleitungen, in der Kabine und ohne Käfig mitgeführt werden. Die Führungstiere müssen, sofern sie für den Flug zugelassen sind, in der Nähe des mitreisenden Passagiers auf dem Boden reisen. Zusätzlich zu den für Haustiere erforderlichen Dokumenten müssen Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich diese Tiere im Status von Leittieren befinden, separat eingereicht werden. Außer den hier aufgeführten Ausnahmen unterliegen die Leittiere allen Beschränkungen und Vorschriften für den Transport von Haustieren.
12.2.1. Wenn das Gesamtgewicht von Käfig und Haustier 8 kg übersteigt, wird das Haustier im Gepäckraum mit Belüftungssystem transportiert. In diesem Rahmen werden Haustiere sind in zwei Gruppen unterteilt:
a) AVIS (AVIH Small): AVIH mit einem Gewicht von 8 kg bis 15 kg.
b) AVIB (AVIH Big): AVIH mit einem Gewicht von mehr als 15 kg.
12.2.2. Bis zu drei AVIH-Haustiere können in einem Flug transportiert werden.
12.2.3. Der Käfig für AVIH-Haustiere muss von unseren Fluggästen beschaffen werden. Die Käfige müssen eine tragbare Größe haben, und unsere Fluggäste müssen die Käfige verschlossen und sicher zum Terminal bringen. Die Gäste müssen den Käfigschloss zum Zeitpunkt der Auslieferung der Haustiere bei der Fluganmeldung (Check-in) überprüfen. Die Käfigöffnungen sollten nicht zu groß sein. Käfige, die die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht für den Flug akzeptiert. Klicken Sie hier, um Bilder von Tierkäfigen für das Lagerhaus zu betrachten.
a) Allgemeine Transporthinweise
· Die Schlösser der Käfige müssen aus Stahl, robust und sicher sein.
· Käfige sollten Lüftungsabschnitte haben.
· Die Käfige müssen aus leicht zu transportierenden Materialien bestehen.
b) Lüftungsanforderungen
· Der Käfig muss ausreichend belüftet und an drei Seiten Öffnungen haben, damit das Tier atmen kann.
· Das Tier sollte gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein.
c) Sicherheitsbedingungen
· Der Käfig muss groß genug sein, dass das Tier bequem stehen, liegen und sich drehen kann.
· Die Innenkanten des Käfigs sollten weich sein und keine Struktur aufweisen, die das Tier verletzen kann. Die Außenkanten des Käfigs sollte auch sicher sein und nicht aus spitzen, harten und scharfen Materialien bestehen.
· Der Käfig darf nicht von innen oder außen geöffnet werden, darf keine Fremdkörper eindringen lassen und stark genug sein, um das Tier vom ausreißen zu hindern. Das Schloss muss außerdem überprüft werden.
d) Komfort und Gesundheitszustand lebender Tiere
· Jeder Käfig muss sauber, desinfiziert und sterilisiert sein. Der Eigentümer ist für diese Bedingungen verantwortlich.
· Der Bereich, in dem der Käfig geladen wird, sollte so ruhig und dunkel wie möglich sein.
· Wenn bei den Tieren während des Eincheckvorgangs (Check-in), die in dem Lagerhaus befördert werden sollen, eine Stimmung oder aggressives Verhalten auftritt, kann es ratsam sein, den Gästen vom Personal beruhigende Medikamente zur Verfügung zu stellen.
e) Anforderungen an Futter und Getränk
· Als Maßnahme gegen Verspätungen oder Fehlfunktionen sollten im Käfig sollten Futter und Getränk bereitgestellt werden.
· Der Besitzer ist für die Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken verantwortlich, die das Tier während der Reise benötigt. Das Tier sollte im Käfig mit ausreichend und für den Flug genehmigtes Futter und Getränk versorgt werden.
13.1.1. Der Beförderungsvertrag und die in diesem Zusammenhang erbrachte Dienstleistung gemäß dem türkischen Zivilluftfahrtgesetz Nr. 2920 von 1983, dem am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichneten Warschauer Abkommen über die Vereinigung internationaler Luftverkehrsregeln und seiner Anwendung entsprechend dem Haager Protokoll vom 28. September 1955, das dieses Abkommen geändert hat (in diesem Abschnitt als „Warschauer Abkommen“ bezeichnet) oder in Übereinstimmung mit dem am Übereinkommen über die Vereinigung bestimmter Regeln des internationalen Luftverkehrs vom 28. Mai 1999 in Montréal (in diesem Abschnitt als „Montréal Abkommen bezeichnet) genannten Regeln und Haftungsbeschränkungen des Beförderers. Diese Vereinbarungen regeln und beschränken die Haftung des Beförderers im Falle von Tod, Verletzung, Verlust oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung.
13.2.1. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden,
13.2.1.
gilt die Haftung des Beförderers auf 250.000 Poincare-Franc (16.600 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier in Todesfällen oder Körperverletzungen begrenzt, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.
13.2.2. Wenn die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens anwendbar sind, haftet der Beförderer für Schäden, die 113.100 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Fluggast nicht überschreiten. Der Beförderer wird bei einer überschreitung des genannten Betrags nicht haften, wenn:
a) der Schaden nicht infolge eines Mangels, Fehlers oder Nachlässigkeit der Angestellten des Beförderers oder ihrer Vertreter aufgetreten ist; oder
b) der Schaden aufgrund Mangels, Fehler oder Nachlässigkeit Dritter aufgetreten ist,
bewiesen wird.
13.2.3. Vorauszahlung: Bei einem Unfall, der zu einem Tod oder einer Körperverletzung des Passagiers führt, kann der Beförderer gemäß den örtlichen Gesetzen eine Vorauszahlung leisten, um die dringenden wirtschaftlichen Anforderungen von Entschädigungsberechtigten zu erfüllen. Die Vorauszahlung stellt keine Übernahme der Verantwortung dar und kann von der vom Beförderer später zu zahlenden Entschädigung abgezogen werden.
13.2.4. In Übereinstimmung mit den Warschauer und Montrealer Abkommen, ist der Beförderer von der Haftung befreit, wenn der Schaden nachweist, dass der Schaden aus einem Grund der Ersatz beantragenden Person entstanden ist.
13.2.5. Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.
13.3.1. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Warschauer Abkommens angewendet werden, gilt die Haftung des Beförderers auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte (SDR)) pro Passagier bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des aufgegebenen Gepäcks oder der Ladung, außer in Fällen, in denen ein Schaden durch eine Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder durch vorsätzlichen Schaden gegen den Beförderer bzw. seinen Mitarbeitern verursacht wurde.
13.3.2. In den Fällen, in denen die Bestimmungen des Montrealer Abkommen angewendet werden , gilt die Haftung des Beförderers zum Zeitpunkt der Auslieferung des Gepäcks an dem Ort, an dem es keine besondere Leistungserklärung abgibt, und, falls der Fall eine zusätzliche Zahlung erfordert, wenn der Verlust oder die Beschädigung der registrierten Gepäcks für jeden Passagier auf die Obergrenze von 1.131 Sonderziehungsrechten (SDR) für jeden Passagier begrenzt ist . Diese Grenze ist bei Frachtbeförderungen auf 19 Sonderziehungsrechte (SDR) pro Kilogramm begrenzt.
13.3.3. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die durch zerbrochenes oder verderbliches Material, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere oder andere Handelspapiere, Reisepässe oder andere Identitäten oder Schäden des registrierten Frachtführers verursacht werden können.
13.3.4. Wenn das Gewicht des registrierten Gepäcks nicht im registrierten Gepäckgutschein registriert ist, wird davon ausgegangen, dass die Summe des registrierten Gepäckgewichts die in den Transportregeln festgelegte Freigepäckmenge nicht überschreitet.
13.3.5. Vorbehaltlich der Anwendung des Warschauer Abkommens und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Beschränkungen ist die Haftung des Transporteurs bei Verspätung der Passagiere auf 5000 Poincaré-Francs (332 Sonderziehungsrechte - SDR) beschränkt, sofern der Passagier nachteilig ist. Dieser Betrag ist auf 250 Poincare-Franc (17 Sonderziehungsrechte - SDR) pro Kilogramm eingetragenes Gepäck und Fracht begrenzt.
13.3.6. Vorbehaltlich der Anwendung des Montrealer Abkommens und vorbehaltlich der hierin enthaltenen Beschränkungen ist die Haftung des Transporteurs bei Verspätung der Passagiere auf 4.694 Sonderziehungsrechten (SDR) beschränkt, sofern der Passagier nachteilig ist. Dieser Betrag ist auf 1131 Sonderziehungsrechte (SDR) eingetragenes Gepäck und Fracht begrenzt.
13.3.7. Die in den Warschauer und Montrealer Abkommen festgelegten Grenzwerte sind die Obergrenzen, wobei die Beweislast beim Rechtsinhaber liegt. Der Begünstigte kann in den fraglichen Grenzen einen tatsächlichen und direkten Schaden geltend machen.
