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Passagiere, die am ersten Reisetag das 3. Lebensjahr nicht erreicht haben (0-24 Monate), gelten als Kleinkinder/Babys. Babys und Mütter dürfen selbst mit ärztlichem Attest nicht weniger als 48 Stunden nach der Geburt reisen. Wir empfehlen Müttern und Babys, die zwischen 48 Stunden und 7 Tagen nach der Geburt reisen möchten, ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem steht, dass kein Grund vorliegt, nicht zu fliegen. In Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen an Bord kann ein Erwachsener jeweils nur ein Kleinkind begleiten. Es gelten die folgenden Regeln für Kleinkinder zwischen 8 Tagen und 3 Jahren:
-Sie können mit einem Elternteil oder einer autorisierten Person über 18 Jahren reisen.
-Für sie gilt der Kindertarif.
-Sie können nicht dem Kabinenpersonal übergeben werden.
Es gelten die folgenden Regeln für Kinder zwischen 3 Jahren und dem 7. Lebensjahr:
-Sie können nicht allein reisen.
-Sie können mit einem Elternteil oder einer autorisierten Person über 18 Jahren reisen.
-Sie können nicht dem Kabinenpersonal übergeben werden.
-Es gelten Kindertarife/Nachlässe (außer bei Sonderaktionen).
Es gelten die folgenden Regeln für Kinder zwischen 7 und 13 Jahren:
-Sie können gemäß; den Bestimmungen für Kinder ohne Begleiter allein reisen.
-Es gelten Kindertarife/Nachlässe (außer bei Sonderaktionen).
-Sie dürfen nur auf Direktflügen allein reisen.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Abschnitt „Kinder und Kleinkinder an Bord” in unseren Allgemeinen Bestimmungen oder kontaktieren Sie unser Callcenter unter 0888 228 12 12.
Die Serviceprovider an den einzelnen Flughäfen sind für Hilfestellung und Ausrüstung verantwortlich, um Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, die Hilfestellung (z. B. einen Rollstuhl) für den Weg zwischen Flugsteig und Flugzeug benötigen, zu unterstützen. Informieren Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug über Ihre Bedürfnisse, damit wir Ihre Anfrage an die Serviceprovider am Flughafen weiterleiten können und so gewährleisten, dass Sie die bestmögliche Hilfestellung erhalten.
Sie können zu Ihrem Ticket einen Rollstuhl hinzu buchen, indem Sie bis zu 48 Stunden vor Abflug unser Callcenter unter 0 888 228 12 12 anrufen. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Bereich Allgemeine Bestimmungen unter „Hilfsbedürftige Personen".
Hör- oder Sehbehinderte Passagiere können ohne Begleitung fliegen. Sehbehinderte Passagiere können auch mit ihrem Begleithund reisen. Diese Passagiere können ihre Hunde kostenfrei in der Kabine mitnehmen. Nachdem Sie auf der PNR die Angaben zur Situation des Passagiers eingegeben haben, müssen Angaben zum Hund gemacht werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit unseren Callcenter in Verbindung. Passagiere, die sowohl Hör- als auch Sehbehindert sind, dürfen nur in Begleitung reisen. Diese Passagiere können ihre Hunde kostenfrei in der Kabine mitnehmen. Nachdem Sie auf der PNR die Angaben zur Situation des Passagiers eingegeben haben, müssen Angaben zum Hund gemacht werden. Hierzu setzen Sie sich bitte mit unseren Callcenter in Verbindung.
Um während der Schwangerschaft reisen zu dürfen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das maximal 7 Tage vor Reisedatum ausgestellt wurde und den Satz „There is no particular reason for the patient not to travel by air" („Es besteht kein ersichtlicher Grund, weshalb die Patientin nicht fliegen kann.") enthält. Sollte begründeter Zweifel über den angegebenen geschätzten Geburtstermin bestehen, oder wenn eine Passagierin während einer komplizierten Schwangerschaft ohne ärztliches Attest fliegen möchte, so muss sie das Haftungsverzichtssformular Nr F-GO-025 unterschreiben. Wenn Passagierinnen, die während der Schwangerschaft reisen, sich nicht an die Beförderungsbestimmungen von Pegasus Airlines halten, so kann Pegasus Airlines nicht für durch die Reise entstandene Schäden Haftbar gemacht werden. Passagiere sind selbst für eventuelle gesundheitliche Folgen einer Flugreise verantwortlich.
Um während der Schwangerschaft mit Pegasus Airlines zu reisen, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Unabhängig davon, ob Sie ein Attest benötigen, empfehlen wir natürlich, vor einer Reise während der Schwangerschaft, ärztlichen Rat einzuholen. Ab Ende der 36. Schwangerschaftswoche mit einer Einlingsschwangerschaft ist das Reisen mit Pegasus Airlines jedoch nicht mehr erlaubt. Aus diesem Grund müssen Hin- und Rückflüge bereits vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein. Ab Ende der 32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaften (Zwillingen, Drillingen usw.) ist das Reisen mit Pegasus Airlines nicht mehr erlaubt. Aus diesem Grund müssen Hin- und Rückflüge bereits vor Ende der 32. Schwangerschaftswoche abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden Sie unter Allgemeine Bestimmungen.
Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen für Reisen während der Schwangerschaft erhalten Sie unter Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und Gesundheit auf unserer Website.
In den folgenden Situationen muss ein Passagier mit Begleitung fliegen:
· Wenn der Passagier eine geistige Behinderung hat, die es ihm nicht ermöglicht, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen.
· Wenn der Passagier hör- und sehbehindert ist und daher nicht mit dem Kabinenpersonal kommunizieren kann.
· Wenn der Passagier eine körperliche Behinderung hat, die es ihm nicht gestattet, bei der Evakuierung des Flugzeugs in Notfälllen aktiv mitzuwirken (z. B. Passagiere, die querschnittsgelähmt sind oder an einer anderen Lähmung leiden, oder Passagiere, die beide Arme verloren haben und daher nicht ohne Begleitung reisen können).
Ein Reisebegleiter muss mindestens 18 Jahre alt und eigenständig sein.
In den folgenden Situationen muss ein Passagier mit Begleitung fliegen:
· Wenn der Passagier eine geistige Behinderung hat, die es ihm nicht ermöglicht, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen.
· Wenn der Passagier hör- und sehbehindert ist und daher nicht mit dem Kabinenpersonal kommunizieren kann.
· Wenn der Passagier eine körperliche Behinderung hat, die es ihm nicht gestattet, bei der Evakuierung des Flugzeugs in Notfälllen aktiv mitzuwirken (z. B. Passagiere, die querschnittsgelähmt sind oder an einer anderen Lähmung leiden, oder Passagiere, die beide Arme verloren haben und daher nicht ohne Begleitung reisen können).
Ein Reisebegleiter muss mindestens 18 Jahre alt und eigenständig sein.
Unser Unternehmen bietet für einige Passagiere einen Begleitservice. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Passagiere mit eingeschränkter Mobilität und Gesundheit auf unserer Website.
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Kinder zwischen 3–6 Jahren dürfen nur reisen, wenn sie von einem Erwachsenen über 18 Jahren begleitet werden. Die Regelung für „alleinreisende Kinder” gilt für Kinder im Alter von 7–12 Jahren, die alleine reisen.\n\nBitte kontaktieren Sie unser Callcenter unter 0888 228 12 12 für weitere Informationen.
Bitte wählen Sie maximal 9 Passagiere.
Bitte wählen Sie so viele Erwachsene wie Kinder
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Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
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