13.4.1. Anspruch auf Schadenersatz Eingetragenes Gepäck:
a) Im Falle eines Schadens unmittelbar nach der Feststellung des Schadens durch die autorisierte Person und spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Datum der Auslieferung,
b) Innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem das Gepäck oder die Ladung bei verspäteter Inanspruchnahme selbst verwendet wird,
Der Anspruch muss dem Beförderer zugestellt sein. Wenn innerhalb dieser Fristen keine Ansprüche geltend gemacht werden, verliert der Rechtsinhaber das Recht, den Beförderer zu verklagen, außer in Fällen betrügerischer Handlungen.
13.4.2. Bei Schadensersatzansprüchen im Luftverkehr beträgt die Klagefrist zwei (2) Jahre ab Ankunft des Flugzeugs bis zum Ziel oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug oder die Beförderung gestoppt werden musste. Dies ist eine Zeitbegrenzung, andernfalls fällt das Recht, Schaden zu fordern und geltend zu machen.
13.5.1. Für den Fall, dass der Passagier, der den Flug mit dem Vertrag durchführt, sich von dem Luftfahrtunternehmen unterscheidet, kann der Passagier einen Schadensersatzanspruch gegen den Beförderer oder beiden Fluggesellschaften geltend machen. Der Name oder der Flugcode der Fluggesellschaft auf dem Flugschein ist die vertragliche Fluggesellschaft.
13.5.2. Die Regeln, die die Verantwortung des Beförderers aufheben oder einschränken, gelten auch für die Beauftragten, Mitarbeiter und Vertreter des Beförderers. Der Gesamtbetrag der Entschädigung, die vom Beförderer und seinen Vertretern, Mitarbeitern und Angestellten verlangt werden kann, übersteigt nicht die Haftungsgrenze des Beförderers.
13.5.3. Kein Büro, Personal oder Vertreter des Beförderer ist befugt, den Beförderungsvertrag und jegliche anwendbaren Haftungsvereinbarungen zu ändern oder zu entfernen.
13.5.4. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen keine hierin enthaltenen Regeln einen Verzicht auf das Recht dar, die Haftung aufgrund der Konvention oder des Gesetzes einzuschränken oder freizustellen.
13.6.1. Nach der Verordnung über die Rechte von Fluggästen (SHY-PASSAGIER) und die entsprechenden Rundschreiben der Generaldirektion der Zivilluftfahrt im Falle freier Buchungsänderungen, Stornierungen und Erstattungen gemäß der EU-Richtlinie EC261 / 2004 und anderen einschlägigen Vorschriften über Fluggastrechte werden Anträge gemäß den einschlägigen Vorschriften bearbeitet.
14.1.1. Pegasus BolBol ist ein Treueprogramm, das durch Pegasus betrieben wird und seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet.
14.1.2. Die Regeln und Bedingungen, die zwischen dem Pegasus BolBol-Programm und den Mitgliedern des Pegasus BolBol-Programms in Bezug auf die Pegasus BolBol-Mitgliedschaft anzuwenden sind, sowie die von den Mitgliedern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms zu ergreifenden Maßnahmen unterliegen den hierin festgelegten besonderen Bestimmungen. Die allgemeinen Regeln von Pegasus finden Anwendung, soweit sie auf die hier nicht genannten Angelegenheiten zutreffen.
14.1.3. Pegasus behält sich das Recht vor, einseitige Änderungen an den nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen vorzunehmen.
14.2.1. Definitionen
Die folgenden Definitionen werden in den allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol so verstanden und interpretiert, dass sie für sie sinnvoll sind.
a) Pegasus: Pegasus definiert den Betreiber des Pegasus BolBol-Programms, das im Umfang des Pegasus BolBol-Programms seinen Mitgliedern BolPuan-Punkte verteilt und die Möglichkeit gibt diese BolPuan-Punkte Produkte und Dienstleistungen, die gemäß den in den Pegasus BolBol Allgemeinen Bestimmungen festgelegt sind, zu verwenden und nach den Gesetzen der Republik Türkei gegründete und unter der Adresse Aeropark, Yenişehir Mah. Osmanlı Bul. No: 11/A Kurtköy 34912 Pendik Istanbul / TÜRKEI tätige Pegasus Hava Taşımacılığı Anonim Şirketi (Pegasus Luftbeförderung AG).
b) Das Pegasus BolBol Programm: Ein durch Pegasus betriebenes Treueprogramm, das seinen Mitgliedern von Pegasus und seinen Geschäftspartner im Umfang seines Programms von Produkten und Dienstleistungen BolPuan-Punkte sammelt und die Möglichkeit bietet mit den gesammelten BolPuan-Punkten Flugscheine von Pegasus-Linienflügen und zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, die von Pegasus angeboten werden zu kaufen und dadurch seinen Mitgliedern Dienstleistungen, Angebote und Vorteile bietet. Das Pegasus BolBol-Programm ist auch das einzige Treueprogramm, das Pegasus seinen Gästen anbietet.
c) BolPuan-Punkte: Bezeichnet eine Promotionsberechnungseinheit, mit denen die Mitglieder ihre im Umfang des Pegasus BolBol-Programms gesammeltes und verwendbares Guthaben, das keinen Bargeld-Gegenwert hat und nicht in Bargeld umgewandelt werden kann.
d) Mitglied: Bezieht sich auf jede natürliche Person, die am Pegasus BolBol-Programm teilnimmt und die allgemeinen Regeln von Pegasus Bolbol gemäß den allgemeinen BolBol-Regeln akzeptiert.
e) Geschäftspartner: Bezeichnet die Geschäftspartner, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ihren Mitgliedern im Umfang des Pegasus BolBol Programms BolPuan verteilt. Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Umfang des Pegasus BolBol-Programms finden Sie hier.
f) Pegasus BolBol Allgemeine Vorschriften: Bezieht sich auf die hier genannten Vertragsvorschriften und -Bedingungen, die für die Mitgliedschaft des Pegasus BolBol Programms, durch Mitglieder im Umfang des Pegasus-BolBol Programms durchzuführende und anzuwendende Geschäfte.
g) Abhängige-Mitgliedschaft: Bezieht sich auf das zusätzliche Mitgliedskonto, das basierend auf dem Mitgliedskonto gemäß den Anmerkungen unter der Überschrift erstellt wurde.
14.2.2. Interpretation
14.2.2.1. In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf die Teilnahmebestimmungen, Kapitel- und Positionsnummern als auf die Teilnahmebestimmungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol bezogen, sofern nicht anders angegeben.
14.2.2.2. In den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol wird der Begriff „inklusiv“, der für verschiedene Themen verwendet wird, nicht als Einschränkung interpretiert, sofern nicht anders angegeben.
14.2.2.3. In den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol gelten Verweise auf gesetzliche Bestimmungen als im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich aller Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.2.2.4. Die Ausdrücke, die in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol nicht definiert sind, doch in den Allgemeinen Regeln von Pegasus definiert wurden, haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Regeln von Pegasus zugewiesen wird.
14.3.1. Bedingungen für die Mitgliedschaft
14.3.1.1. Personen, die älter als 18 Jahre sind, können eine Mitgliedschaft beantragen.
14.3.1.2. Mitglieder können über die Seite für Kinder- und Jugendkonten auf den Mitgliedschaftsseiten für natürliche Personen, die älter als 2 Jahre, jedoch unter 18 Jahre sind, eine angeschlossene Mitgliedschaft für ihr eigenes Mitgliedskonto erstellen. Die Transaktionen der verbundenen Mitgliedschaft, die für diese Personen erstellt wurden, werden von den Inhabern des Mitgliedskontos ausgeführt, mit denen sie verbunden sind. Die BolPuan-Punkte des verbundenen Mitglieds sammeln sich auf dem Konto des Mitglieds und das Mitglied ist für die Verwendung dieser BolPuan-Punkte verantwortlich. Natürliche Personen unter 18 Jahren haben keine Schulden oder Verpflichtungen im Rahmen dieses Programms, und alle Verantwortung und Haftung liegt bei dem Mitglied, das in seinem Namen ein Mitgliedskonto für die angeschlossene Mitgliedschaft eröffnet hat.
14.3.1.3. Mitglieder unter 18 Jahre, werden vom System automatisch aus der Mitgliedschaft entfernt und ihr Konto gelöscht nachdem sie 18 Jahre alt sind. Die gesammelten BolPuan-Punkte der verbundenen Mitglieder deren Mitgliedschaft gelöscht wurde, werden auf das Konto des Hauptmitglieds übertrag, worauf es diese BolPuan-Punkte verwenden kann. Verbundene Mitglieder, deren Mitgliedskonten gelöscht wurden, müssen ein neues BolBol-Mitgliedskonto für sich selbst eröffnen. Nach der Löschung der Konten der verbundenen Mitgliedschaft können sie ihre Transaktionen auf ihren eigenen Konten nachverfolgen und nicht das Konto verwenden, zu dem sie gehören und BolPuan-Punkte sammeln.
14.3.2. Anmeldung für die Mitgliedschaft und Beginn der Mitgliedschaft
14.3.2.
14.3.2.1. Wer Mitglied des Pegasus BolBol-Programms werden möchte, können sich über das Online-Formular auf der Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen oder über andere Kanäle anmelden, die die Mitgliedschaft über Tätigkeiten der Vertretungen von Pegasus oder Geschäftspartnern ermöglichen.
14.3.2.2. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Benachrichtigung von Pegasus und die Zustimmung der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol durch den Anmeldenden für die Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft.
14.3.2.3. Für die Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft, wird dem Mitglied, die alle erforderlichen Angeben abgegeben hat, über eine Kurznachricht (SMS) an Mobilfunkgeräte deren Betreiber in der Türkei eingetragen ist, andernfalls über ein E-Mail, eine Nachricht gesendet, nach deren Anweisungen die Mitgliedschaft bestätigt und aktiviert wird. Mitglieder, dessen Aktivierung nicht erfolgreich war, können keine Passwörter erstellen, um sich bei ihren Konten anzumelden.
14.3.2.4. Die Bestätigungsnachricht, die das System bei der Bestätigung und Aktivierung der Mitgliedschaft an das Mitglied sendet, ist der Beginn der Mitgliedschaft. Nach dieser Nachricht wird die Mitgliedschaft aktiv und das Mitglied erhält das Recht, von den Dienstleistungen, Möglichkeiten und Vorteilen des Pegasus BolBol-Programms zu gewinnen.
14.3.2.5. Das Mitglied ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der während der Anmeldung und später während der Mitgliedschaft bereitgestellten Informationen verantwortlich. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gesamtheit der von den Anmeldern bereitgestellten Informationen zu überprüfen, und übernimmt keinerlei Verpflichtung über Unannehmlichkeiten, Streitigkeiten oder Schäden zu dieser Angelegenheit.
14.3.3. Bestehende und wiederholte Mitgliedschaften
14.3.3.1. Vor dem Datum des Inkrafttretens von Pegasus BolBol unterliegen die gemäß den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Plus am genannten Tag gegründeten Mitgliedschaften den festgelegten allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol. Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft nach diesem Datum werden gemäß den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol ausgeführt.
14.3.3.2. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft in der Zeit von Pegasus Plus aufgenommen haben, können, solange sie ihre Zustimmung über die Pegasus BolBol Allgemeinen Vorschriften nicht abgeben, können über ihre im Rahmen des Pegasus BolBol Programm eingekauften Pegasus-Linienflüge, zusätzlichen Produkt und Dienstleistungen und im Rahmen der im Programm befindenden Geschäftspartnern eingekauften Produkten und Dienstleistungen weiterhin BolPuan-Punkte sammeln, aber diese nicht verwenden. Um BolPuan-Punkte verwenden zu können, müssen Mitglieder die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus Bolbol akzeptieren.
14.3.3.3. Die Telefonnummer ist die Mitgliedsnummer der anmeldenden Person. Mit einer Mobiltelefonnummer kann nur eine Mitgliedschaft erstellt werden. Persönliche Informationen, wie z. B. die Mobiltelefonnummer, die E-Mail-Adresse und die TR-ID-Nummer, die in einer Mitgliedschaft verwendet werden, dürfen in keiner anderen Mitgliedschaft verwendet werden. Mit diesen Informationen kann kein neues Mitgliedskonto erstellt werden.
14.3.3.4. Pegasus behält sich das Recht vor, die verschiedenen Mitgliedskonten ohne Erlaubnis des betreffenden Mitglieds zusammenzuführen und zu aktualisieren, von denen sie bestimmt hat, dass sie zu derselben Person gehören. Dieses Recht stellt keine Verpflichtung von Pegasus in Bezug auf die Weiterverfolgung, Aktualisierung und Verwaltung der Mitgliedskonten dar und beseitigt nicht die Verantwortung der Mitglieder.
14.3.4. Gültigkeit von Einträge
14.3.4.1. Pegasus ist die einzige bevollmächtigte Person in Bezug auf den Betrieb der Mitgliedskonten, die Berechnung der BolPuan-Punkte, die Aktualisierung der Mitgliedskonten, die Aktualisierung der Nutzungsinformationen, die Bewertung der Einwände der Mitglieder und gegebenenfalls Korrekturen. Bei Streitigkeiten gelten die Einträge von Pegasus.
14.3.4.2. Die Mitglieder sind sich darin einig, dass die Pegasus-Einträge einen schriftlichen Beweis gemäß Artikel 193 des Zivilprozessgesetzes Nr. 6100 darstellen.
14.3.5. Beendigung der Mitgliedschaft
14.3.5.1. Mitglieder können jederzeit während der Gültigkeitsdauer ihrer Mitgliedschaft und ohne Angabe von Gründen das Pegasus BolBol-Programm verlassen. Anträge auf Austritt der Mitgliedschaft können Pegasus schriftlich oder über die Pegasus-Website oder Pegasus Mobilanwendungen übermittelt werden. Pegasus kann zur Authentifizierung zusätzliche Informationen anfordern, bevor die Anträge auf Beendung von den Mitgliedern bearbeitet werden, um die Transaktionssicherheit zu gewährleisten. Anträge auf Austritt aus der Mitgliedschaft werden so schnell wie möglich erfüllt.
14.3.5.2. Pegasus kann die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm jederzeit während der Gültigkeit der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern dies dem betroffenen Mitglied auf den Kommunikationskanälen sieben Tage im Voraus mitgeteilt wird.
14.3.5.3. Pegasus kann aus nachstehenden rechtmäßigen Gründen die Mitgliedschaft im Pegasus BolBol-Programm unmittelbar nach der Gültigkeit der Mitgliedschaft kündigen, ohne einen Grund für die Gültigkeit der Mitgliedschaft anzugeben, und muss das Mitglied über die Kommunikationskanäle zu Pegasus informieren:
a) Verletzung der allgemeinen Pegasus BolBol-Vorschriften des Mitglieds,
b) Falsche oder irreführende Informationen vom Mitglied an Pegasus zu irgendeinem Thema,
c) Feststellen, dass die BolPoints des Mitglieds für persönliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden oder dass das Mitglied unter Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder die gesetzlichen Bestimmungen vom Pegasus BolBol-Programm profitiert hat,
d) Zur Gewährleistung der Flugsicherheit oder Flugsicherheit gemäß den allgemeinen Regeln von Pegasus, um die Sicherheit von Leben und Eigentum von
d)
Pegasus, Pegasus-Mitarbeiter, Pegasus-Dienstleister oder deren Mitarbeiter oder Pegasus-Gäste zu schützen, in begründeten Fällen die Kündigung des Beförderungsvertrages durch Pegasus und die Stornierung von Reservierungen oder Flugscheinen.
e) Pegasus ist verpflichtet, solche Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Fällen zu gewährleisten, in denen das Pegasus BolBol-Programm oder die Mitgliedschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gefordert oder eingeschränkt wird, und die Sperrung ausgesetzt oder aufgehoben wird.
14.3.5.4. Falls das Pegasus BolBol-Programm aus anderen als den oben genannten Gründen beendet wird, werden alle Mitglieder und verbundenen Mitglieder automatisch gekündigt.
14.3.5.5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft unterliegen die Rechte und Pflichten von Pegasus und seiner Mitglieder den in Artikel 14.3.6 genannten Bedingungen.
14.3.6. Rechte und Pflichten bei Beendung der Mitgliedschaft
14.3.6.1. Ab dem Datum der Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.1 oder 14.3.5.2 bleiben die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto bis zu ihrem letzten Datum gültig. Wenn das Mitgliedskonto innerhalb dieser Frist erneut aktiviert wird, kann es den BolPuan-Punkten des Kontos gemäß den in den Allgemeinen Regeln von Pegasus BolBol festgelegten Bedingungen verwenden.
14.3.6.2. Falls die Mitgliedschaft gemäß 14.3.5.3 oder 14.3.5.4 endet, werden alle Rechte der Mitglieder, die sich auf die BolPuan-Punkte im Mitgliedskonto beziehen, zum Zeitpunkt der Kündigung gelöscht. In diesem Fall übernimmt Pegasus keinerlei Verpflichtungen in Bezug auf die Verbindlichkeiten oder eine sonstige Haftung der BolPuan-Punkte.
14.3.6.3. Die Kündigung der Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.5.3 beschränkt in keiner Weise die Verwendung von Pegasus in Bezug auf die Ansprüche, Verfahren und Folgerechte, die das Mitglied gemäß den allgemeinen Bestimmungen und der Verantwortung des Mitglieds aus den Transaktionen der Mitgliedschaftsdauer hat.
14.4. 1. BolPuan-Punkte Gewinn
14.4.1.1. Der BolPuan-Punkte-Betrag, der dem Konto des Mitglieds gutgeschrieben wird, wird gemäß den Anforderungen des Pegasus BolBol-Programms während der Programmaktivität festgelegt, die die Grundlage für die BolPuan-Gewinne bildet. Pegasus hält sich das Verfügungsecht vor und kann die BolPuan-Gewinne und Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig ändern.
14.4.1.2. Der Erwerb der BolPuan-Gewinne aus den geplanten Flügen wird nur auf der Höhe des gezahlten Geldbetrags berechnet. Über die BolPuan-Punkte gekaufte Flugscheine werden keine neue BolPuan-Punkte berechnet. Alle mit BolPuan-Punkten voll bezahlten Flugscheine werden nicht auf BolPuan gutgeschrieben.
14.4.1.3. Neben dem Geld aus dem Geldbetrag, der auf nationalen und internationalen Linienflügen gezahlt wird, ist es auch möglich, den BolPuan mit den Geldbeträgen zu verdienen, die für folgende zusätzliche Produkte und Dienstleistungen von Pegasus bezahlt werden:
a) Zusätzliches Gepäckrecht
b) Pegasus Café (nur Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, sammeln BolPuan-Punkte)
c) Pegasus Flex (abzugsfreies Änderungsrecht)
d) Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl
14.4.1.4. Besondere Anforderungen für den Erwerb der BolPuan-Punkte aus den in Artikel 14.4.1.2 und 14.4.1.3 genannten Produkten und Dienstleistungen sind folgendermaßen:
a) Mit der Flugnummer von Pegasus kann von Flügen anderer Fluggesellschaften können keine BolPuan-Punkte gutgeschrieben werden.
b) Um die BolPuan-Punkte zu verdienen, muss das Mitglied tatsächlich seinen Flug durchgeführt haben. In Fällen, in denen das Ticketing und / oder Fluganmeldung (Check-in) erfolgt, aber kein tatsächlicher Flug durchgeführt wurde, wird kein Gewinn erzielt.
c) Wenn das Mitglied seinen gekauften Flugschein storniert oder die Rückgabe des Zusatzprodukts und der Zusatzleistung erhält, wird der Erwerb von BolPuan-Punkten nicht realisiert. Bei einem Flugscheinwechsel wird nur der neue Flugscheinpreis den BolPoint-Punkten zugerechnet.
d) Die gewonnenen BolPuan-Punkte werden innerhalb von 72 Stunden nach dem Flug abgewickelt.
e) Pegasus BolBol-Mitglieder können bis zu sechs Monate vor dem Datum der Mitgliedschaft mit ihrem Buchungscode (PNR) oder E-Ticket-Nummern von ihren Pegasus-Linienflügen rückwirkend BolPuan-Punkte sammeln. Sie können die rückwirkenden Transaktionen über die Pegasus BolBol-Mitgliedsseite durchführen oder eine Forderung mit der Identitätserklärung auf der Seite „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website erstellen.
14.4.1.5. Mitglieder können BolPoint-Punkte erwerben, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen, die von solchen Unternehmen gemäß den mit verschiedenen Geschäftspartnern von Pegasus geschlossenen Vereinbarungen erworben werden, sofern sie Pegasus den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol unterliegen. Pegasus haftet nicht gegenüber Mitgliedern aufgrund der durch diese Unternehmen nicht eingehaltenen Programmverpflichtungen und Vertragsverletzungen und auch nicht für mögliche Schäden, die dadurch entstehen können.
14.4.1.6. Die von ING Bank A.Ş. Herausgegebenen Pegasus BolBol Premium und Pegasus BolBol Classic Kreditkarten und weitere Mitgliedschaften aus Bankprodukte verdienen sammeln BolPuan-Punkte gemäß den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol und besonderen Regeln und Bedingungen für Partner und Mitglieder, die mit Bankprodukten und -dienstleistungen in Verbindung stehen. Im Falle der Zusammenlegung von mehr als einer Mitgliedschaft, die von Pegasus oder einer Mitgliederanfrage bestimmt wird und zu demselben Mitglied gehört, werden BolPuan-Punkte unter dieser Mitgliedschaft gesammelt.
14.4.1.7. Die gewonnenen Punkte werden in BolPuan-Währung gesammelt. Für Einkäufe in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird der Erwerb des BolPuan-Punkten auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der Zusatzleistung maßgeblich sind. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.
14.4.1.8. Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.
14.1.2. Verwendung der BolPuan-Punkte
14.4.2.1. BolPuan-Punkte können nur für den Kauf von Flugscheinen und zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen über die Pegasus-Website und Pegasus Mobilanwendungen verwendet werden.
14.4.2.2. Mitglieder, die BolPuan-Punkte nutzen möchten, müssen die für die Mitgliedschaft erforderlichen Informationen ausfüllen und die allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung gelesen und akzeptiert haben.
14.4.2.3. Mitglieder, die ihre BolPuan-Punkte verwenden möchten, müssen vor der Auswahl des Fluges, angeben, dass sie BolPuan-Punkte verwenden möchten und das Ticketing-Verfahren nicht durch die Geld, sondern BolPuan-Währung fortfahren. Der Flug kann trotzdem ausgewählt werden, wenn der Wert des Flugscheins einen höheren BolPuan-Wert hat als die vorhandenen BolPuan-Punkte. Vor dem Zahlungsschritt wird dem Mitglied die Zahlungsweise gemäß der BolPuan-Punkte auf dem Konto des Mitglieds als Option angeboten. Wenn das Mitglied nicht auf die empfohlene Weise zahlen möchte, kann es im letzten Schritt die Zahlungsoption in der vorgeschlagenen Währung auswählen und nur in der Währung seiner Wahl bezahlen.
14.4.2.4. BolPuan-Punkte werden entsprechend den verbleibenden Nutzungszeiten verwendet. Als erstes werden die BolPuan-Punkte verwendet, die dem Verfallsdatum am nächsten liegt. Das Mitglied hat das Recht, mit seinen BolPuan-Punkten ohne Quotenbegrenzungen, Flugscheine für alle Linienflüge von Pegasus, mit der Voraussetzung, dass im Flug ausreichende Sitze sind, und alle die von Pegasus angebotenen Zusatzprodukte und -dienstleistungen zu erwerben, vorbehaltlich der in den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus genannten Beschränkungen.
14.4.2.5. Außer Flugscheine für Linienflüge können BolPuan-Punkte für folgende zusätzliche Produkte und Dienstleistungen verwendet werden:
a) Zusätzliches Gepäckrecht
b) Pegasus Café (nur Produkte, die vor dem Flug bestellt werden, sammeln BolPuan-Punkte)
c) Pegasus Flex (abzugsfreies Änderungsrecht)
d) Kostenpflichtige Sitzplatzauswahl
14.4.2.6. In den Pegasus-Zusatzprodukten und -Dienstleistungen können die BolPuan-Punkte beim Kauf des Linienflugtickets verwendet werden. Sobald der Flugschein gekauft wurde, kann keine zusätzliche Zahlung für die zusätzlichen Produkte oder Dienstleistungen erfolgen, die erworben werden sollen.
14.4.2.7. Die Verwendung von gesammelten Punkten in anderen Währungen als der Türkischen Lira wird auf der Grundlage der Wechselkurse berechnet, die am Tag des Kaufs des Tickets oder des Zusatzprodukts oder der zusätzlichen Dienstleistung gelten. Die Währungsumrechnung basiert auf den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus.
14.4.2.8. Pegasus hat die Befugnis, über die BolPuan-Berechnungsbedingungen zu verfügen. Die Bedingungen für die BolPuan-Übernahme und -Verwendung können jederzeit ohne vorherige Ankündigung von Pegasus geändert werden.
14.4.2.9. Pegasus behält sich im Rahmen der BolPuan-Verwendung das Recht vor, den in einem Mal zu verwendenden Mindestbetrag von BolPuan-Punkten oder den für das Mitgliedskonto erforderlichen Mindestbetrag von BolPuan-Punkten festzulegen.
14.4.2.10. Darüber hinaus hat Pegasus das Recht, bestimmte Preis-, Zahlungs- und / oder Gästekategorien durch vorherige Benachrichtigung der Mitglieder ganz oder teilweise auszuschließen.
14.4.3. Verarbeitung von BolPuan-Punkten zum Mitgliedskonto, Informationen, Einwendungen und Korrekturen
14.4.3.1. Jedes Mitglied verfügt über eine persönliche Pegasus BolBol-Mitgliedschaft, mit der die BolPuan-Punkte registriert werden, für die er berechtigt ist. Die verdienten Punkte können nicht an Dritte oder andere Mitglieder übertragen werden. Um einen einzigen Vorteil zu nutzen, können die BolPuan-Punkte anderer Pegasus BolBol-Mitglieder nicht kombiniert werden. Besondere Bestimmungen bezüglich der zusätzlichen Mitgliedschaft gemäß Artikel 14.3.1 sind vorbehalten.
14.4.3.2. BolPuan-Punkte können nur wie hier beschrieben verwendet werden, können nicht in Bargeld umgewandelt werden und haben keinen Barwert. Pegasus behält sich das Recht vor, über der Festlegung der Nutzungsbedingungen zu verfügen.
14.4.3.3. Innerhalb des Pegasus BolBol-Programms werden die Ansprüche aus den Transaktionen mit den Geschäftspartnern ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung festgelegt ist, im Mitgliedskonto verbucht. Es ist nicht möglich, BolPuan-Punkte aus den vor dem Vertragsdatum durchgeführten Transaktionen zu gewinnen. Kampagnenankündigungen können über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften erfolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen. Gewonnene BolPuan-Punkte können für die Transaktionen bei jedem Partner in unterschiedlichen Abständen auf die Mitgliedskonten geladen werden.
14.4.3.4. Mitglieder können ihre Punkte auf den Pegasus BolBol-Mitgliederseiten oder den Pegasus Mobilanwendungen erfahren.
14.4.3.5. Für den Fall, dass BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund nicht automatisch als Gegenleistung für ein Flug oder ein Zusatzprodukt oder eine Zusatzleistung auf dem Konto des Mitglieds registriert wird, übermittelt das Mitglied die ausreichenden Nachweise (z. B. ein Ticket und eine Bordkarte) und kann innerhalb von sechs Monaten rückwirkend für den Flug oder Produkt und Dienstleistung den nachträglichen Eintrag im sein Mitgliedskonto beanspruchen.
14.4.3.6. Rückwirkende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der BolPuan-Gewinnen aus Flug, Produkt oder Dienstleistungen verlieren ihre Kraft auf Einwendung nach sechs Monaten nach Ausführung der Aktivität/des Programms, falls keine Einwände erhoben werden.
14.4.3.7. Pegasus ist für die Beurteilung der Einwände gegen das BolPuan-Guthaben des Mitglieds und die Teilnahme am Pegasus BolBol-Programm und für die Berechnung der Fortschrittszahlungen BolPuan-Punkte verantwortlich. Pegasus behält sich das Recht vor, notwendige Korrekturen vorzunehmen, wenn BolPuan-Punkte aus irgendeinem Grund falsch auf dem Konto des Mitglieds registriert wurde.
14.4.4. Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte
14.4.4.1. BolPuan-Punkte verlieren am Ende des zweiten Kalenderjahrs nach dem BolPuan-Gewinn (dem Datum des betreffenden Fluges). Zum Beispiel sind die im Juni 2018 gesammelten Punkte am 31. Dezember 2020 nicht mehr gültig. Pegasus behält sich das Recht vor, die Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten zu ändern.
14.4.4.2. Die Nutzungszeiten der zu erworbenen BolPuan-Punkte können variieren. Die Nutzungsdauer der Punkte, die innerhalb der Kampagnen zu vergeben sind, kann sich von den geplanten Flügen oder von den durch die von Pegasus angebotenen zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen gesammelten Punkten unterscheiden. Ebenso kann die Verwendung von BolPuan-Punkten aus Flügen oder von zusätzlichen Produkten und Dienstleistungen an sich variieren. Die Mitglieder von Pegasus BolBol können herausfinden, welche Punkte gültig sind, indem Sie einen Eintrag auf den Mitgliedsseiten der Pegasus-Website vornehmen oder die Authentifizierungsschritte im Abschnitt „schreiben Sie uns“ der Pegasus-Website durchführen. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über das Ablaufdatum der BolPuan-Punkte zu informieren.
14.4.4.3. Pegasus kann nicht garantieren, dass das Mitglied an einem beliebigen Datum und Linie zu jeder Zeit reisen kann. Der Flugschein für den planmäßigen Flug muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer von BolPuan-Punkten, die ihre Gültigkeit verlieren, erstellt worden sein. Die innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht verwendeten BolPuan-Punkte werden gelöscht, woraufhin das Mitglied keine Rechte oder Ansprüche gegen Pegasus geltend machen kann. Wenn die mit BolPuan-Punkten gekauften Flugscheine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der BolPuan-Punkte zurückgegeben werden, werden die BolPuan-Punkte automatisch gelöscht und als „abgelaufener BolPuan-Punkte“ im Konto des Mitglieds angezeigt. Der BolPuan-Punkte des Mitglieds spiegeln sich nicht im Guthaben wider und das Mitglied kann diese BolPuan-Punkte nicht wiederverwenden
14.1.5. Umrechnung von Pegasus Plus Punkten in BolPuan-Punkte
14.4.5.1. Die vor dem inkrafttreten von Pegasus BolBol nach Allgemeinen Vorschriften und Bedingungen von Pegasus Plus in Betracht gezogenen, nicht verwendeten Pegasus Plus-Punkte werden automatisch in Pegasus BolBol-Punkte umgewandelt. Alle mit der Mitgliedschaft in Zusammenhang stehenden Transaktionen werden gemäß den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ausgeführt.
14.4.5.2. In wieviel BolPuan-Punkte die im Umfang des Pegasus BolBol Programms die Flugpunkte im Umfang des Pegasus Plus-Programms konvertiert wurden, wird im Rahmen der Mitgliedsbenachrichtigung über den Übergang in das Pegasus BolBol Programm den Mitgliedern mitgeteilt. Darüber hinaus können Mitglieder ihren aktuellen Punktestand überprüfen, indem Sie sich nach der Umstellung bei den Mitgliedskonten anmelden.
14.5.1. Allgemeines
14.5.1.1. Pegasus kann alle Arten von Benachrichtigungen, Werbeaktionen, Anzeigen und Ankündigungen in Bezug auf die Mitgliedschaft an den vom Mitglied freigegebenen Kontaktadressen vornehmen. Das Mitglied gestattet Pegasus außerdem, von Pegasus und im Pegasus BolBol Programm eingeschlossenen Geschäftspartnern Promotionsangebote zu erhalten, über neue Linieneröffnungen und ähnlichen Themen über die mit Pegasus und im Rahmen der Mitgliedschaft angegebenen Kommunikationsangaben mit ihm in Verbindung zu setzen
14.5.1.2. Pegasus dagegen fungiert als Datenverantwortlicher gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 als Betreiber des Pegasus BolBol-Programms. In diesem Zusammenhang können persönliche Daten der Mitglieder von Pegasus als Pegasus oder als Datenmanager im Namen von Pegasus gemäß den in der Pegasus-Datenschutzrichtlinie angegebenen Bedingungen registriert und gespeichert und mit Dritten im In- und Ausland geteilt und auf andere im Gesetz festgelegte Methoden verarbeitet werden.
14.5.1.3. Die in den Pegasus-Datenschutzrichtlinien enthaltenen Informationen für die Übermittlung von kommerziellen elektronischen Nachrichten, die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit von Informationen gelten für das Pegasus BolBol-Programm, sofern in Abschnitt 14.5.2 nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
14.5.2. Besondere Bestimmungen über personenbezogene Daten
14.5.2.
14.5.2.1. Pegasus darf, in Übereinstimmung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder, falls zutreffend, falls gesetzlich vorgeschrieben, im Umfang Ihrer im Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft angegebenen personenbezogenen Daten, Ihre
a) Namen, Nachnamen, Beruf, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktinformationen,
b) Identitäts- und Passinformationen in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen, die Sie von Pegasus und seinen Partnern erhalten, Ihre anderen Informationen zur Mitgliedschaft in den Geschäftspartnern, Ihre Bestell- und Nutzungsinformationen zum Kauf von Produkten und Dienstleistungen von Pegasus und seinen Partnern, Ihre Präferenzen und Erfahrungen mit den Produkten oder Dienstleistungen in diesem Umfang,
c) Angaben zu Ihren persönlichen Interessen,
d) Informationen, die Sie unseren Mitarbeitern im Rahmen Ihrer Anfragen und Beschwerden bezüglich des Pegasus BolBol Programms mitgeteilt haben,
e) Informationen über Ihre Nutzung die Pegasus-Website, mobilen Anwendungen und anderer Kommunikationskanäle,
bearbeiten.
14.5.2.2. Pegasus darf, in Übereinstimmung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder, falls zutreffend, falls gesetzlich vorgeschrieben, im Umfang Ihrer im Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft angegebenen personenbezogenen Daten:
a) Mitgliedskonto erstellen und die erforderlichen Informationen für den Betrieb Ihres Mitgliedskontos aktualisieren, vereinigen und ähnliche Verfahren durchführen,
b) Nutzung Ihrer Mitgliedschaftsrechte und Ihrer BolPuan-Punkte verbessern,
c) spezielle Angebote und Möglichkeiten anzubieten,
d) Erstellung einer Datenbank, Auflistung, Berichterstellung, Überprüfung, Analyse und Bewertung, Erstellung statistischer Informationen, Durchführen von Segmentierungen, Erstellen von Mitglieds- und Benutzerprofilen, Deduplizierung, Datenanreicherungsaktivitäten für die Gästeerfahrung und Weitergabe an Dritte Experte, vorausgesetzt, sie erfüllen die Datenschutzbedingungen,
e) Analysieren, wie Sie die Pegasus-Website, mobile Anwendungen und andere Kommunikationskanäle nutzen, und unsere Kommunikationskanäle spezifischer für Sie zu gestalten,
f) Untersuchung und Entwicklung der von Pegasus angebotenen Produkte und Dienstleistungen sowie Ihrer persönlichen Auswahlmöglichkeiten,
g) Kontakt über die Kommunikationskanäle, die Sie über die direkt oder zu Marktforschungszwecken bereitgestellten Dienstanbieter mit uns geteilt haben
h) Um die mit Pegasus und seinen Geschäftspartnern verbundenen Produkte vorzustellen, die kommerzielle elektronische Kommunikation über neue Produkte, spezielle Angebote und andere Informationen fortzusetzen, die Sie interessieren können,
i) Zugang zu den von Pegasus und seinen Geschäftspartnern im Rahmen des Programms angebotenen Produkten und Dienstleistungen zu gewähren,
j) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder Ersuchen zuständiger Verwaltungsorganisationen, einschließlich Pegasus, Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der zum Schutz Ihrer Rechte und Ihrer Sicherheit erforderlichen Bedingungen,
verwenden.
14.5.2.3. Pegasus kann, entsprechend Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Ihre persönlichen Daten hinsichtlich Ihrer Pegasus BolBol-Programm-Mitgliedschaft für die hier aufgeführten Zwecke im In- und Ausland:
a) mit Geschäftspartnern,
b) mit seinen Mitarbeitern, Konzernunternehmen, Dienstleistern,
c) in der Türkei und im Ausland und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen mit anderen relevanten Personen und Organisationen,
d) mit den anderen Mitgliedern, die berechtigt sind, auf das verknüpfte Mitgliedskonto gemäß den Anforderungen der Mitgliedskonten zuzugreifen,
teilen. Die vollständige Liste der Geschäftspartner im Umfang des Pegasus BolBol-Programms finden Sie hier.
14.5.2.4. Pegasus darf Ihre persönlichen Daten über die Pegasus-Website, Pegasus-Mobilanwendungen, Pegasus Call Center, Flugscheinverkaufsstellen für Fluggäste, Check-in (Fluganmeldung)-Schalter und Checkpoints für Flugzeuge, Reisebüros und Internet-Vertriebskanäle und Direktmarketing, durch direkte Dienstanbieter oder indirekt (und soweit die Datenschutzrichtlinien des Partners dies zulassen) über Geschäftspartner die zum Verkauf von Pegasus-Produkten und -Services berechtigt sind, sammeln und diese für den Zeitraum wie es für die hierin genannten Zwecke erforderlich ist aufbewahren.
14.6.1 Missbrauch
14.6.1.1. Pegasus behält sich alle Rechte vor, die sich aus den allgemeinen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen von Pegasus BolBol gegen Mitglieder ergeben, die gegen die allgemeinen Vorschriften von BolBol verstoßen, ihre BolPuan-Punkte für andere Zwecke als ihren Zweck verwenden und sich durch falsche oder irreführende Informationen einen Vorteil verschaffen.
14.6.1.2. In den vorgenannten Fällen kann die Mitgliedschaft der betroffenen Personen gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.3.5.3 gekündigt werden, und die im Mitgliedskonto gesammelten BolPuan-Punkte können bis zum Ablauf der Mitgliedschaft als ungültig betrachtet werden. Pegasus wird in keiner Weise entgegen den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder den gesetzlichen Bestimmungen erworbenen Vorteilen zustimmen. In diesem Zusammenhang bleiben die Rechte von Pegasus aus den Artikeln 14.3.6.2 und 14.3.6.3 vorbehalten.
14.6.2. Änderungen und Aktualisierungen in den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol; Verantwortung und Rechte von Pegasus
14.6.2.1. Alle Verfügungen über das Pegasus BolBol-Programm gehören ausschließlich Pegasus. Pegasus behält sich das Recht vor, Änderungen und Aktualisierungen der Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ohne vorherige Ankündigung an die Mitglieder vorzunehmen.
14.6.2.2. Pegasus behält sich das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder seine Partnerschaften mit den Geschäftspartnern jederzeit ganz oder teilweise unverbindlich zu ändern oder zu beenden, sofern diese Informationen von den Mitgliedern vor einer angemessenen Frist mitgeteilt werden.
14.6.2.3. Transaktionen, die mit Geschäftspartnern im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms durchgeführt werden, werden ab dem Datum, das in der zwischen dem Partner und Pegasus unterzeichneten Vereinbarung angegeben ist, über das Mitgliedskonto zur Verfügung gestellt, und es ist nichtmöglich, BolPuan-Gewinne für die vor diesem Datum durchgeführten Transaktionen oder BolPuan-Punkte für diese Transaktionen zu verwenden. Ankündigungen über das Pegasus BolBol Programm erfolgt von Pegasus über die Pegasus-Website und / oder Geschäftpartnerschaften. Pegasus ist nicht verpflichtet, die Mitglieder über die Produkte, Dienstleistungen und Kampagnen seiner Geschäftspartner zu informieren. Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Ankündigungen zu befolgen.
14.6.2.4. Pegasus verpflichtet sich in keiner Weise, dass die im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms angebotenen Möglichkeiten und Vorteile in vollem Umfang und zu denselben Bedingungen wirksam sind.
14.6.2.5. Das Pegasus im Rahmen des Pegasus BolBol-Programms die ihm verliehenen Rechte nicht geltend mach oder dass er vom Mitglied nicht vorschreibt eines der Bedingungen von Pegasus BolBol Programm einzuhalten oder die Anwendung seiner Rechte im Umfang des Pegasus BolBol-Programms verzögert, bedeutet nicht, dass Pegasus von einem oder allen Rechten bzw. den Verpflichtungen des Mitglieds verzichtet bzw. dem Mitglied ein Recht verliehen, zugestimmt hat oder diese Anwendung einen Präzedenzfall darstellt und kann die auf derartige Weise interpretiert werden.
14.6.2.6. Pegasus haftet nicht für Steuern, Abgaben und andere Kosten im Zusammenhang mit den Gewinnen der Mitglieder des Pegasus BolBol-Programms. Sofern in den Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol oder dem jeweiligen Geschäftspartner nicht anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Zahlung dieser Verpflichtungen bei dem betreffenden Mitglied.
14.6.2.7. Im Falle eines Verstoßes von Pegasus gegen die Allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol ist die Haftung auf die direkte, begründete und befugte gerichtliche Entscheidung und den Vermögensschaden begrenzt. Pegasus übernimmt keine Verpflichtungen in Bezug auf indirekte Schäden und Immaterialschaden.
14.6.3. Von Geschäftspartnern angebotene Produkte und Dienstleistungen
14.6.3.1. Hinsichtlich des Kaufs von Produkten und Dienstleistungen von Geschäftspartnern durch die Mitglieder gelten die Vorschriften und Bedingungen des jeweiligen Partners. Pegasus übernimmt keine Verpflichtung und übernimmt keine Verantwortung dafür, die Mitglieder über diese Geschäftsbedingungen zu informieren.
14.6.4. Programmübertragungsrecht
14.6.4.1. Pegasus hat behält sich außerdem das Recht vor, das Pegasus BolBol-Programm und / oder etwaige Rechte und Pflichten des Pegasus BolBol-Programms an seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder sonstigen Dritten sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Mitgliedschaft bei den Mitgliedern ergeben, zu verkaufen, zu verwenden oder anderweitig in diesem Umfang zu übertragen.
14.6.4.2. Die Mitglieder werden über einen angemessenen Zeitraum informiert, bevor die oben genannte Abdeckung geändert wird.
14.6.5. Anwendbares Recht und Zuständigkeitsregeln
14.6.5.1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften von Pegasus BolBol sind ausschließlich die türkischen Gerichte sowie die Gerichte und Exekutivämter von Istanbul (Anatolien) zuständig.
15.1.1. Die rechtlichen Hinweise in diesem Abschnitt enthalten Informationen, die Pegasus von den zuständigen Verwaltungsbehörden mitgeteilt oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zusammengestellt wurden. Die durch diese Warnungen auferlegten Pflichten beziehen sich auf Fluggäste, und die Erläuterungen in diesem Abschnitt dienen der Information der Passagiere.
15.1.2. Pegasus überprüft regelmäßig die Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website. Die Informationen auf der Pegasus-Website können jedoch geändert, unterschiedlich interpretiert und / oder angewendet werden. Aus diesem Grund verpflichtet sich Pegasus weder ausdrücklich noch stillschweigend über die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Informationen, die hierin nicht enthalten sind, oder Informationen von Drittanbietern und Informationen, die einer anderen Interpretation und Anwendung durch Dritte unterliegen. Pegasus verpflichtet sich auch nicht, diese Informationen zu aktualisieren.
15.2.1. Die Verpflichtungen der Fluggesellschaft in Bezug auf Fluggäste und ihr Gepäck
Diese Informationen beschreiben die Verantwortlichkeiten, die den Luftfahrtunternehmen der Union im Rahmen der Europäischen Union (im Folgenden als Union gemäß Abschnitt 14.1 bezeichnet) und dem Montrealer Abkommen gelten.
15.2.2. Schadenersatz durch Tod und Verletzung
Es gibt keine finanzielle Begrenzung für die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Tod und der Verletzung von Fluggästen. Gegen Schadenersatzansprüche bis zu 100.000 SDR können vom Luftfahrtunternehmen keine Einwände geltend gemacht werden. Angesichts dieser Ansprüche kann sich der Beklagte jedoch gegen die Behauptung verteidigen, dass der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder einem anderen Grund beruht.
15.2.3. Anzahlungen
Bei Tod oder Körperverletzung eines Fluggastes ist die Fluggesellschaft verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen nach Angabe der Entschädigungsberechtigten eine Vorauszahlung zu leisten, um den dringenden wirtschaftlichen Bedürfnissen nachzukommen. Im Todesfall sollte diese Vorauszahlung mindestens 16.000 SDR betragen.
15.2.4. Gastverspätungen
Bei Verspätung der Fluggäste haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmassnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Bei Verspätung der Gäste ist die finanzielle Haftung auf 4.150 SDR begrenzt.
15.2.5. Verspätung des Gepäcks
Bei Verspätung des Gepäcks haftet die Fluggesellschaft für den Schaden, es sei denn, sie hat nicht alle notwendigen Schadensmassnahmen ergriffen oder ist nicht in der Lage, solche Maßnahmen zu ergreifen. Bei Verspätung des Gepäcks ist die finanzielle Haftung auf 1.000 SDR begrenzt.
15.2.6. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
Die Fluggesellschaft ist für Gepäckschäden, Zerstörung oder den Verlust von bis zu 1.000 SZR verantwortlich. Im eingecheckten Gepäck, außer in Fällen, in denen das Gepäck im Voraus beschädigt wurde, ist die Fluggesellschaft selbst dann verantwortlich, wenn sich das Unternehmen nicht geirrt hat. Bei nicht angemeldetem (Check-in) Gepäck haftet sie nur wenn ein Irrtum vorliegt.
15.2.7. Hohe Entschädigungsgrenze für Gepäck
Gäste können von einem höheren Entschädigungslimit Gebrauch machen, wenn sie beim Check-in eine besondere Angabe abgeben und eine zusätzliche Gebühr zahlen.
15.2.8. Beschwerden über Gepäck
Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung des Gepäcks müssen die Gäste ihre Beschwerden so bald wie möglich schriftlich bei der Fluggesellschaft einreichen. Im Falle einer Beschädigung des Gepäcks, das den Check-in-Vorgang durchlaufen hat, muss der Gast sich innerhalb von sieben Tagen schriftlich und im Falle einer Verspätung innerhalb von 21 Tagen beschweren. Diese Frist beginnt in beiden Fällen ab dem Tag, an dem das Gepäck dem Gast übergeben wird.
15.2.9. Verpflichtung vertraglich vereinbarter und Hauptfluggesellschaften
Falls die Fluggesellschaft nicht mit der vertraglichen Fluggesellschaft identisch ist, kann der Fluggast die Beschwerde oder Schadensersatzansprüche an eine von ihnen richten.
Wenn auf dem Flugticket der Name und / oder der Code einer Fluggesellschaft angegeben ist, wird diese als vertragliche Fluggesellschaft betrachtet.
15.2.10. Frist für rechtliche Schritte
Die Frist, die erforderlich ist, um einen Schadenersatzanspruch an das Gericht zu richten, beträgt zwei Jahre ab dem Datum des Eintreffens des betreffenden Luftfahrzeugs oder ab dem Datum des Eintreffens.
15.2.11. Grundlage der Informationen
Grundlage der oben genannten Regeln sind das Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999 und die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2098/97 (Verordnung (EG) Nr. 889/2002) der Europäischen Union umgesetzt werden.
15.2.12. Rechtliche Hinweise
Dieser Hinweis steht im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 889/2002. Diese Warnung kann nicht als Entschädigung oder zur Auslegung des Montreal Abkommens verwendet werden und ist nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages zwischen Ihnen und Pegasus. Wir übernehmen keine Zusicherung des Beförderers für die Richtigkeit des Inhalts in dieser Mitteilung. Es wird empfohlen, die 13. Warnhinweise bezüglich der Haftung des Beförderers auf aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen des Beförderers zu überprüfen.
15.3.1. Auf TRNC-Flügen dürfen türkische Staatsbürger nur mit ihrem Personalausweis oder Reisepass reisen. Das Reisen mit einem anderen Ausweis ist nicht möglich.
15.3.2. TRNC-Bürger können mit TRNC-Ausweisdokumenten nur in die Türkei einreisen. Aus diesem Grund ist es für unsere Fluggaste mit TRNC-Ausweis nicht möglich von der Türkei aus in andere Länder außer der TRNC zu reisen.
15.3.3. Wenn minderjährige Fluggäste im Alter unter 18 Jahren mit ihrer TR-ID-Karte in die Flugziele TRNC, Georgien und Ukraine alleine und ohne Reisepass fliegen, müssen sie eine Zustimmung beider Elternteile, wenn eines der Elternteile anwesend ist, die Zustimmung des anderen Elternteils während der Fluganmeldung (Check-in) dem zuständigen Personal im Flughafen einreichen. Ansonsten dürfen unsere Minderjährigen nicht fliegen.
15.4.1. Die Flughafensteuerbefreiung gilt für die Flugscheine, die für das Militärpersonal der türkischen Friedenskräfte von Zypern auf unseren Linienflügen von TRNC organisiert werden.
15.4.2. Im Rahmen des Antrags und auf Flügen von TRNC müssen unsere Gäste, die Flugscheine für den Soldatentarif kaufen, die Fluganmeldung (Check-in) am Flughafen durchführen und neben dem militärischen Ausweis die Grenzausweisdokumente dem Personal am Zoll vorlegen. Unsere Gäste, die diese Anforderung nicht erfüllen, müssen die erforderliche Differenz im Flughafen bezahlen, um in den Flug aufgenommen zu werden.
15.5.1. Als Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen unsere Kindergäste auf ihren Reisen mit ihrem eigenen Reisepass in ein Land reisen, das Mitglied der Europäischen Union ist. Kinder, die im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sind, werden nicht zum Flug zugelassen. Diese Anwendung gilt nur für die Bürger der Europäischen Union. Für Kinder, die in einem türkischen Pass oder in einem Pass eines Nicht-EU-Landes registriert sind, gibt es keine Hindernisse für ihre Reisen, solange sie die anderen Anforderungen des Reiselandes erfüllen (z. B. Visum, Aufenthaltsgenehmigung, andere Reisedokumente).
15.6.1. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 zur Regelung der Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union hat sich mit dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 610/2013 der Europäischen Union geändert. In diesem Zusammenhang muss das Reisedokument aller Nicht-EU-Bürger, die einen kurzen Aufenthalt in Schengen haben, folgende Kriterien erfüllen:
a) Das Reisedokument muss mindestens 3 Monate nach dem vorgesehenen Zeitpunkt des Auslaufens aus dem Schengen-Raum gültig sein.
b) Das Reisedokument muss in den letzten 10 Jahren angefertigt sein.
c) Alle Gäste ab 10 Jahren, die nach Deutschland reisen, müssen die Angabe „Unterschrift des Inhabers“ in ihren Pässen unterschrieben haben.
15.6.2. Wenn der Grenzkontrolldienst feststellt, dass die oben genannten Kriterien nicht erfüllt wurden, werden Bußgelder verhängt, und wenn die Reisedokumente der Gäste diese Kriterien nicht erfüllen, werden sie nicht zum Flug zugelassen.
15.7.1. Auf Flügen nach Katar wird von unseren Gäste, die aus Afghanistan, Äquatorialguinea, Kamerun, Nigeria, Pakistan und Somalia reisen und eine Aufenthaltserlaubnis ersuchen, müsse ihre Unterlagen Einreichen, nachweisen, dass sie länger als einen Monat in den oben genannten Ländern, oder wenn unsere Kindergäste Pässe aus diesen Ländern besitzen, sollten sie Dokumente als Nachweis für Ihre Polio-Impfung bei sich haben. Andernfalls dürfen diese Gäste nicht nach Katar einreisen, da sie nicht fliegen dürfen.
15.8.1. Pegasus ist keine Partei der deutschen Vermittlungsagentur für Verkehrsdienstleistungen und ist in den Vergleichsverfahren für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt obligatorisch. Die zuständige Behörde wurde als „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ definiert, die dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist, und ihre Kontaktinformationen sind nachstehend angegeben.
Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html
15.9.1. Sonderregelungen, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 der Europäischen Union, der Verordnung (EG) Nr. 577/2013 und der Verordnung Nr. 1152/2011 der Europäischen Kommission, gelten für nichtgewerbliche Reisen von Haustieren in oder aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dementsprechend wurden verschiedene Verpflichtungen für Tollwutimpfstoffe und „Tollwut-Antikörper-Titrationsversuche“ an Haustieren bestimmt, die aus Drittländern in Länder der Europäischen Union reisen. Ausführliche Informationen und einschlägige Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Für die Seite der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/eu-legislation/non-commercial-non-eu_en
15.9.2. England, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Saudi Arabien akzeptieren keine lebenden Tiere aus dem Ausland. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Haustiere auf diesen Flügen mitzuführen.
15.9.3. Es ist zwingend erforderlich, eine Einfuhrlizenz für die nichtgewerblichen Haustiere zu erhalten, die zusammen mit den Gästen während der Zulassung der Haustiere zum TRNC befördert werden. Damit die Gasttiere in das TRNC aufgenommen werden können, müssen unsere Gäste das Antragsformular für die Einfuhrgenehmigung (PİB.01) vor dem Flug mit dem Tiergesundheitszeugnis an das TRNC-Veterinäramt senden und die Einfuhrgenehmigung erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter veteriner.gov.ct.tr/KarantinaQuarantine.aspx.
15.9.4. Gäste, die mit Haustieren aus Israel oder nach Israel reisen, müssen alle in den folgenden Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen.
a) Wenn Sie während der Reise nach Israel mit Ihrem Haustier reisen möchten, müssen Sie über alle Dokumente verfügen, die Sie für den Zoll benötigen.
b) Mit Ihrem Haustier können Sie nur vom internationalen Flughafen Tel Aviv Ben Gurion (TLV) nach Israel einreisen.
c) Sie können Ihre Hunde, die auf die Liste der gefährlichen Tiere sind (z. B. Rottweiler) nicht bringen. Ihr Haustier muss einen Pass haben. Eine Bescheinigung des öffentlichen Veterinäramts im Ursprungsland dient als Pass. Dieses Zertifikat muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Reisedatum vorliegen.
d) Bevor Sie Ihre Reise nach Israel planen, müssen Sie die offizielle Website Israels zu diesem Thema lesen. Wenn Sie planen, Ihr Haustier in der Türkei zu bringen, sollten Sie Zollinternetseiten der Türkei lesen.
e) Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die Sie vorbereiten müssen, um mit Ihrem Haustier nach Israel einzureisen. Sie müssen zusätzliche Dokumente vorbereiten um Ihr Haustier zurück in die Türkei zu bringen. Hier ist eine Zusammenfassung der Dokumente, die Sie vorbereiten müssen, und was Sie tun müssen:
Haustier-Mikrochip
· Nach den israelischen Importgesetzen für Haustiere ist der Mikrochip der erste Schritt, um Haustiere nach Israel zu bringen.
· Alle Katzen und Hunde, die nach Israel gebracht werden sollen, müssen mit einem subelektronischen Mikrochip gemäß ISO 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein.
Impfungen
· Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei ist es unbedingt erforderlich, dass alle Hunde und Katzen mit oder ohne Besitz einmal im Jahr gegen Tollwut geimpft werden und dass Impfregister geführt werden. Besitzer von Katzen- und Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen ihre Tiere einmal im Jahr gegen die Krankheit impfen lassen.
· Alle Katzen und Hunde müssen frühestens ein Jahr und spätestens 30 Tage vor der Einreise in Israel dem Tollwutimpfstoff tierärztlich zugelassen sein.
Tollwut-Antikörper-Titertest
· Von allen Hunde und Katzen mit Tollwutimpfstoffen sollten mindestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Tollwutimpfung eine Blutprobe abgenommen werden. Die Blutprobe sollte von einem registrierten Tierarzt entnommen und der serologische Test in einem von der OIE zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Gesundheitszertifikat
· Haustiere, die nach Israel einreisen, müssen über ein offizielles Veterinärzeugnis verfügen, was innerhalb von 10 Tagen vor Ankunft des Haustieres ausgestellt werden muss. Die Gesundheitsbescheinigung muss von einem staatlichen Tierarzt im Ursprungsland genehmigt werden.
Einfuhrgenehmigung
· Wenn die Anzahl der Haustiere bei der Einfuhr von Katzen und Hunden nach Israel mehr als zwei beträgt, ist eine vom Leiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erteilte Einfuhrlizenz vorgeschrieben.
· Wir empfehlen Ihnen, sich mit den zuständigen Behörden Israels und den türkischen Behörden in Bezug auf die umfassendsten und aktuellsten Bedingungen zu beraten.
Für das israelische Landwirtschaftsministerium:
http://www.moag.gov.il/en/Pages/default.aspx
Für die Seite über Informationen zu Zolltransaktionen des Außenministerium der Republik Türkei
http://www.mfa.gov.tr/turkiye_ye-ait-gumruk-bilgileri.tr.mfa
15.9.5 Gäste, die mit Haustieren in die Türkei oder aus der Türkei reisen, müssen alle in den folgenden Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen. In Übereinstimmung der anzuwendenden tiergesundheitlichen Maßnahmen bei der nichtkommerziellen Förderung von Haus- und Ziertieren des Türkischen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft müssen lebende Tiere vor ihrer Einreise in die Türkei Identifiziert und gegen Tollwut geimpft sein. Drei Monate vor der Reise und mindestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung muss durch ein Antikörpertitrationstest von Blutserumproben, die von einem qualifizierten Tierarzt entnommen wurden berichtet sein, dass das Tier einen akzeptablen Tollwut-Antikörpertiter hat, was vor der Einreise eingeholt der Zollkontrolle in der Türke vorgelegt werden muss. Wenn Haus- und Ziertiere mit Türkischem Ursprungsland, nach Einreise in anderes Land wieder zurückgebracht wird und der vor der Ausreise aus der Türkei eingeholte Bericht über die akzeptable Tollwut-Antikörpertiter noch vorhanden ist, wird keine dreimonatige Zeitfrist angefordert. Der Tollwut-Antikörper-Titrationstest wird nicht erneut für Tiere verlangt, deren Impfung gegen Tollwut im Pass angegeben ist, in der ein akzeptabler Tollwut-Antikörpertiter eingetragen ist. Das Tier muss über einen Reisepass verfügen, der von einer vom Veterinärdienst des Ursprungslandes zertifizierten Veterinärbehörde ausgestellt und von einem zuständigen Tierarzt genehmigt wurde, um zu überprüfen, ob der Tollwutimpfstoff den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Gültigkeitsdauer noch andauert und dass Impfstoffe und Arzneimittel gegen andere gattungsspezifische Krankheiten angewandt werden. Nicht geimpfte Katzen und Hunde, die jünger als drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte die entsprechenden Verordnungen, und wenden Sie sich an die zuständigen Behörden.
15.10.1. Bei Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate durch unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Eltern ein besonderes Kinderformular mit Angaben über die Hausanschrift, Kommunikationsanschrift in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der empfangenden Person in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausfüllen, was zusammen mit der Fotokopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden muss.
15.10.2. Ein Dokument zum Nachweis der Beziehung zwischen Passagieren, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und einem gesetzlichen Vertreter mit einem anderen Nachnamen für die Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate ( z. B. eine Kopie der Geburtsurkunde, die den Namen und Namen der Eltern enthält, oder ein ähnliches Dokument, das den Vor- und Nachnamen des gesetzlichen Vertreters zeigt). und die Passkopie des begleitenden Elternteils oder gesetzlichen Vertreters mit schriftlicher Genehmigung der Eltern.
15.10.3. Für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils während der Reise aufbewahrt werden, um sicherzustellen, dass Fluggäste, die nicht 18 Jahre alt sind, mit einem einzigen Vormund reisen können.
15.10.4. Im Inhalt des Genehmigungsschreibens, auf das in diesem Abschnitt Bezug genommen wird, sind die Fluggastidentifikation und Fluginformationen, die Kontaktnummer und Adresse des Fluggasts in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Fluggastdaten, die Eltern und die Unterschriften des Fluggastes oder des gesetzlichen Vertreters sowie die Eltern oder des gesetzlichen Vertreters Kontaktinformationen und Adresse sollten enthalten sein. Fahrgäste unter 18 Jahren dürfen von zugelassenen Grenzbeamten nicht in die Vereinigten Arabischen Emirate einreisen, wenn sie die in diesem Abschnitt festgelegten Regeln nicht einhalten.
15.11.1.
15.11.1. Der zollfreie Verkauf von Waren in Namen Dritter kann auf den internationalen Pegasus-Flügen erfolgen. In diesem Zusammenhang stattfindende Verkäufe werden gemäß den Bestimmungen des Zollgesetzes 4458 und der Fahrgast nuterliegt einschließlich der Freistellungsgrenzen der in die Türkei bringbaren Konsumgüter auch den Einschränkungen des Türksichen Zollgesetzes.
Für die Seite über Informationen zu Zolltransaktionen des Außenministerium der Republik Türkei
http://www.mfa.gov.tr/turkiye_ye-ait-gumruk-bilgileri.tr.mfa
15.12.1. Nach ukrainischem Recht können Fluggäste unter 16 Jahren ohne besondere Genehmigung aus der Ukraine abreisen.
15.12.2 Fluggäste unter 16 Jahren dürfen in der Regel nur mit ihren Eltern und unter der Bedingung reisen, dass ihre Eltern diese Reise gestattet haben. Wenn diese Passagiere jedoch eine notariell beglaubigte Erlaubnis ihrer Eltern haben, ist es ihnen möglich, zusammen mit Erwachsenen über 18 Jahren, einschließlich der Flugzeugbesatzung, aus der Ukraine zu reisen.
15.12.3 Damit Fluggäste unter 16 Jahren mit einem anderen Erwachsenen unter der Genehmigung von nur einem ihrer Elternteile oder nur mit einem ihrer Elternteile zu reisen können muss das andere Elternteil eine notariell beglaubigte schriftliche Genehmigung unter Angabe der Route und des Zeitrahmens der betreffenden Reise vorlegen. In Ausnahmefällen (wie Gerichtsbeschluss, Tod oder Verjährung) ist die Erlaubnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.
15.13.1. Minor passengers travelling alone from Spain shall present a written travel approval letter/form given by their parents, in addition to their passport and required travel documents.
15.13.2. The written travel approval letter/form to be given by the minor passengers’ parents may be obtained from operational units of Spain Security/Police General Directorate, Spain courts, Spain notaries, Spain municipalities and other authorities to be determined by Spanish Civil Guard General Directorate.
Kinder zwischen 3–6 Jahren dürfen nur reisen, wenn sie von einem Erwachsenen über 18 Jahren begleitet werden. Die Regelung für „alleinreisende Kinder” gilt für Kinder im Alter von 7–12 Jahren, die alleine reisen.\n\nBitte kontaktieren Sie unser Callcenter unter 0888 228 12 12 für weitere Informationen.
Bitte wählen Sie maximal 9 Passagiere.
Bitte wählen Sie so viele Erwachsene wie Kinder
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Passagiere mit eingeschränkter Mobilität